Autor Thema: Gehaltserhöhung von 110 Euro bei Teilzeitkräften  (Read 1235 times)

Jumaca

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Hallo zusammen,

endlich funktioniert auch bei uns die Auszahlung nach der Tarifeinigung im April. Ich arbeite in Teilzeit und bitte um Aussage zur Umsetzung des Mindestbetrags von 110 Euro, da ich keine verlässliche Information online finde und meine Erhöhung (brutto) unter 100 Euro liegt.

Wird die Erhöhung von 110 Euro bei Teilzeitkräften in voller Höhe gezahlt, oder erfolgt eine anteilige Berechnung entsprechend dem individuellen Beschäftigungsumfang?

Vielen Dank!


maxg

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Antw:Gehaltserhöhung von 110 Euro bei Teilzeitkräften
« Antwort #1 am: 30.09.2025 11:58 »
Auch das ist anteilig, da die Mindest-Erhöhung sich ja auf das volle Gehalt aus der Tabelle bezieht.

cyrix42

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Antw:Gehaltserhöhung von 110 Euro bei Teilzeitkräften
« Antwort #2 am: 30.09.2025 12:01 »
Die Tarif-Einigung bezieht sich immer auf die Vollzeit-Tabellenentgelte. Wenn also bei einem solchen die Erhöhung um 3% nicht die 110€ erreicht hat, wurde stattdessen um 110€ erhöht. Dies traf auf alle Stufen der Entgeltgruppen EG1 bis EG5, die Stufen 1-5 der EG 6, die Stufen 1-4 der EG 7, die Stufen 1-3 der EG 8, die Stufen 1 und 2 der EG 9a sowie die Stufe 1 der EG 9b zu. Bei allen anderen Entgeltgruppen/ Stufen war die Erhöhung um 3% schon oberhalb des Mindestbetrags von 110€.

Für Teilzeitkräfte ergibt sich das Monatsbrutto entsprechend des Teilzeitanteils vom Vollzeitentgelt der jeweiligen Entgeltgruppe/ Stufe.

Jumaca

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Antw:Gehaltserhöhung von 110 Euro bei Teilzeitkräften
« Antwort #3 am: 30.09.2025 12:13 »
Vielen Dank für eure schnellen Antworten! Ich habe jetzt die Gewissheit, dass meine Abrechnungen korrekt sind.
Von unserem Personalservice bekomme ich nämlich keine Antwort...und online sind die Aussagen unterschiedlich.
Es macht natürlich Sinn, dass sich die Erhöhung um den Mindestbetrag auf die Vollzeitbeschäftigung bezieht. Aber die Hoffnung stirbt bekanntlich ja zuletzt  ;)