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[Allg] Verbeamtung als Tarifbeschäftigte

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MeTe:
Ich denke, wie man aus den Antworten erkennen kann ist da eine eindeutige Antwort nicht möglich. Kommt halt drauf an.

Wüsste nicht was gegen eine Verbeamtung direkt in A12 spricht (wenn die Qualifikations- und sonste Anforderungen irgendwie erfüllt sind).

Geht alles, wenn der Dienstherr möchte (dann finden sich immer Mittel und Wege). Oder eben nicht, wenn er es nicht möchte (dann finden sich immer Gründe dagegen).

Tagelöhner:
Dagegen spricht das Laufbahnprinzip, eine Laufbahn ist grundsätzlich zu durchlaufen. Aber in der grundsätzlichen Beurteilung "Wo ein Wille, bzw. wo der Druck hoch genug ist, da ein Weg bzw. wo kein Wille oder zu geringer Druck, da gibt es dann plötzlich viele Gründe dagegen"

BVerfGBeliever:

--- Zitat von: Tagelöhner am 03.10.2025 06:06 ---Dagegen spricht das Laufbahnprinzip, eine Laufbahn ist grundsätzlich zu durchlaufen.

--- End quote ---

Nach meiner anekdotischen Evidenz ist es bei uns mittlerweile eher die Regel als die Ausnahme, dass man nicht in A13 verbeamtet wird, sondern dass stattdessen auf § 20 BBG (https://www.buzer.de/20_BBG.htm) in Verbindung mit § 25 BLV (https://www.buzer.de/25_BLV.htm) zurückgegriffen wird..

ike:
Wir wissen aktuell ja gar nicht, welchen Bildungsabschluss FH1806 hat.

Die jetzige E9c und sein Name deuten aber auf Bachelor oder Diplom hin.
Ein Masterabschluss scheint nicht vorzuliegen.

Kubus:
beim Bund war das bei mir jetzt möglich

E14 -> A14 in eine Rutsch. War aber ein ellenlanger Prozess.

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