Autor Thema: Mitarbeiter hat keine Qualifikationen und hat 4 Jahre nicht richtig gearbeitet  (Read 130 times)

Thomas Jahn

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Guten Tag

Bin neu hier und brauche einmal Hilfe von jemanden
Hoffe, es ist „gut“ erklärt.

Bin neu eingestellt im öffentlichen Dienst mit 9A. Leitende Funktion und sehr viele sicherheitsrelevante Aufgaben als Meister.

Nun hat man vor 4 Jahren niemanden gefunden und einen Techniker als „Leitung“ eingestellt mit einer 8 (Normal Techniker wäre da 7)

Nun stellt sich für mich schnell raus, dass er zwar 4 Jahre seinen Job als Techniker irgendwie gemacht hat, aber alles was sicherheitsrelevant war (wovon er 80% auch in der Ausbildung hatte) nicht gemacht hat.
Und das geht bei Einweisungen los, zu Dokumentationen bis hin zu grob fahrlässigen Verstößen.

Nun komme ich und muss das machen und er freut sich….

Leider stellt sich raus, dass er nichtmal die Grundkenntnisse seiner Ausbildung vom Wissen erfüllt.(1 Lehrjahr)
Da mein Arbeitgeber keine Ahnung davon hat, konnte er sich durchmogeln.
Er soll mir eigentlich helfen, aber ich habe meinem Chef gesagt, ich kann ihn nicht einsetzen, denn ihm fehlt zu viel und ihn arbeiten lassen ist schon fahrlässig.
Mein Chef hat es geahnt, aber leider nicht abgemahnt oder gehandelt.

Frage nur für mich:
- Habe ich irgendeine Chance den runter zu stufen auf ne 7 oder sind 4 Jahre zu lange?
- Wenn er 10% von dem kann, wofür er eingestellt ist, kann man da was anderes machen?

Versetzen und warten bis er keine Lust mehr hat geht immer klar.
Und Dienstanweisungen mit Abmahnungen, weil er den Job nicht kann auch.
Aber vielleicht hat jemand das mal gehabt.
Im Bestfall würde ich nur „drohen“ und sagen, er soll sich in Ruhe was anderes suchen.

Danke im Voraus für Brainstorming

clarion

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Dieser Mitarbeiter hat einen Vertrag, in dem eine bestimmte EG genannt ist und damit hat er Anspruch auf mit dieser EG bewertete Tätigkei Es muss aber nicht zwangsläufig die in den letzten vier Jahren eher schlecht als recht ausgeübten Tätigkeit sein.

Rein theoretisch könnt ihr auch eine Änderungskündigung aussprechen, dass ihr ihn zukünftig mit Tätigkeiten betrauen wollt, die mit E5 oder E6 bewertet sind. Diese Kündigung könnte mit einer Kündigungsschutzklage wiederum angegriffen werden. Und die Änderungskündigung hätte vor Gericht wohl kaum Bestand,  wenn ihr die mangelhafte Qualität nicht gründlich dokumentiert habt. Zudem müsste auch belegt werden können, dass ihr durch Gespräche und Fortbildung aktiv und über einen längeren Zeitraum versucht habt, die Qualitätsmängel in der Arbeit des Mitarbeiters abzustellen. Dein Posting liest sich nicht so, dass irgendwie etwas in diese Richtung passiert wäre.