Autor Thema: Neueinstellung Stufe  (Read 911 times)

Schmiddox

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Neueinstellung Stufe
« am: 03.10.2025 22:44 »
Guten Abend zusammen,

ich werde demnächst in den öffentlichen Dienst (pädagogischer Mitarbeiter in einer Förderschule mit geistigem Schwerpunkt) eingestellt. Jetzt geht es darum das Gehalt zu verhandeln. Ich habe das Formular ausgefüllt und angegeben, mit Stufe 4 und 39 Wochenstunden, die ich vorher hatte. Nun ist es die Sache, wird man mit der Stufe 4 übernommen oder wird man grundsätzlich maximal bis Stufe 3 als Neueinstellung eingestellt? Auf was muss ich mich gefasst machen? Ich bringe aktuell Erfahrungen aus dem Elementarbereich (Kindergarten und Hort) 6 Jahre mit. Zudem ist es auch ein Bonus, dort wo ich eingestellt werde, habe ich die selben Schulkinder in der Hortzeit täglich betreut, die ich dann auch später als "neue" Arbeit haben werde. Ich denke, als einschlägige Berufserfahrung wird das nicht zählen, aber als förderliche Zeiten?

Ich danke euch im voraus für eure Tipps :-)


MoinMoin

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Antw:Neueinstellung Stufe
« Antwort #1 am: 04.10.2025 11:04 »
Wenn du mehr als 6 Jahre förderliche Zeiten vorweisen kannst, dann solltest du diese auch einfordern und dich nicht mit Stufe 3 abspeisen lassen.
Ein Anrecht hast du allerdings nur bis max Stufe 3, der Rest ist von der Bewerberlage und dem Willen des AGs abhängig.

fair

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Antw:Neueinstellung Stufe
« Antwort #2 am: 04.10.2025 12:38 »
Warst du vorher auch im öffentlichen Dienst oder nicht? Es handelt sich um einen ganz anderen Arbeitgeber (nicht z.B. beides mal Bundesland X, vertreten durch...)?

MeTe

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Antw:Neueinstellung Stufe
« Antwort #3 am: 04.10.2025 14:30 »
Nach meiner Beobachtung ist es durchaus absolut üblich, einschlägige Vorerfahrung zu berücksichtigen. Auch über die Stufe 3 hinaus.

Bei uns wurden schon einige (also keine Einzelfälle sondern tatsächlich einige) direkt in der Endstufe (Stufe 6) eingestellt, weil sie eben entsprechend viel einschlägige Vorerfahrung mitbrachten.

Die Vorerfahrung war übrigens nicht aus dem öffentlichen Dienst sondern aus der freien Wirtschaft - wurde trotzdem angerechnet.

Letztendlich hängt es einfach vom Willen des Arbeitgebers ab, genauso wie was jetzt als einschlägig oder förderlich gewertet wird - auch das kann man eher wohlwollend oder sehr strikt auslegen. Ich würde auf Stufe 4 bestehen (im öD ist die Stufe ja fast wichtiger als die Entgeltgruppe...) - bei Weigerung gibt es genug andere Arbeitgeber da draussen...




Schmiddox

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Antw:Neueinstellung Stufe
« Antwort #4 am: 04.10.2025 17:40 »
Warst du vorher auch im öffentlichen Dienst oder nicht? Es handelt sich um einen ganz anderen Arbeitgeber (nicht z.B. beides mal Bundesland X, vertreten durch...)?
Ich war noch nicht im öffentlichen Dienst angestellt. Nur bei privater Trägerschaft. Dann werde ich es mit Stufe 4 versuchen und hoffen, dass es klappt.
Es handelt einfach nur aus dem Hortbereich um die GLEICHEN Kinder/Schüler dieser Schule, die ich in der privaten Trägerschaft in der Hortzeit betreut habe. Kann man damit argumentieren? Zudem kenne ich ja die Schulleitung, Lehrer, Räumlichkeiten, Regeln der Schule.... und ich weiß, dass mich die Schulleitung gern haben möchte :-) .

MoinMoin

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Antw:Neueinstellung Stufe
« Antwort #5 am: 04.10.2025 19:52 »
Man kann argumentieren was man will, aber warum immer so kompliziert?
 Meine Argumentation war stets:
Das sind meine Bedingungen für die ich sofort den Arbeitsvertrag unterschreibe.
Solltet ihr mir weniger anbieten, dann muss ich darüber nachdenken.

Und wenn ein AG mal jammert: Ich würde ja, aber ich kann(darf) nicht.
Dann sollte man wissen:
Ist er ein guter Pokerspieler?
Ist er zu deppert zu wissen, was er könnte, wenn er wollte (das war bei mir meistens der Fall, wenn der AG gezuckt hat bei meinen Forderungen)
Oder hat er tatsächlich Beschränkungen (von dem man vorher nichts wusste)