Autor Thema: [Allg] Versorgungsbez. nach Tot des Mannes/Ruhegehalt und Witwengeld  (Read 1415 times)

batista99

  • Gast
Hallo liebes Forum,

ich hoffe ihr könnt mir mit meiner doch recht speziellen Frage weiterhelfen.
Kurz zum Hintergrund: mein Papa ist vor einigen Wochen verstorben. Sowohl mein Papa, als auch meine Mutter waren verbeamtet. Beide beziehen/bezogen Ruhegehalt.

Nun haben wir vor einigen Wochen den Antrag bei der Zentralen Bezügestelle auf Witwengeld eingereicht.
Nach Prüfung kam dann nun heraus, dass die am Ende festgestellten Versorgungsbezüge geringer ausfallen, als das Ruhegehalt, welches sie vor dem Tot meines Vaters bezogen hat. Meine Frage deshalb: kann so ein Fall tatsächlich auftreten, oder ist da in der Rechnung was falsch gelaufen. Ich kann bei Bedarf auch gern die Rechnung mit abgewandelten Zahlen anhängen, um den Fall besser darzustellen.

Bin für jede Rückmeldung dankbar!

Liebe Grüße!
« Last Edit: 05.10.2025 03:33 von Admin2 »

Verwaltungsgedöns

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 199
Hallo batista, ich kenne mich da nicht aus. Aber ich möchte mein Beileid ausdrücken und wünsche viel Erfolg. Eigentlich sind hier im Forum auch sehr versierte Leute unterwegs. Da kann sicher jemand helfen.

Rentenonkel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,227
Hallo,

zunächst einmal mein Beileid.

Ich wüsste gerne etwas genauer, was Du meinst.

Deine Mutter sollte zukünftig zwei voneinander zu trennende Versorgungen bekommen. Die eigene Versorgung und das Witwengeld.

Aufgrund der geänderten Steuerklassen (vorher vermutlich 4/4, nach dem Tod zunächst vermutlich 3/6 oder 4/6, später 1/6) kann sich auch die Nettoauszahlung der eigenen Versorgung verändern, obwohl sich der Bruttobetrag nicht verändert hat. Auch kann die Nettoauszahlung des Witwengeldes geringer als erwartet sein, je nachdem, für welche Versorgung welche Steuerklasse genommen wurde. Die Steuerklassen kann man ändern, wenn es sinnvoll ist, die zuviel gezahlten Steuern kann man sich dann bei der Steuererklärung wiederholen.

Auch gibt es bei dem Witwengeld im Gegensatz zu der gesetzlichen Rentenversicherung kein "Sterbevierteljahr". Sollte also die Pension des Vaters noch am ersten des Folgemonats in voller Höhe gezahlt worden sein, kann es sein, dass für den Monat die Versorgungsbezüge niedriger sind als das, was gezahlt wurde.

Konkretisiere doch mal bitte, wie sich die eigenen Bezüge und das Witwengeld in Bezug auf den vorherigen Versorgungsbezug verändert haben und ob Du brutto oder netto meinst. Auch wäre es gut zu wissen, welche Steuerklassen jeweils bei der Berechnung zugrunde gelegt wurden und von welchem Bundesland wir reden.

Ozymandias

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,322
Es gibt Rentenberater mit Spezialisierung für die Beamtenversorgung.
https://www.rentenberater.de/fuer-buerger/rentenberater-suche/

Evtl. einmal überprüfen lassen, wenn die Größenordnung nicht stimmt.


batista99

  • Gast
Konkretisiere doch mal bitte, wie sich die eigenen Bezüge und das Witwengeld in Bezug auf den vorherigen Versorgungsbezug verändert haben und ob Du brutto oder netto meinst. Auch wäre es gut zu wissen, welche Steuerklassen jeweils bei der Berechnung zugrunde gelegt wurden und von welchem Bundesland wir reden.

Hallo Rentenonkel,

ersteinmal lieben Dank für die Rückmeldung.

Das könnte ein längerer Post werden, ich versuche aber gern auf deine Fragen einzugehen.

Bundesland in Brandenburg. Beide Eltern sind/waren verbeamtet und haben Pension bezogen, als auch eine kleine gesetzliche Rente. Steuerklassen der beiden waren vor dem Tod meines Vaters 4, nach dem Tod bei meiner Mutter nun 3 (laut der aktuelle Versorgungsmitteilung).

Beim Versorgungsbezug rede ich von Bruttowerten. Also dass ihr neu-Brutto weniger ist, als vor dem Tod meines Vaters, was mit dem "Zusammentreffen von Ruhegehalt mit später erworbenem Anspruch auf Witwengeld" zu tun hat.

Ich änder die Beträge im folgenden ein wenig ab, das sollte im aber keine Auswirkung auf den Sachverhalt haben.

Meine Mutter erhielt vor dem Tod meines Vaters 3200€ brutto Ruhegehalt.

Berechnung Witwengeld

Grundgehalt Endstufe + Amtszulage (das sind die brutto ruhegehaltfähigen Dienstbezüge meines verstorbenen Vaters): 8000€
Ruhegehalt (erdienter Ruhegehaltssatz =50,3%): 4024€
Versorgungsabschlag (11,41%): 459,13€
Erdientes Ruhegehalt: 3564,86€
55% Witwengeld: 1960,67€

Jetzt zur Berechnung des "Zusammentreffen von Ruhegehalt mit später erworbenem Anspruch auf Witwengeld":

1. Berechnung der Höchsgrenze gem. §75 Abs.2 Satz 1 Nr.3 BbgBeamtVG
(71,75% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe des Witwengeldes)

Grundgehalt Endstufe + Amtszulage (das sind die brutto ruhegehaltfähigen Dienstbezüge meines verstorbenen Vaters): 8000€
Höchstgrenze (71,75%): 5740€
Verorgungsabschlag (11,41%): 654,93€
Höchstgrenze gesamt: 5085,06€

2. Ruhensregelung gem. §75 Abs.4 Satz 1 BbgBeamtVG

Ruhegehalt vor der Regelung (das meiner Mutter): 3200€
Witwengeld (ungekürzt): 1960,67€
Gesamtbetrag: 5160,37€
Abzüglich Höchsgrenze: 5085,06€
Ruhensbetrag: 75,60€

Ruhegehalt brutto: 3200€
Abzüglich Ruhensbetrag: 75,60€
Restruhegehalt brutto: 3124,40€

Also hat meine Mutter vor dem Tod meines Vaters 3200€ brutto Ruhegehalt bekommen, nach dem Tod soll sie nun weniger, nämlich 3124,40€ brutto bekommen. Das geht mir einfach nicht in den Kopf. Ggf. kein Anspruch auf zusätzliches Witwengeld haben, ist ja das eine. Aber Anspruch zu haben, aber dann im Endeffekt weniger rauszubekommen, ist für mich unbegreiflich.

Hoffe das macht die Sache verständlicher. Ist den die Rechnung der Bezügestelle so korrekt? Oder lohnt sich das nochmal anderweitig prüfen zu lassen, wie von Ozymandias vorgeschlagen?

Ganz lieben Gruß



Rentenonkel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,227
Bei der Einkommensanrechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung wird immer die Hinterbliebenenrente gekürzt. Daher wirkt sich die eigene Beamtenversorgung dort nachteilig auf die Höhe der Witwenrente aus. Ich gehe sogar davon aus, dass bei diesen Beträgen nach den drei Monaten gar keine Rente mehr zur Auszahlung kommen dürfte.

Im Beamtenrecht geht es jedoch immer um eine Gesamtversorgung. Dadurch wird nicht das Witwengeld, sondern die Versorgung insgesamt auf eine Höchstgrenze eingegrenzt. Da bei der eigenen Versorgung auch noch andere Versorgungsbezüge wie etwa eine eigene gesetzliche Rente angerechnet werden, findet aus Gründen der Vereinfachung alle Anrechnungen und Kürzungen bei der eigenen Versorgung und nicht wie bei der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Hinterbliebenenrente selbst statt.

Am Ende ist es also so, dass eigentlich das Witwengeld um 75,60 EUR gekürzt werden müsste, aber, wie gesagt, aus Gründen der Vereinfachung wird das Witwengeld in voller Höhe ausgezahlt und die eigene Versorgung gemindert.

Im Ergebnis ist es also egal, wo die Kürzung stattfindet. Es wird bei der Beamtenversorgung das Geld in den Blick genommen, was insgesamt aus Summer aller Versorgungen monatlich zur Verfügung steht, also hier die 5085,06 EUR.

Natürlich kann man dafür auch einen privaten Rentenberater bemühen. Ich gebe nur zu bedenken, dass die privaten Rentenberater keine Wohltäter sind, sondern davon leben, und so die Überprüfung nicht kostenlos ist.
« Last Edit: 07.10.2025 07:55 von Rentenonkel »