Autor Thema: Wie sind Arbeitsstunden zu Feiertagen und Brückentagen an Schulen zu berechnen?  (Read 2279 times)

SandraS

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Hallo an alle, die sich die Zeit für meine Frage nehmen.

Ich bin Pädagogische Mitarbeiterin an einer Grundschule und habe folgende Situation:
Die Schulen sind (logischerweise) in den Ferien/Feiertagen und Brückentagen geschlossen, somit können wir Pädagogischen Mitarbeiter nicht arbeiten und das ist auch in unserer wöchentlichen Arbeitszeit schon geregelt. D.h. wir arbeiten ein kleines bisschen mehr (anstatt 8 h/Woche sind es z.B. 9 h/Woche) um dieses Defizit auszugleichen.
Es ist aber so, dass die verantwortliche Person an meiner Schule die die Stunden abrechnet und zusammenfasst, wer wieviel noch abzuleisten hat, die Feiertage und Brückentage als Minusstunden erfasst und diese somit nachzuholen sind.
Jedoch sagte mir mein zuständiger Sachbearbeiter vom Regionalem Landesamt für Schule und Bildung, dass Feiertage/Brückentage als geleistet,also als „gearbeitet“ zu sehen sind.
Meine Schule hat eine andere Info und beruft sich darauf.
Vielleicht weiß jemand von euch wie es nun ist, denn es gibt auch im Tarifvertrag und Arbeitsvertrag keine offensichtliche Regelung dazu.
Ich danke vielmals!

MoinMoin

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Tariflich sind Feiertag keine Arbeitstage und Brückentage, normale Arbeitstage. Soweit die arbeitsrechtliche/ tarifliche Regelung. 
Wenn der AG an Brückentagen den Laden schließt, dann kann er dies machen und die MA bekommen Minusstunden, wenn sie keinen Urlaub nehmen. Bzw. per Dienstplan die Zeiten entsprechend verplanen.
Der AG kann aber natürlich auch so generös sein und diese Brückentage euch schenken.
Letzter müsste in einer Arbeitszeitregelung mit euch geregelt sein.
Müsste der Hauptpersonalrat wissen.

Nanum

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Hallo,


Feiertage sind mit Regelarbeitszeit zu verbuchen. Der.Rest hängt vom gültigen Tarifvertrag oder und der DV Arbeitszeit ab.

clarion

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Bei Feiertagen dürfen keine Minusstunden berechnet werden.  Bei den Brückentagen abhängig von der DV durchaus.

Warnstreik

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D.h. wir arbeiten ein kleines bisschen mehr (anstatt 8 h/Woche sind es z.B. 9 h/Woche) um dieses Defizit auszugleichen.
Es ist aber so, dass die verantwortliche Person an meiner Schule die die Stunden abrechnet und zusammenfasst, wer wieviel noch abzuleisten hat, die Feiertage und Brückentage als Minusstunden erfasst und diese somit nachzuholen sind.

Erfasst ihr denn eure Zeiten nicht? Wenn ihr normalerweise "ein kleines bisschen mehr" arbeitet, z.B. 9 statt 8 Stunden, dann laufen die Stunden doch als Guthaben auf. Und dass man diesen dann Brückentage und Ferien gegenrechnet ist doch normal, oder?

MoinMoin

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D.h. wir arbeiten ein kleines bisschen mehr (anstatt 8 h/Woche sind es z.B. 9 h/Woche) um dieses Defizit auszugleichen.
Es ist aber so, dass die verantwortliche Person an meiner Schule die die Stunden abrechnet und zusammenfasst, wer wieviel noch abzuleisten hat, die Feiertage und Brückentage als Minusstunden erfasst und diese somit nachzuholen sind.

Erfasst ihr denn eure Zeiten nicht? Wenn ihr normalerweise "ein kleines bisschen mehr" arbeitet, z.B. 9 statt 8 Stunden, dann laufen die Stunden doch als Guthaben auf. Und dass man diesen dann Brückentage und Ferien gegenrechnet ist doch normal, oder?
Meines Erachtens geht es doch darum, welche Sollarbeitszeit für Feiertage und Brückentage hinterlegt werden.

TVOEDAnwender

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Zitat
§ 6 Abs. 3 TV-L: 1Soweit es die betrieblichen/dienstlichen Verhältnisse zulassen, wird die/der Beschäftigte am 24. Dezember und am 31. Dezember unter Fortzahlung des Tabellenentgelts und der sonstigen in Monatsbeträgen festgelegten Entgeltbestandteile von der Arbeit freigestellt. 2Kann die Freistellung nach Satz 1 aus betrieblichen/dienstlichen Gründen nicht erfolgen, ist entsprechender Freizeitausgleich innerhalb von drei Monaten zu gewähren. 3Die regelmäßige Arbeitszeit vermindert sich für jeden gesetzlichen Feiertag, sowie für den 24. Dezember und 31. Dezember, sofern sie auf einen Werktag fallen, um die dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden.
Protokollerklärung zu § 6 Absatz 3 Satz 3:
Die Verminderung der regelmäßigen Arbeitszeit betrifft die Beschäftigten, die wegen des Dienstplans am Feiertag frei haben und deshalb ohne diese Regelung nacharbeiten müssten.

Haufe sagt zur (gleichlautenden Regelung) des TVöD:

Zitat
3 Feiertagsbedingt ausfallende Arbeit, Entgeltfortzahlung nach EFZG

Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages[1] ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Beschäftigten das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte (§ 2 Abs. 1 EFZG).

3.1 Keine Verpflichtung zur Nacharbeit

Die ausgefallene Arbeitszeit muss nicht vor- oder nachgearbeitet werden.[1] Dies wird im TVöD durch die Regelung zum sog. Sollzeitabzug für Feiertage auch ausdrücklich klargestellt: Nach § 6 Abs. 3 Satz 3 TVöD vermindert sich die regelmäßige Arbeitszeit für jeden gesetzlichen Feiertag, sofern er auf einen Werktag fällt, um die dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden. Hinsichtlich der Einzelheiten zur Ermittlung der "dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden" wird auf die Ausführungen in Abschnitt 4 "Der Sollzeitabzug für Feiertage nach TVöD" verwiesen.


Warnstreik

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D.h. wir arbeiten ein kleines bisschen mehr (anstatt 8 h/Woche sind es z.B. 9 h/Woche) um dieses Defizit auszugleichen.
Es ist aber so, dass die verantwortliche Person an meiner Schule die die Stunden abrechnet und zusammenfasst, wer wieviel noch abzuleisten hat, die Feiertage und Brückentage als Minusstunden erfasst und diese somit nachzuholen sind.

Erfasst ihr denn eure Zeiten nicht? Wenn ihr normalerweise "ein kleines bisschen mehr" arbeitet, z.B. 9 statt 8 Stunden, dann laufen die Stunden doch als Guthaben auf. Und dass man diesen dann Brückentage und Ferien gegenrechnet ist doch normal, oder?
Meines Erachtens geht es doch darum, welche Sollarbeitszeit für Feiertage und Brückentage hinterlegt werden.

Das lese ich da so nicht raus. Dürfte aber auch einfach sein: Feiertage haben eine Sollarbeitszeit von 0. Brückentage, welche (je nach Vereinbarung) arbeitsfrei sind, haben eine Sollarbeitszeit von 8,xx, je nach "normaler Arbeitszeit".

Ich kenne den Schulbetrieb nicht so genau - deshalb weiß ich nicht, ob und wie Zeiten geplant und erfasst werden. "Normalerweise" muss ja die Arbeitszeit dokumentiert werden. Und wenn dabei im Vorfeld geplant mehr gearbeitet (und auch dokumentiert) wird, dann können für die freien Tage natürlich Minusstunden auflaufen, was aber kein Problem darstellt. Daher die Frage:  Werden Zeiten erfasst? (wie es das Gesetz verlangt)

SandraS

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Vorab danke ich allen, die sich die Zeit genommen haben.
Ich versuche es aufzuklären:
1) ja die Zeiten werden handschriftlich erfasst, d.h. ich trage in einem Stundenzettel ein, wann ich wie lange gearbeitet habe und die zuständige Person (Lehrkraft) übernimmt das in ihre Excel Tabelle.
2) mit der Schule vereinbart sind drei feste Tage (Mo,Mi,Fr) und an denen erfülle ich mein Soll.
Wenn aber mein festgesteckter Tag, z.B. Freitag ein Brückentag ist, trägt mir die zuständige Person in ihre Ecxel Tabelle Minusstunden ein, also, dass ich diese nachholen muss.
3)Laut den Menschen aus der RLSB sind meine Arbeitsstunden so errechnet worden, dass alle Ferien-und Brückentage als geleistet anzusehen sind.
4)Dazu steht aber nichts in meinem Arbeitsvertrag. In ihm wird nur beschrieben „Unter Berücksichtigung der Ferienzeitregelung beträgt Ihre durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit außerhalb der Ferienzeiten xy Stunden.“

MoinMoin

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Die hast oben was von Feiertagen geschrieben, die werden auch mit Minus eingetragen??

Ansonsten ist es tarifkonform bei Brücken/Ferientagen an denen du nicht arbeitest oder Urlaub hast Minusstunden einzutragen.


zu 3.) ich denke damit ist gemeint, dass du Plusstunden erarbeitest an normalen Tage, so dass du insgesamt dein Jahressoll erreichst.


TVOEDAnwender

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4)Dazu steht aber nichts in meinem Arbeitsvertrag. In ihm wird nur beschrieben „Unter Berücksichtigung der Ferienzeitregelung beträgt Ihre durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit außerhalb der Ferienzeiten xy Stunden.“

Muss es auch nicht. Der TV-L sieht ja eine wöchentlich Arbeitszeit vor, die im Ausgleichszeitraum (ein Jahr, bei Wechselschicht/Schichtarbeit sogar noch länger) durchschnittlich erfüllt sein muss. Also wenn Du im Schnitt die 39,x Std. (je nach Bundesland ja unterschiedlich) erreichst (natürlich unter Beachtung der Schutzvorschriften, z.B. max. Höchstarbeitszeit 10 Stunden, Ruhezeiten etc.), ist alles in Ordnung. Der Arbeitgeber kann - im Rahmen des Direktionsrecht und ggfls. unter Beteiligung der Personalvertretung und unter Beachtung des Arbeitszeitgesetzes - die Arbeitszeit frei einteilen/anweisen.

SandraS

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Ich verstehe die Sachlage um Brückentage. Jedoch, und das sagte der Mensch der RLSB, sind die Schulen an Brückentagen geschlossen, es ist wie ein Ferientag zu sehen und „als Mitarbeiterin kann ich nichts dafür, wenn Arbeitgeber keine Arbeit zur Verfügung stellt“ und deswegen diese Tage schon in meiner Mehrarbeitszeit berücksichtigt wurden. So seine Aussage.
Um das nochmal aufzuklären, als Pädagogische Mitarbeiterin arbeitet man etwas mehr in der Woche um diesen Überschuss an freien Tagen auszugleichen. Weil wir durch die Ferien viel mehr frei haben als ein normaler Urlaubsanspruch hergibt.



MoinMoin

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Ich gehe mal davon aus, dass die Brückentag genauso mit minus geschrieben werden, wie die Ferientage.
Und daher du in der Gesamtbetracht durch deine Plus an den Arbeitstagen in der Jahresbetrachtung auf Null kommst.
Und genau das sagt doch die Aussage vom RLSB aus.
Also wo ist dein Problem?

SandraS

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Genau so sollte es laufen, dass ist das was ich versuche zu erklären. Die zuständige Person schreibt aber in ihrer Tabelle an den Brückentagen Minusstunden auf, so dass ich am Ende des Halbjahres ständig Stunden nachholen muss, obwohl 0 rauskommen müsste. Sie sagt, ihre Informationen zu den Brückentagen sind nämlich andere und sie dem, was der Sachbearbeiter sagt, nicht vertraut.

MoinMoin

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Ich halte es für unwahrscheinlich, dass ihr Brückentage geschenkt bekommt. Also bezahlt frei.
Ich halt auch die Aussage des Sachbearbeiters als missverständlich und falsch interpretiert.

Wenn es 4 Brückentage im Jahr gibt, dann müssen dies ~4x8h an den regulären Arbeitstagen reingeholt werden. nichts anderes passiert bei dir.
Du sagst du musst halbjährlich Stunden nachholen, man könnte aber auch sagen, du müsstest jeden Tag 30min mehr arbeiten, damit diese FreiZeit ausgeglichen wird.
Und da diese Brückentage variable sind, ist es halt in der Standard Stundenverteilung offensichtlich nicht eingerechnet