Autor Thema: erweiterte Sicherheitsüberprüfung Ü2 und soziale Netzwerke sowie BDSM-Szene  (Read 1437 times)

EineFrage

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Hallo zusammen,

ich (BaL, keine juristische Ausbildung) habe bereits die Suchfunktion zum Thema "Sicherheitsüberprüfungen" und anderer Schlagwörter bemüht, aber nichts für meine Konstellation gefunden.

Aufgrund beabsichtigter erweiterter Aufgabenübertragung soll eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) zum Umgang mit VS sowie ggf. GEHEIM durchgeführt werden. Dabei bin ich auch zur Angabe von allen E-Mail-Adressen sowie Profilen in sozialen Netzwerken verpflichtet. Hier stellt sich nun die Frage, inwiefern sich bspw. meine Mitgliedschaft in einem Erotikportal wie Joyclub (inkl. Fotos, jedoch unverfänglich, teils anonymisiert) oder Bewegungen in der lokalen BDSM-Szene negativ auswirken können?

edit: siehe auch "Fall Biefang"

Kann dazu jemand eine Einschätzung abgeben oder gar Erfahrungen mitteilen?

Vielen Dank vorab!
« Last Edit: 28.09.2025 21:04 von EineFrage »

Eukalyptus

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Bist du Bataillonskommandeur (in der Öffentlichkeit stehende herausgehobene Führungsposition, Besoldung A15, Verantwortung für 700+ dir in Frieden und Krieg unterstellte Soldaten) und hast in Presseinterviews deine Neigung bekundet dich gern in Darkrooms durch..  zu lassen? Falls nein, hat der von dir so genannte „Fall Biefang“ keinerlei Relevanz für dich.

PS: Es ging im Übrigen um ein Disziplinarverfahren, kein (Nicht-) Bestehen einer Sicherheitsüberprüfung.
« Last Edit: 28.09.2025 22:34 von Eukalyptus »

EineFrage

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Okay, danke für diese Einschätzung; dann lassen wir den Fall mal außer Acht. Ich bin aber Führungskraft (A14/A15) im Bereich der inneren Sicherheit.

Thomber

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Zitat
Führungskraft (A14/A15)
Landes- oder Bundesebene?

EineFrage

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Thomber

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So wie ich das sehe, wird man "nur" die öffentlich sichtbaren Internet-(Foren)Seiten nach Dir durchsuchen.
Trägst Du in den Ü2-Fragebogen also
Zitat
Joyclub
ein, dann dürfen die Kollegen in Deinem Innenministerium oder ggf. auch in Chorweiler endlich mal dienstlich dort stöbern.  ;D

Da Du dort sicherlich keine Spuren zu Deinem Dienstherrn hinterlassen hast, wird das Teeren und Pfedern wohl ausbleiben. Die Inhalte der Überprüfung werden nicht breitgetreten - nur das Ergebnis - wird am Ende Deine Dienststelle erfahren und in Deiner Pers-Akte dokumentieren.

Solange Du Dich impfen lässt und nicht blau wählst, stehen Deine
Zitat
Bewegungen in der lokalen BDSM-Szene
Deiner Karriere nicht entgegen. Wichtig ist auf jeden Fall aber, dass man NICHT von anderen abhängig oder gar erpressbar ist.  ...   

Organisator

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Hallo zusammen,

ich (BaL, keine juristische Ausbildung) habe bereits die Suchfunktion zum Thema "Sicherheitsüberprüfungen" und anderer Schlagwörter bemüht, aber nichts für meine Konstellation gefunden.

Aufgrund beabsichtigter erweiterter Aufgabenübertragung soll eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) zum Umgang mit VS sowie ggf. GEHEIM durchgeführt werden. Dabei bin ich auch zur Angabe von allen E-Mail-Adressen sowie Profilen in sozialen Netzwerken verpflichtet. Hier stellt sich nun die Frage, inwiefern sich bspw. meine Mitgliedschaft in einem Erotikportal wie Joyclub (inkl. Fotos, jedoch unverfänglich, teils anonymisiert) oder Bewegungen in der lokalen BDSM-Szene negativ auswirken können?

edit: siehe auch "Fall Biefang"

Kann dazu jemand eine Einschätzung abgeben oder gar Erfahrungen mitteilen?

Vielen Dank vorab!

Die Sicherheitsüberprüfung ist auch dafür vorgesehen, mögliche Dinge, mit denen du erpressbar bist, zu erkennen. Ganz früher mal war Homosexualität so ein "Kompromat".

Insoweit solltest du ganz offen mit solchen Neigungen umgehen und diese auch bei einer Sicherheitsüberprüfung angeben, es sei denn, dir wäre das unangenehm.
Dann würde ich die Sicherheitsüberprüfung ablehnen, da man dich ansonsten mit deinen Neigungen erpressen könnte.

EineFrage

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Vielen Dank für die bisherigen konstruktiven Antworten; ansonsten bitte keine politischen Diskussionen hier.