Autor Thema: [Allg] Bewerberqualifikationen bei A14-Stellen  (Read 2369 times)

MoinMoin

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Antw:Bewerberqualifikationen bei A14-Stellen
« Antwort #15 am: 01.10.2025 15:28 »
Wenn da ein Bachelor sich drauf bewirbt, dann wir er als Angestellter eingestellt und bekommt die EG13 ausgezahlt, wenn es als sonstiger Beschäftigter gilt, dann bekommt es auch direkt auf E14, sonst halt nach ein paar Jährchen.

Wenn es verbeamtet werden will, dann kommt es halt eben dort rein, wie das möglich ist (A12 halte ich da für unwahrscheinlich) und dann darf sich durch die Mühle mahlen und irgendwann den Aufstieg machen.

Aber gleichzeitig kann auch ein Mensch  mit hD Voraussetzung oder ein Beamter sich bewerben und die direkt A14 erhalten.
Zumindest in Bremen gibt es mit einem Bachelor keine EG13. Da braucht man einen Master oder ein Uni-Diplom. Mit Bachelor ist bei EG12 Schluss. Bei Beamten ist das Äquivalent zu EG12 die A 13 S. Und ein Beamter erhält auch nicht automatisch den Beförderungsdienstposten mit Stellenantritt (sofern er dieses status-rechtliche Amt nicht schon vorher inne hatte). Es gibt Erprobungszeiten und in Ländern wie Bremen zusätzlich auch noch Wartezeiten.
Also auch in Bremen gilt das Tarifrecht, oder?
Wenn jemand eine EG14 Tätigkeit aus dem allg. Teil der EGO übertragen bekommt, dann ist er bei fehlender Voraussetzung in der Person in EG13 eingruppiert.
Und im EGO Abschnitt zur IT ist die EG13 regulär auch ohne irgendeiner Ausbildungsvoraussetzung erreichbar.

Also Nein, es braucht kein Master oder ein Uni-Diplom um in der EG13 zu kommen.

Zauberberg

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Antw:[Allg] Bewerberqualifikationen bei A14-Stellen
« Antwort #16 am: 02.10.2025 06:25 »
In Bremen habe ich noch Niemanden mit E 13 ohne Master oder Aufstiegsquali gesehen.

MoinMoin

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Antw:[Allg] Bewerberqualifikationen bei A14-Stellen
« Antwort #17 am: 02.10.2025 07:13 »
Bremen ist klein.
Im Nachbarland gibt es Menschen mit E 13 ohne Master

Zauberberg

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Antw:[Allg] Bewerberqualifikationen bei A14-Stellen
« Antwort #18 am: 02.10.2025 07:34 »
Lebe im Nachbarland und mein alter AG ist im Nachbarland ansässig.

Da kenne ich es so, E 13 Stelle heißt noch lange nicht E 13 bekommen.

Bei den Beamten ist es, bzw. war es zumindest zu meiner Zeit dort so, dass man froh sein konnte, dass man wenn man als 30 Jähriger nach der Laufbahnprüfung A9 wurde, aber auf eine A13 Stelle gesetzt wurde, diese A13 noch vor der Pension erreicht hat. Das ist in Bremen IDR ganz anders.

MoinMoin

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Antw:[Allg] Bewerberqualifikationen bei A14-Stellen
« Antwort #19 am: 02.10.2025 09:36 »
Lebe im Nachbarland und mein alter AG ist im Nachbarland ansässig.

Da kenne ich es so, E 13 Stelle heißt noch lange nicht E 13 bekommen.
Korrekt.
Bei fehlender Voraussetzung in der Person ist es E12 (sofern es in dem Abschnitt der EGO eine Voraussetzung in der Person gibt, was nicht immer der Fall ist, siehe IT) und  sofern man nicht -irgendwann- den Stauts sonstiger Beschäftigter nachweisen kann.