Konkretisiere doch mal bitte, wie sich die eigenen Bezüge und das Witwengeld in Bezug auf den vorherigen Versorgungsbezug verändert haben und ob Du brutto oder netto meinst. Auch wäre es gut zu wissen, welche Steuerklassen jeweils bei der Berechnung zugrunde gelegt wurden und von welchem Bundesland wir reden.
Hallo Rentenonkel,
ersteinmal lieben Dank für die Rückmeldung.
Das könnte ein längerer Post werden, ich versuche aber gern auf deine Fragen einzugehen.
Bundesland in Brandenburg. Beide Eltern sind/waren verbeamtet und haben Pension bezogen, als auch eine kleine gesetzliche Rente. Steuerklassen der beiden waren vor dem Tod meines Vaters 4, nach dem Tod bei meiner Mutter nun 3 (laut der aktuelle Versorgungsmitteilung).
Beim Versorgungsbezug rede ich von Bruttowerten. Also dass ihr neu-Brutto weniger ist, als vor dem Tod meines Vaters, was mit dem "Zusammentreffen von Ruhegehalt mit später erworbenem Anspruch auf Witwengeld" zu tun hat.
Ich änder die Beträge im folgenden ein wenig ab, das sollte im aber keine Auswirkung auf den Sachverhalt haben.
Meine Mutter erhielt vor dem Tod meines Vaters 3200€ brutto Ruhegehalt.
Berechnung WitwengeldGrundgehalt Endstufe + Amtszulage (das sind die brutto ruhegehaltfähigen Dienstbezüge meines verstorbenen Vaters): 8000€
Ruhegehalt (erdienter Ruhegehaltssatz =50,3%): 4024€
Versorgungsabschlag (11,41%): 459,13€
Erdientes Ruhegehalt: 3564,86€
55% Witwengeld: 1960,67€
Jetzt zur Berechnung des "Zusammentreffen von Ruhegehalt mit später erworbenem Anspruch auf Witwengeld":
1. Berechnung der Höchsgrenze gem. §75 Abs.2 Satz 1 Nr.3 BbgBeamtVG(71,75% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe des Witwengeldes)
Grundgehalt Endstufe + Amtszulage (das sind die brutto ruhegehaltfähigen Dienstbezüge meines verstorbenen Vaters): 8000€
Höchstgrenze (71,75%): 5740€
Verorgungsabschlag (11,41%): 654,93€
Höchstgrenze gesamt: 5085,06€
2. Ruhensregelung gem. §75 Abs.4 Satz 1 BbgBeamtVG
Ruhegehalt vor der Regelung (das meiner Mutter): 3200€
Witwengeld (ungekürzt): 1960,67€
Gesamtbetrag: 5160,37€
Abzüglich Höchsgrenze: 5085,06€
Ruhensbetrag: 75,60€
Ruhegehalt brutto: 3200€
Abzüglich Ruhensbetrag: 75,60€
Restruhegehalt brutto: 3124,40€
Also hat meine Mutter vor dem Tod meines Vaters 3200€ brutto Ruhegehalt bekommen, nach dem Tod soll sie nun weniger, nämlich 3124,40€ brutto bekommen. Das geht mir einfach nicht in den Kopf. Ggf. kein Anspruch auf zusätzliches Witwengeld haben, ist ja das eine. Aber Anspruch zu haben, aber dann im Endeffekt weniger rauszubekommen, ist für mich unbegreiflich.
Hoffe das macht die Sache verständlicher. Ist den die Rechnung der Bezügestelle so korrekt? Oder lohnt sich das nochmal anderweitig prüfen zu lassen, wie von Ozymandias vorgeschlagen?
Ganz lieben Gruß