Stufe und Berufserfahrung

Begonnen von Monty, 01.10.2025 13:34

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Monty

Hallo,

ich bin seit einiger Zeit in einer Behörde in Bayern. Mir wurde die Stufe 1 zugewiesen bzw. eine Vorweggewährung um zwei Stufen gewährt, d. h. ich bin in Stufe 3 (weil zwei Stufen vorweggewährt wurden). Was ich aber nicht verstehe, ich habe auch zuvor schon in der freien Wirtschaft in sehr ähnlichen (teilweise exakt gleiche) Arbeitsbereichen gearbeitet und so wie es scheint wurde dies aber nicht berücksichtigt. Auf Rückfrage bei meinem Vorgesetzten und in der Personalabteilung stimmt das so. Eine richtig verständliche Begründung habe ich aber nicht bekommen. Von Seiten der Personalabteilung hieß es nur, dass dies wohl anerkannt werden kann, jedoch nicht muss.
Nach Rücksprache mit einigen Kollegen wurde bei denen die Berufserfahrung ohne Probleme anerkannt. Teilweise auch nur 3 Jahre, ich arbeite seit mehr als 15 Jahren. Ich fühle mich dadurch wirklich sehr ungerecht behandelt.
Könnt ihr mir vielleicht einen Rat geben, was ich tun kann bzw. an wen ich mich noch wenden soll innerhalb meiner Behörde?

Organisator

Bei gleicher (nicht nur sehr ähnlicher Tätigkeit) sind Zeiten bis zur Stufe 3 zu berücksichtigen.

Darüber hinaus kann der AG förderliche Zeiten (bis zur Stufe 6) berücksichtigen, wenn ansonsten der Personalbedarf nicht gedeckt werden kann. Da du schon da bist, ist der Personalbedarf bereits gedeckt und der Arbeitgeber hat keine tarifliche Handhabe mehr.

Daher sind die Stufen vor Vertragsabschluss zu verhandeln, danach gibts keine Chancen außer die Vorweggewährung (die du schon hast).

Warnstreik

Blöde Frage, aber ist das wirklich eine Vorweggewährung oder bist du vielleicht doch in Stufe 3 eingestiegen? Jemand mit Erfahrung in der 1 einzustellen und Vorweggewährung zu geben finde ich extrem ungewöhnlich.

Monty

Ich bin definitiv in Stufe 3 durch die Vorweggewährung (steht auf auf dem Gehaltszettel). Sie sind wohl der Meinung, bei mir lag keine einschlägige Berufserfahrung vor.
Ich war der einzig  geeignete Bewerber, da eine anderen Bewerberin abgelehnt hat.

Organisator

Zitat von: Monty in 01.10.2025 13:51
Ich bin definitiv in Stufe 3 durch die Vorweggewährung (steht auf auf dem Gehaltszettel). Sie sind wohl der Meinung, bei mir lag keine einschlägige Berufserfahrung vor.
Ich war der einzig  geeignete Bewerber, da eine anderen Bewerberin abgelehnt hat.

Dann hättest du beste Karten gehabt, um eine höhere Stufe zu verhandeln.

Monty

Das wusste ich ja zu dem Zeitpunkt leider nicht. :)

Organisator

Zitat von: Monty in 01.10.2025 14:01
Das wusste ich ja zu dem Zeitpunkt leider nicht. :)

Dann würde ich das als Lehrgeld verbuchen und nicht weiter drüber ärgern.
Alternativ könntest du dir einen neuen Job suchen und schauen, ob da das Verhandeln besser klappt.

fair

Hast du bezüglich der Vorweggewährung ein Schreiben bekommen? Was steht da genau?
Und wie lange ist die Einstellung her? Wie einschlägig waren deine Vorerfahrungen aus deiner Sicht?

Monty

Es steht auf jedem Fall auf dem Lohnzettel drauf. Das ist leider schon 1,5 Jahre her, ich habe mittlerweile auch schon bei ein paar Vorgesetzte abgeklappert, den Personalrat und die Personalabteilung, jedoch bisher ohne Erfolg.
Ja, da ich im selben Bereich gearbeitet habe sehe ich das schon, dass die Berufserfahrung einschlägig ist.

fair

Auf dem Lohnzettel steht üblicherweise nur die Stufe. Wenn es kein offizielles Schreiben bezüglich Vorweggewährung gibt, dann wurdest du vielleicht doch einfach regulär in die höhere Stufe eingestuft.

Frag da vielleicht noch mal beim Personaldezernat und/oder dem Landesbezügeamt nach. Ggf kannst du auch deine Personalakte einsehen, da müsste das draus hervorgehen.

Was genau ist eigentlich dein Ziel oder deine Sorge aktuell? Stufe 3 ist ja genau das normale Maximum, das bei Wechsel von extern vorgesehen ist, noch mehr gibt es nur bei entsprechender Verhandlung und zusätzlichen Anforderungen (zur Personalgewinnung erforderlich...., siehe TV-L und unzählige Threads dazu hier). Insofern hast du doch genau das bekommen.

Oder hast du Angst, dass man es wieder widerrufen könnte?

Organisator

Zitat von: Monty in 02.10.2025 10:11
Ja, da ich im selben Bereich gearbeitet habe sehe ich das schon, dass die Berufserfahrung einschlägig ist.

Einschlägig bedeutet, dass die Tätigkeit ohne größere Einarbeitung unverändert fortgesetzt werden kann und zudem inhaltlich übereinstimmend ist.

Wenn man z.B. im Einkauf einer Firma in der Privatwirtschaft gearbeitet hat und diese Tätigkeit im öD wahrnimmt wäre dies nicht der Fall, da völlig andere rechtliche Gegebenheiten zu beachten sind.

Weiterhin würde dir im konkreten Fall die Berücksichtigung einschlägigiger Berufserfahrung nichts bringen, da du ohnehin schon ein Entgelt der Stufe 3 erhälst.

Monty

Doch würde es schon, da ich das Entgelt der Stufe 3 nur vorweggewährt bekomme und somit 6 Jahre das selbe Gehalt bekommen werde, da ich ja die Stufenlaufzeiten von Stufe 1 und Stufe 2 aufholen muss.

VFA West

Was steht denn auf deiner Bezügemitteilung? Dort ist meist die aktuelle Stufe sowie das Datum des nächsten Stufenaufstieges vermerkt.

Rowhin

Zitat von: VFA West in 03.10.2025 13:36
Was steht denn auf deiner Bezügemitteilung? Dort ist meist die aktuelle Stufe sowie das Datum des nächsten Stufenaufstieges vermerkt.

Das ist in Bayern leider nicht so. Nur die aktuelle Stufe wird vermerkt, nicht die Stufenlaufzeit. Zumal wir auch nur Bezügemitteilungen bekommen, wenn sich etwas am Entgelt ändert.

fair

Steht das sogenannte Bezugsdienstalter/BDA drauf? Das ist quasi der Beginn der Erfahrungszeit. Bei richtiger Stufe drei müsste das ungefähr drei Jahre zurückgerechnet sein also z.B. BDA 10/22.