Ich bin kein Jurist aber wenn man das Urteil liest und vor allem die Begründung, dann kann doch ein fiktives Partnereinkommen nicht die vom BVG gemeinte Lösung sein. ES seht immer wieder darauf ab, dass der Beamte die Familie unterhalten können soll. ER soll explizit nicht auf einen Nebenjob angewiesen sein und Diener zweier Herren sein und dann soll er indirekt nicht nur von einem Arbeitgeber seines Partners abhängig sein sondern auch direkt von diesem. Da beißt sich doch die Katze in dennSchwanz. Der unmittelbar Beschäftigte soll nicht auf einen Nebenjob angewiesen sein aber dann durch das Partnereinkommen dann doch?
Und noch eine Frage an die, die mit den Abläufen des BVG sich besser auskennen, ist es nicht zu erwarten, dass weitere Urteile in nächster Zeit zu erwarten sind, die eben genau die noch nicht abschließend, aber vom BVG erwähnten Problemstellungen aufnehmen?
So wie ich das verstehe, kann das fiktive Partnereinkommen nur angewendet werden, wenn von der Alleinverdienerfamilie auf die Mehrverdienerfamilie geswitcht wird.
Für die Vergangenheit kann man kein fiktives Partnereinkommen anrechnen, da hier immer von der Alleinverdienerfamilie ausgegangen wurde.
Wenn aber ein neues Besoldungsgesetz erlassen wird und hier von der Mehrverdienerfamilie als Familienmodel ausgegangen wird, ist das Partnereinkommen eine Option. Bayern hat das 2022 z.B. gemacht.
Die Ausgestaltung und Höhe ist das Problem und wird in Zukunft das BVerfG beschäftigen.
Ich hab damit auch gar kein Problem.
Ich hab nur mit den 20.000 € in Bayern ein Problem.
Wenn du Kinder bis 6 Jahren hast, dann kann der oder die Partnerin nicht dazu verdienen.
Ab dem Schulkindalter geht eigentlich nur ein Minijob und ab 14 dann vielleicht Teilzeit.
So könnte man das Staffeln. Aber 20.000 € für alle, wie in Bayern ist für mich die größte Frechheit, die sich der Dienstherr hat einfallen lassen. Ich hoffe, dass das Bayern in den nächsten Jahren vom BVerfG mit ner drum Schellen um die Ohren gehauen wird.