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Beiträge Debeka 2026

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Hobbyjurist:

--- Zitat von: Rheini am 25.10.2025 14:08 ---
--- Zitat von: matthew1312 am 25.10.2025 13:56 ---
--- Zitat von: Rheini am 25.10.2025 12:01 ---
--- Zitat von: Finanzbeamter am 25.10.2025 10:30 ---Die Begründung kann dir wahrscheinlich nur mein Dienstherr liefern.  ;) Das sächsische Besoldungsgesetz ist aber in diesem Punkt eindeutig so ausgelegt - warum auch immer, ich werde mich jedenfalls nicht beschweren.

--- End quote ---

Ich würde mich beschweren, wenn ich in Sachsen Beamter wäre und auf die 90% klagen.

--- End quote ---
Sehr deutsch, aber das ist eben auch notwendige Voraussetzung fürs Beamtentum.

Eine solche Klage führt, wenn überhaupt, nur zu 50 % Beihilfe für alle. Die 90 % wird es so nicht für den Kläger geben.

Einfach mal gönnen können ist halt nicht. Man kann es nicht genug hassen, dieses Missfallen.

--- End quote ---

Wo steht das ich es nicht allen gönne? Der Freistaat Sachsen hat doch die Möglichkeit, allen 90% Beihhilfe zu gewähren 🤷.

Oder wie stehst Du zu dem Thema "Willkür und Gleichberechtigung"?

--- End quote ---

Diese Diskussion muss durchaus erlaubt sein. Bei der Diskussion um die Besoldung und die Höhe der Familienzuschläge (Vergleich Kinderlose - Personen mit Kindern) wird oft das Leistungsprinzip ins Felde geführt, das weiterhin gelten muss. Die 90 % Beihilfe erhöhen ja praktisch nochmal den Familienzuschlag als leistungsunabhängigen Bestandteil der Besoldung. Dadurch wird der PKV-Beitrag für die ganze Familie (wenn sie überhaupt alle privatversichert sind) oft günstiger als z.B. für eine alleinstehende Person mit einem Beihilfesatz von 50 %.

Rheini:

--- Zitat von: Hobbyjurist am 26.10.2025 13:13 ---
--- Zitat von: Rheini am 25.10.2025 14:08 ---
--- Zitat von: matthew1312 am 25.10.2025 13:56 ---
--- Zitat von: Rheini am 25.10.2025 12:01 ---
--- Zitat von: Finanzbeamter am 25.10.2025 10:30 ---Die Begründung kann dir wahrscheinlich nur mein Dienstherr liefern.  ;) Das sächsische Besoldungsgesetz ist aber in diesem Punkt eindeutig so ausgelegt - warum auch immer, ich werde mich jedenfalls nicht beschweren.

--- End quote ---

Ich würde mich beschweren, wenn ich in Sachsen Beamter wäre und auf die 90% klagen.

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Sehr deutsch, aber das ist eben auch notwendige Voraussetzung fürs Beamtentum.

Eine solche Klage führt, wenn überhaupt, nur zu 50 % Beihilfe für alle. Die 90 % wird es so nicht für den Kläger geben.

Einfach mal gönnen können ist halt nicht. Man kann es nicht genug hassen, dieses Missfallen.

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Wo steht das ich es nicht allen gönne? Der Freistaat Sachsen hat doch die Möglichkeit, allen 90% Beihhilfe zu gewähren 🤷.

Oder wie stehst Du zu dem Thema "Willkür und Gleichberechtigung"?

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Diese Diskussion muss durchaus erlaubt sein. Bei der Diskussion um die Besoldung und die Höhe der Familienzuschläge (Vergleich Kinderlose - Personen mit Kindern) wird oft das Leistungsprinzip ins Felde geführt, das weiterhin gelten muss. Die 90 % Beihilfe erhöhen ja praktisch nochmal den Familienzuschlag als leistungsunabhängigen Bestandteil der Besoldung. Dadurch wird der PKV-Beitrag für die ganze Familie (wenn sie überhaupt alle privatversichert sind) oft günstiger als z.B. für eine alleinstehende Person mit einem Beihilfesatz von 50 %.

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Das würde ich noch nichtmal besonders kritisieren.

Jedoch werden die 90% ja auch anscheinend nach Wegfall des Familienzuschlages / Kondergeldes weiter beibehalten.Da würde ich auf Gleichbehandlung klagen. Und zwar nicht auf Wgfall bei anderen, sondern auf Erhöhung meiner Prozente.

Wenn das Gericht es ebenso sieht, dann sollte der Freistaat allen 90% gewähren. Sollte er dies nicht machen, bitte die Kritik dann an den Freistaat.

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