Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[HH] Stufenfestsetzung Verbeamtung
HamburgerJung:
Moin zusammen,
ich werde im Dezember verbeamtet.
Ich bin seit 5 Jahren in der FHH im Angestelltenverhältnis tätig.
Zuerst 1 Jahr in E10, dann 2 Jahre in E11 und nun seit 2 Jahren in E13.
Werden meine Zeiten in E10 und E11 auf die Stufenlaufzeit angerechnet?
Wäre toll, wenn hier jmd seine Erfahrungen teilen könnte.
VG
IchLiebeBeamtentum:
Ja!
Sofern sie mit deiner jetzigen Tätigkeit inhaltlich konform sind.
HamburgerJung:
Also waren alles allgemeine Verwaltungstätigkeiten.
Oder was genau heißt in diesem Kontext "konform"?
koalitionsabsicht:
Ich nehme an in LG 2.1?
Ja, das wird in jedem Fall angerechnet. Mindestens über "förderliche Zeiten" nach § 28 Abs. 1 Satz 2 HmbBesG, wahrscheinlich aber schon nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 HmbBesG.
Hier zum nachlesen: https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-BesGHA2010V68P28
HamburgerJung:
Vielen Dank!
Zeiten, die ich in der freien Wirtschaft nach Abschluss meines Bachelors gearbeitet habe, können nicht angerechnet werden oder? Zwischen den Tätigkeiten liegt zB auch eine Lücke (Reisen).
Ich meine die Zeiten müssten nahtlos zusammenhängen, oder?
VG
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