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[HH] Stufenfestsetzung Verbeamtung

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koalitionsabsicht:

--- Zitat von: HamburgerJung am 01.10.2025 10:30 ---Vielen Dank!

Zeiten, die ich in der freien Wirtschaft nach Abschluss meines Bachelors gearbeitet habe, können nicht angerechnet werden oder? Zwischen den Tätigkeiten liegt zB auch eine Lücke (Reisen).
Ich meine die Zeiten müssten nahtlos zusammenhängen, oder?

VG

--- End quote ---

Doch, diese können wiederum als  “Berücksichtigungsfähige Zeiten” betrachtet werden. Diese Figur aus dem Beamtenrecht ist sehr großzügig ausgelegt und nicht mit der Strenge des TV-L vergleichbar. Gib alles an, was geht.

Auf dem Sharepoint wird es entsprechende Vordrucke geben. Orientiere dich am 28 HmbBesg

Grüße

HamburgerJung:
Perfekt, vielen Dank.
Fachliche Werkstudententätigkeiten während Bachelor und Master aber vermutlich ausgenommen ?

VG

koalitionsabsicht:
Schwierig aber nicht unmöglich. Ich empfehle die VV zum § 28 HmbBesG ;)

Liebe Grüße und gern :)

HamburgerJung:
Oh, vielen Dank!
Dann sind Werkstudententätigkeiten ja ab einer Dauer von 6 Monaten bei 20 Wochenstunden noch zusätzlich anrechenbar, wenns kein Kaffeekochen war. Vielen Dank!

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