Teilzeit Urlaubsanspruch

Begonnen von Raphau888, 30.09.2025 12:00

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Raphau888

Ich arbeite bisher 41h in Vollzeit.
Ich möchte nun auf 10% Gehalt verzichten, weiterhin 100% arbeiten dafür aber mehr Urlaubstage ,,kaufen". Dies läuft unter dem Namen Teilzeitkontingent. Es sind wohl keine offiziellen Urlaubstage.

Nun zu meiner Frage:
Die Personalabteilung will nun meinen regulären Urlaub um 10% kürzen, weil ich ja 10% weniger da wäre. Ich werde aber weiterhin ganz normal an 5 Tagen die Woche arbeiten.
Ist das so rechtens? Ich dachte immer, dass der Urlaub sich an der regelmäßigen wöchentlichen Anwesenheit (5 Tage) bemisst. Die Personalabteilung meint aber, dass ich ja fiktiv 5 Tage da bin und die andere Woche nur 4.
Was ist nun rechtens?

TorteJones

Fiktivität ist hier unerheblich. Bei einer 5-Tage-Woche gibt es den vollen Urlaubsanspruch. Dabei ist es egal ob 41h oder 20h. Die reduzierten Stunden müssen eben nur an 5 Tagen erbracht werden.

Alexander79

Zitat von: Raphau888 in 30.09.2025 12:00
Ich arbeite bisher 41h in Vollzeit.
Ich möchte nun auf 10% Gehalt verzichten, weiterhin 100% arbeiten dafür aber mehr Urlaubstage ,,kaufen". Dies läuft unter dem Namen Teilzeitkontingent. Es sind wohl keine offiziellen Urlaubstage.

Nun zu meiner Frage:
Die Personalabteilung will nun meinen regulären Urlaub um 10% kürzen, weil ich ja 10% weniger da wäre. Ich werde aber weiterhin ganz normal an 5 Tagen die Woche arbeiten.
Ist das so rechtens? Ich dachte immer, dass der Urlaub sich an der regelmäßigen wöchentlichen Anwesenheit (5 Tage) bemisst. Die Personalabteilung meint aber, dass ich ja fiktiv 5 Tage da bin und die andere Woche nur 4.
Was ist nun rechtens?

Also irgendwie versteh ich nur Bahnhof.
Du willst weiterhin 5 Tage pro Woche arbeiten, aber auf 10% Gehalt verzichten.
Wo soll denn der Urlaub herkommen? Mir ist keine Regelung bekannt das man 10% weniger Gehalt bekommt und du dafür zB 5 zusätzliche Urlaubstage "kaufen" kannst, über die du frei verfügen kannst.

Ryan

Wenn Du alle zwei Wochen freitags frei hättest, also nur 9 von 10 Tagen arbeiten würdest, dann müsstest Du auch nur 27 Tage Urlaub nehmen, um 6 Wochen frei zu haben. In Vollzeit müsstet Du 30 Tage nehmen. Die "Kürzung" ist insofern in Ordnung.

In den verbleibenden 46 Wochen des Jahres hättest du dann zusätzlich noch 23 Tage (ein Tag alle zwei Wochen) frei.

Ich finde das Konzept interessant. Wie funktioniert denn das "Teilzeitkontingent" in der Praxis? Werden da einfach wöchentlich Überstunden aufgebaut, die dann gebündelt wieder abgebaut werden können?

Alexander79

Zitat von: Ryan in 30.09.2025 13:03
Wenn Du alle zwei Wochen freitags frei hättest, also nur 9 von 10 Tagen arbeiten würdest,
Dann hat er aber keine regelmäßige 5 Tage Woche, sondern nur eine 4,5 Tage Woche.

Raphau888

Ich arbeite ganz normal weiterhin 41h pro Woche an 5 Tagen die Woche. Also 100% Arbeit, aber nur 90% Gehalt.
Hierdurch bekomme ich zusätzlich 24 Tage Teilzeitfrei Kontingent. Der normale Urlaub wird um 3 Tage gekürzt. Also Netto 21 Tage mehr. Ich kann diese Tage frei nehmen.
Ich fand es eigentlich immer logisch, dass der normale Urlaub gekürzt wird. Aber durch eine Diskussion mit einem
Kollegen (,,du arbeitest doch an den 5 Tagen die Woche") bin ich jetzt stutzig geworden. Die Personlabteilung habe ich diesbezüglich aber noch nicht befragt. Hier scheint es ja auch Argumente für beides zu geben?

BVerfGBeliever

Zitat von: Alexander79 in 30.09.2025 12:38
Mir ist keine Regelung bekannt das man 10% weniger Gehalt bekommt und du dafür zB 5 zusätzliche Urlaubstage "kaufen" kannst, über die du frei verfügen kannst.

Doch, nennt sich (bei uns) "Teilzeit mit flexiblem Freistellungskontigent".

Bei 10% weniger Gehalt bekommt man (bei uns) 26 freie Teilzeit-Tage (10% von 260 Werktagen). Im Gegenzug reduzieren sich die normalen Urlaubstage von 30 auf 27.

Aus meiner Sicht kein schlechter Deal:
- In Vollzeit bekommt man 100% Gehalt für jährlich rund 220 Arbeitstage (je nach Lage der Feiertage).
- Mit 90%-TZ bekommt man 10% weniger Gehalt und hat netto 23 weniger Arbeitstage.

Außerdem sinkt das Nettogehalt aufgrund der Steuerprogression natürlich um weniger als 10%..

Raphau888

Ich habe inzwischen weiter recherchiert. Die DZ Bank hat ein ähnliches Modell. Diese gewährt aber 30 Urlaubstage, wenn an fünf Tagen gearbeitet wird. Dies wurde erst in 2024 (rückwirkend für die letzten 10 Jahre!! Angepasst.) Auch in dieser Broschüre wird erwähnt, dass bei der Verteilung auf 5 Tage der Anspruch gleich bleibt. Siehe unter Erholungsurlaub.

Hat jemand ihr Erfahrungen, ob eine Kürzung in Ordnung ist?

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/oeffentlicher-dienst/BMI09302-teilzeit-beurlaubung-oeffD.pdf?__blob=publicationFile&v=7

rs

Mit dem Gehaltsverzicht erkaufst du dir Tage der Freistellung, bist also außerhalb des regulären Urlaubs eben nicht 5 Tage die Woche anwesend. Schwinden die Anwesenheitstage durch Teilzeit, schwindet der Urlausanspruch gleichermaßen. Somit ist die Kürzung des Urlaubsanspruchs richtig. Sorry. Trotzdem ein interessantes Modell.

vgl. auch hier:
https://www.finanzen.net/nachricht/geld-karriere-lifestyle/bundesurlaubsgesetz-so-berechnet-sich-der-urlaubsanspruch-in-teilzeit-12083579

Raphau888

Zitat von: rs in 22.12.2025 15:12Mit dem Gehaltsverzicht erkaufst du dir Tage der Freistellung, bist also außerhalb des regulären Urlaubs eben nicht 5 Tage die Woche anwesend. Schwinden die Anwesenheitstage durch Teilzeit, schwindet der Urlausanspruch gleichermaßen. Somit ist die Kürzung des Urlaubsanspruchs richtig. Sorry. Trotzdem ein interessantes Modell.

vgl. auch hier:
https://www.finanzen.net/nachricht/geld-karriere-lifestyle/bundesurlaubsgesetz-so-berechnet-sich-der-urlaubsanspruch-in-teilzeit-12083579

Das schien auf logisch für mich zu sein. Aber wie steht das denn dann im
Zusammenhang mit der DZ Bank und dem Schreiben des Innenministeriums?