Autor Thema: Kündigungsfrist / Betriebszugehörigkeit  (Read 1428 times)

Benutzer680

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Kündigungsfrist / Betriebszugehörigkeit
« am: 18.09.2025 09:26 »
Hallo,

zählt die Zeit des duales Studiums (Ausbildungsvertrag mit AG) zur Betriebszugehörigkeit und hat damit Auswirkungen auf die Kündigungsfrist? Im diesem Fall würde dies darüber entscheiden, ob man über oder unter den 5 Jahren liegt.

Zudem gab es zwischen Studienabschluss (automatisches Ende des Ausbildungsvertrages) und der anschließenden Anstellung eine Zeit von drei Monaten in der der MA nicht beim AG angestellt war (der MA wollte eine Pause und war in dieser Zeit offiziell arbeitslos).

Vielen Dank vorab.

PeterMuellerchen

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Antw:Kündigungsfrist / Betriebszugehörigkeit
« Antwort #1 am: 19.09.2025 01:34 »
Wenn der Ausbildungsvertrag in einen Arbeitsvertrag übergegangen wäre, würde es mit zur Betriebszugehörigkeit gezählt. Durch die Unterbrechung aber leider nichtmehr.

gyod1985

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Antw:Kündigungsfrist / Betriebszugehörigkeit
« Antwort #2 am: 19.09.2025 06:56 »
Ausbildungszeiten zählen nicht zur Beschäftigungszeit. Das war nur auf Antrag zu BAT-Zeiten möglich

entrycrucial

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Antw:Kündigungsfrist / Betriebszugehörigkeit
« Antwort #3 am: 29.09.2025 06:11 »
Für die Berechnung Ihrer gesetzlichen Kündigungsfrist wird Ihr Arbeitgeber Ihre Dienstzeit höchstwahrscheinlich ab dem Beginn Ihres nächsten Arbeitsvertrags anrechnen. Beginnt Ihr Arbeitsvertrag also nach einer dreimonatigen Unterbrechung, beginnt Ihre Dienstzeit ab diesem Datum. Das bedeutet, dass Sie innerhalb Ihrer Kündigungsfrist weniger als fünf Dienstjahre absolviert haben.

cyrix42

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Antw:Kündigungsfrist / Betriebszugehörigkeit
« Antwort #4 am: 29.09.2025 07:11 »
Die Aussage von entrycrucial ist falsch — es zählen laut TV-L §34 Absatz (3) Satz 1 explizit auch dann Arbeitszeiten beim gleichen Arbeitgeber „ , auch wenn sie unterbrochen ist“.

Ansonsten ist für die eigentliche Frage die Antwort von gyod1985 zielführend: Ausbildungszeiten sind keine Beschäftigungszeiten im Sinne des TV-L, zählen also hier nicht mit.

fair

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Antw:Kündigungsfrist / Betriebszugehörigkeit
« Antwort #5 am: 29.09.2025 11:50 »
Jep, außerdem ist mit der Unterbrechung aber sowas wie Sonderurlaub gemeint und nicht das Ende eines befristeten Vertrags, dann arbeitslos dann neuer Vertrag. In dem Fall würde es nicht zusammen zählen.

gyod1985

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Antw:Kündigungsfrist / Betriebszugehörigkeit
« Antwort #6 am: 29.09.2025 13:42 »
Selbstverständlich würde es zählen.
Satz 1 ist doch nicht schwer zu verstehen.


fair

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Antw:Kündigungsfrist / Betriebszugehörigkeit
« Antwort #7 am: 29.09.2025 15:19 »
Ok, gut zu wissen. Ich hatte noch die strenge Regelung für den Fall des Wechsels des Arbeitsgebers im Hinterkopf (wo es zwingend exakt nahtlos sein muss und auch nur der letzte Arbeitgeber zählt und nicht was wiederum davor war), siehe https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=126174.30
Dann ist es ja umso besser, dass immerhin innerhalb eines Arbeitgebers auch länger zurückliegende frühere Tätigkeiten mit dazu zählen. Das ist ja beispielsweise für einen etwaigen Krankengeldzuschuss relevant.