Autor Thema: Minusstunden  (Read 1263 times)

jasperuwe

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Minusstunden
« am: 13.10.2025 09:13 »
Liebe Forumsmitglieder,
ich arbeite für eine kleine Stadt in NRW.
Aufgrund eines Arbeitsunfalls arbeite ich seit August als Pförtner im Nachtdienst.
Ich habe Einsicht in den Dienstplan bis Dezember 2025 und habe festgestellt, dass ich jeden Monat Minusstunden mache, da ich die vorgeschriebenen Sollstunden (169,57 monatl.)gar nicht erreiche.
Inklusive Oktober habe ich in den letzten drei Monaten bereits über 22 Minusstunden angehäuft.
In der Jahresplanung für 2026 komme ich bis einschließlich Juli auf über 45 Minusstunden zusätzlich.
Ich arbeite vier Tage in Folge, dann habe ich drei Tage frei, dann arbeite ich wieder drei Tage und dann habe ich erneut drei Tage frei, und so weiter in diesem Rhythmus.
Das sind bei 15 Arbeitstagen im Monat -19,57 Stunden.
Bei 16 Arbeitstagen sind es -9,57.
Bei 17 Arbeitstagen habe ich erst dann +0,43 Std.
Da ich im neuen Jahr die ersten drei Monate immer nur auf 16 Arbeitstage komme, bin ich bereits mit 28,71 Stunden im Minus.
Meine Frage: Muss ich die unverschuldeten Minusstunden nacharbeiten?

Ich freue mich auf eure Hilfe.
Gruß Uwe

Flying

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Antw:Minusstunden
« Antwort #1 am: 14.10.2025 10:19 »
Da du Kenntnis von den Vorgängen hast, würde ich nicht von unverschuldet sprechen.
Ich würde es mit dem Arbeitgeber einfach besprechen - da wird man schon eine Lösung finden.

jasperuwe

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Antw:Minusstunden
« Antwort #2 am: 14.10.2025 10:29 »
Die Einreichung eines Stundennachweises erfolgt monatlich.
Das muss man doch sehen, dass da immer mehr Minusstunden anfallen.
Wann werde ich denn angesprochen, wie sich das verhält? :)

Garfield

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Antw:Minusstunden
« Antwort #3 am: 14.10.2025 10:33 »
Kommt drauf an wie das bei euch geregelt ist.
Bei unserer Dienstvereinbarung wäre dein Vorgesetzter verpflichtet bei mehr als 100% der wöchentlichen Arbeitszeit aktiv zu werden.

Und ja, natürlich musst du diese Stunden ausgleichen. Du hast ja auch den Lohn dafür erhalten.

jasperuwe

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Antw:Minusstunden
« Antwort #4 am: 14.10.2025 10:49 »
OK, sicher ist das immer von Stadt zu Stadt etwas anders geregelt.
Aber in meinem Fall sieht das ja so aus, dass ich schon anhand des Dienstplans sehen kann, dass ich im November auf 17 Arbeitstage komme und im Dezember auf 16 Tage. Das heißt, im Dezember kommen wieder ca.10 Minusstunden hinzu.
Jan.Feb. März 2026 mindestens 30 Minusstunden, da ich an den Monaten immer nur 16 Tage arbeiten kann.
Na ja da ist Redebedarf, werde das Gespräch suchen müssen. :(

Garfield

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Antw:Minusstunden
« Antwort #5 am: 14.10.2025 10:56 »
Streng genommen darf dein AG das auch gar nicht.
Setzt er dich weniger ein als vertraglich vereinbart geht das auf seine Kappe und nicht auf ein Minuskonto.

Aber wie ist das denn geregelt bei euch. Sind das feste Zeiten oder könntest du theoretisch die Schichten auch einfach länger dableiben und deine Arbeitskraft anbieten?

Miteinander reden hilft aber meistens, ja.

jasperuwe

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Antw:Minusstunden
« Antwort #6 am: 14.10.2025 11:35 »
Ich arbeite mit einem Kollegen abwechselnd den Monat durch.

Immer im wechsel, vier Tage arbeiten dann drei frei. Dann drei Tage arbeiten und anschließend drei Tage frei.
Jede Schicht von 18:15 Uhr-5:00 Uhr. Abgezogen 0,75 Std. Pause.
Berechnet werden 10,00 Stunden pro Arbeitstag. Bei Urlaub oder im Krankheitsfall 9,75 Std.pro Tag.

So komme ich sehr oft auf 16 Tage.
Die drei freien Tage dazwischen ist gesetzlich vorgeschrieben.

Garfield

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Antw:Minusstunden
« Antwort #7 am: 14.10.2025 13:30 »
Dann würde ich deinem Arbeitgeber sagen, dass die Minusstunden in diesem Fall nicht zählen, da die Einteilung nicht in deiner Verantwortung liegt. Somit muss der Arbeitgeber trotz Minusstunden den vollen Lohn zahlen und kann das auch nicht nacharbeiten lassen, zumindest nicht dauerhaft.

Ich würde aber trotzdem erstmal das Gespräch suchen. Wenn sich die Zeiten im laufenden Jahr von selbst ausgleichen, wäre es wieder ok.

sovielefragen

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Antw:Minusstunden
« Antwort #8 am: 14.10.2025 13:31 »
Grundsätzlich ist es im Arbeitsrecht so, dass Minusstunden nur durch Wenigerleistung des Arbeitnehmers entstehen können. Plant der Arbeitgeber Dich für zu wenig Stunden ein hält er sich nicht an den Arbeitsvertrag bzw. es ist sein unternehmerisches Risiko. Dir darf aus seiner Planung kein Nachteil entstehen.

So weit Grundsätze des Arbeitsrechts.

Tarifrechtlich kann es sein, dass da nachteiligere Handhabungen gelten. Beispielsweise ist die Regelung zum Resturlaub im TVÖD schlechter als eigentlich vom Gesetzgeber geregelt. Da kenne ich mich aber nicht aus. Da braucht es Jemanden, der den Tarifvertrag gut kennt.

Erster Schritt sollte sein, deinen Vorgesetzen direkt auf die Minderplanung anzusprechen. Vielleicht sagt der "weiß ich, geht nicht anders, Gehalt bleibt gleich."

Bubi11

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Antw:Minusstunden
« Antwort #9 am: 14.10.2025 15:21 »
Das Problem wird sein das sich die Minusstunden weiter aufbauen und bei einer Kündigung durch dich musst du diese zurückzahlen.

TVOEDAnwender

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Antw:Minusstunden
« Antwort #10 am: 14.10.2025 16:03 »
Das Problem wird sein das sich die Minusstunden weiter aufbauen und bei einer Kündigung durch dich musst du diese zurückzahlen.

Nein, eine Rückzahlungspflicht besteht nur, wenn die Minusstunden vom Arbeitnehmer selbst verursacht wurden, etwa im Rahmen einer Gleitzeitregelung mit eigenverantwortlicher Arbeitszeitgestaltung (Auf- und Abbau von Zeitguthaben).
Nach der Schilderung des TE erfolgt hier jedoch eine Dienstplanung durch den Arbeitgeber, auf die der Beschäftigte keinen Einfluss hat. In diesem Fall trägt der Arbeitgeber das Risiko einer Minderplanung, eine Verrechnung oder Rückforderung der Minusstunden bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist daher nicht zulässig.