Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stufe und Berufserfahrung
Organisator:
--- Zitat von: Monty am 02.10.2025 10:11 ---Ja, da ich im selben Bereich gearbeitet habe sehe ich das schon, dass die Berufserfahrung einschlägig ist.
--- End quote ---
Einschlägig bedeutet, dass die Tätigkeit ohne größere Einarbeitung unverändert fortgesetzt werden kann und zudem inhaltlich übereinstimmend ist.
Wenn man z.B. im Einkauf einer Firma in der Privatwirtschaft gearbeitet hat und diese Tätigkeit im öD wahrnimmt wäre dies nicht der Fall, da völlig andere rechtliche Gegebenheiten zu beachten sind.
Weiterhin würde dir im konkreten Fall die Berücksichtigung einschlägigiger Berufserfahrung nichts bringen, da du ohnehin schon ein Entgelt der Stufe 3 erhälst.
Monty:
Doch würde es schon, da ich das Entgelt der Stufe 3 nur vorweggewährt bekomme und somit 6 Jahre das selbe Gehalt bekommen werde, da ich ja die Stufenlaufzeiten von Stufe 1 und Stufe 2 aufholen muss.
VFA West:
Was steht denn auf deiner Bezügemitteilung? Dort ist meist die aktuelle Stufe sowie das Datum des nächsten Stufenaufstieges vermerkt.
Rowhin:
--- Zitat von: VFA West am 03.10.2025 13:36 ---Was steht denn auf deiner Bezügemitteilung? Dort ist meist die aktuelle Stufe sowie das Datum des nächsten Stufenaufstieges vermerkt.
--- End quote ---
Das ist in Bayern leider nicht so. Nur die aktuelle Stufe wird vermerkt, nicht die Stufenlaufzeit. Zumal wir auch nur Bezügemitteilungen bekommen, wenn sich etwas am Entgelt ändert.
fair:
Steht das sogenannte Bezugsdienstalter/BDA drauf? Das ist quasi der Beginn der Erfahrungszeit. Bei richtiger Stufe drei müsste das ungefähr drei Jahre zurückgerechnet sein also z.B. BDA 10/22.
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