Hallo,
zählt die Zeit des duales Studiums (Ausbildungsvertrag mit AG) zur Betriebszugehörigkeit und hat damit Auswirkungen auf die Kündigungsfrist? Im diesem Fall würde dies darüber entscheiden, ob man über oder unter den 5 Jahren liegt.
Zudem gab es zwischen Studienabschluss (automatisches Ende des Ausbildungsvertrages) und der anschließenden Anstellung eine Zeit von drei Monaten in der der MA nicht beim AG angestellt war (der MA wollte eine Pause und war in dieser Zeit offiziell arbeitslos).
Vielen Dank vorab.