Beiträge Debeka 2026

Begonnen von wizzard, 08.10.2025 07:58

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Roderick85

Zitat von: Beamter in 06.01.2026 01:48Darf ich fragen welches Bundesland, ob Kind vorhanden und vor 2017 schon eine PKV bestand?

Kein Bundesland, sondern Bund, keine Kinder und davor bestand eine kleine Anwartschaft bei der Continentale von 2011, die aber nie aktiviert wurde, nur beendet.

Sepper14

Auch ich habe mich aufgrund der letzten Beitragserhöhung zum 01.01. nun bei meinem Berater bezüglich eines Wechsels in den Unisex-Tarif erkundigt. Die Tarifalternativen wären im Vergleich zum Bisex-Tarif zwar ca. 20 EUR teurer, was mich etwas verwundert hat. Aufgrund der Mehrleistungen würden mir die geringen Mehrkosten jedoch nicht weh tun. Sorgen macht mir eher die geforderte Gesundheitsprüfung. Hierzu hat mein Berater Folgendes mitgeteilt:

"Die Gesundheitsangaben (Körpergröße , Gewicht, Früherkennungsuntersuchung, Einstellungsuntersuchung, ambulante Beratungen, Untersuchungen, Verordnungen sowie stationäre Krankenhausaufenthalte innerhalb der letzten zwei Jahre, geplante Krankenhausaufenthalte, körperliche Beeinträchtigungen, Unfallfolgen) werden zu allen Bereichen vorgenommen, da das neue Tarifwerk in Gänze Mehrleistungen enthält, ansonsten gelten weiterhin die Bedingungen des Tarifwerkes PZ wenn der Wechsel nicht gewünscht wird."

Ist dies korrekt? Ich bin bislang davon ausgegangen, dass eine etwaige Gesundheitsprüfung lediglich für die Mehrleistungen des neuen Tarifs, nicht aber komplett neu, durchgeführt wird...

Saxum

Das sollte, meiner Kenntnis nach, so sein.

Das Ergebnis der Gesundheitsprüfung beschränkt sich auf die Mehrleistungen.

Siehe hierzu: § 204 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 VVG

Die entscheidenden Wörter sind hier also "soweit" und "Mehrleistung". Also nur eben diejenigen Leistungen die im Vergleich zum bisherigen Tarif "höher" sind. Beispielhaft vier Implantate im Gegensatz zu bisher 2 Implantaten - die Mehrleistung sind also die zwei zusätzlichen Implantate.

Genau für die Mehrleistung fällt dann entsprechend je nachdem ein Risikozuschlag oder ein Ausschluss an. Bei einem Ausschluss könnte es gegebenenfalls auch, je nach konkreter Leistung bzw. Umfang, Auswirkungen auf den Beitrag haben, da ja die Leistung dann geringer ausfällt.