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Rheini:
Ich würde mich über eine Begründung freuen, warum die 90% auch nach dem Wegfall der Gründe weitergewährtcwerden, jemand der nie (gewollt oder ungewollt) erreicht hat, nie diese Prozente erreichen kann. Danke.

Finanzbeamter:
Die Begründung kann dir wahrscheinlich nur mein Dienstherr liefern.  ;) Das sächsische Besoldungsgesetz ist aber in diesem Punkt eindeutig so ausgelegt - warum auch immer, ich werde mich jedenfalls nicht beschweren.

Rheini:

--- Zitat von: Finanzbeamter am 25.10.2025 10:30 ---Die Begründung kann dir wahrscheinlich nur mein Dienstherr liefern.  ;) Das sächsische Besoldungsgesetz ist aber in diesem Punkt eindeutig so ausgelegt - warum auch immer, ich werde mich jedenfalls nicht beschweren.

--- End quote ---

Ich würde mich beschweren, wenn ich in Sachsen Beamter wäre und auf die 90% klagen.

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