Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Herabgruppierung Entgeld TVÖD
ANKatrin:
Was ist rechtlich richtig und möglich?
Meine Dienststelle möchte mir einen anderen zivilen Dienstposten geben. Dieser soll minderwertige Aufgaben haben mit einer Herabgruppierung von E14 auf E11. Ist eine Herabgruppierung der EG zulässig, wenn die Personalstelle mir einen anderen Dienstposten geben will?
Eine persönliche Zulage soll gezahlt werden. Ist diese unbefristet? Ist der Wegfall der tariflichen Anpassung rechtmäßig? Was, wenn ich dem nicht zustimme? Welche Grundlage muss gegeben sein, um in derselben EG zu bleiben? Es geht hier um einen bestehenden Referenten Dienstposten (konzeptionell) auf einen DP in der Durchführungsebene, in der durchaus auch Konzepte geschrieben werden können.
FearOfTheDuck:
Tarifbeschäftigte sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Eingruppierungsrelevante Änderungen bedürfen dabei deiner Zustimmung. Eine niedrigere EG gibt es also automatisch, wenn du der neuen Aufgabe zustimmst. Warum sollte dies auch nicht zulässig sein.
So eine Zulage wäre tariflich nicht begründet, somit stets außertariflich. Wenn du darauf bestehst und mit dem AG eine solche Zulage verhandelst, musst du eben darauf achten, dass sie auch nach deinen Wünschen gestaltet ist (=unbefristet, dynamisch an die Tariferhöhung angepasst).
Stimmst du nicht zu, könnte der AG a) dich auf der jetzigen Stelle belassen, b) eine andere EG14-Stelle für dich suchen oder 3) dir eine Änderungskündigung aussprechen.
Um in der gleichen EG zu bleiben, müsstest du entweder deine Aufgaben behalten (sofern die bisherige Rechtsmeinung des AG korrekt ist) oder eine Tätigkeit gleicher Wertung erhalten.
ANKatrin:
Danke für die Antwort.
1) Was heißt in dem Fall außertariflich? Ist sowas unbefristet?
2) Kann ich verhandeln, eine dynamische Tariferhöhung zu erhalten?
3) Ergeben sich Nachteile aus einer Herabgruppierung mit Zulage und dynamischer Tariferhöhung? Rein rechnerisch nicht, aber die Frage ist berechtigt.
4) Ergeben sich langfristig Nachteile aus 3) mit oder ohne dynamische Tariferhöhung?
5) Wie kann eine Tätigkeit eine gleiche Wertung erlangen? Muss da was besonderes stehen?
FearOfTheDuck:
1) Aus deiner Konstellation ergibt sich keine Zulage aus dem Tarifvertrag heraus. Diese wäre dann einzelvertraglich verhandelt. Je nachdem, was vereinbart wird, ist diese dann befristet oder nicht.
2) Du müsstest die Zulage eh verhandeln, also auch deren Konditionen.
3) Die Jahressonderzahlung ist beim Bund auch zukünftig für EG 9a-12 prozentual höher als ab EG 13. Das müsstest du dir ggf. mit durchkalkulieren.
4) Sofern sie dynamisch vereinbart ist, hinge es m.E. davon ab, ob die Zulage widerruflich ist und was damit passiert, wenn vielleicht irgendwann die Stelle gewechselt wird.
5) Siehe den ersten Satz meiner ersten Antwort. Hier empfiehlt sich der Blick in die Entgeltordnung. Kurz gesagt kommt es auf die Tätigkeitsmerkmale der Tätigkeit an.
D-x:
Was ich mich dabei noch frage: Ist bekannt, warum man Dich einer anderen Stelle zuweisen will (Dienstposten ist Beamtenjargon)? Wird da umorganisiert und die bisherige Stelle fällt weg? Ist man mit Deiner Leistung unzufrieden? Oder etwas anderes?
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