Die Tarif-Einigung bezieht sich immer auf die Vollzeit-Tabellenentgelte. Wenn also bei einem solchen die Erhöhung um 3% nicht die 110€ erreicht hat, wurde stattdessen um 110€ erhöht. Dies traf auf alle Stufen der Entgeltgruppen EG1 bis EG5, die Stufen 1-5 der EG 6, die Stufen 1-4 der EG 7, die Stufen 1-3 der EG 8, die Stufen 1 und 2 der EG 9a sowie die Stufe 1 der EG 9b zu. Bei allen anderen Entgeltgruppen/ Stufen war die Erhöhung um 3% schon oberhalb des Mindestbetrags von 110€.
Für Teilzeitkräfte ergibt sich das Monatsbrutto entsprechend des Teilzeitanteils vom Vollzeitentgelt der jeweiligen Entgeltgruppe/ Stufe.