Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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MasterOf

Zitat von: BalBund in Heute um 16:25Die Nachzahlungen aus den Vorjahren werden in diesem Entwurf keine Rolle spielen, hierzu kommt dann ein Reparaturgesetz in dieser oder einer der nächsten Legislaturen *enthält Sarkasmus


Meinst du tatsächlich, dass zwischen dem neuen Anpassungsgesetz und einer evtl. Verordnung (wie in den damaligen Entwürfen geplant) über Nachzahlungen sehr viel Zeit vergehen wird?

Ryan

Zitat von: BalBund in Heute um 16:25Zudem muss (und wird) der neue Entwurf einen Passus enthalten, der Mehrverdienermodelle als neue Realität ansieht und folglich für die künftige Besoldung maßgeblich macht.

Die Nachzahlungen aus den Vorjahren werden in diesem Entwurf keine Rolle spielen, hierzu kommt dann ein Reparaturgesetz in dieser oder einer der nächsten Legislaturen *enthält Sarkasmus

Na klar! Denn würde man das Reparaturgesetz gleich mitliefern, könnte ja jeder direkt erkennen, dass die "amtsangemessene" Besoldung vom 31.12.2025 auf den 1.1.2026 schlagartig um 20.000 Euro fällt. Bestimmt hat sich das Bundesverfassungsgericht das genau so vorgestellt.

Atzinator

Hallo,

keine Ahnung ob es jemandem hilft - ich hab das jetzt nur in 30 Minuten schnell gebastelt. Alles was grau hinterlegt ist, kann/soll geändert werden. Es kann ja mal rumprobiert werden.

Jeder kann die Tabelle selbst ausbauen/verändern, ich werde sie selbst aber auch noch erweitern und mal schön machen. Was natürlich noch fehlt (im Netto-Rechner) ist die Aktualisierung auf 2026 (falls sich die Berechnung geändert hat, ich denke aber nicht; auf alle Fälle der PKV-Vorschuss für die Steuer-Berechnung) oder irgendeine Art von Partnereinkommen.

Kritik gerne genommen, aber wie gesagt - war jetzt nur auf die Schnelle als Geistesblitz. Ich schwöre kein Virus :)

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PolareuD

#4863
Zitat von: BalBund in Heute um 16:25Zudem muss (und wird) der neue Entwurf einen Passus enthalten, der Mehrverdienermodelle als neue Realität ansieht und folglich für die künftige Besoldung maßgeblich macht.


Je nachdem in welcher Höhe das fiktive Partnereinkommen Einzug hält, könnte man die Anhebung der Besoldungstabelle sogar gegen Null bringen. Dazu muss man nicht mal den Betrag i.H.v. 20.000€ einfließen lassen. Der Rest läuft einfach über die Familienzuschläge.

Beispiel:

Bruttogehaltsäquivalent zur Mindestalimentation: 61.191€ (Jahr) —> 5099€ (monatlich) vgl. Beitrag #4844

Die Relation die bisherigen 4k FamZ: 495€ —> 18,4%

Die 18,4% bezogen auf 5.099€ entsprechen 938€.

Das daraus resultierende Bruttogrundgehaltsäquivalent entspricht 4.160€.

Der Fehlbetrag zum aktuellen A3/1 (2.706€) entspricht 1.454€ monatlich oder 17.457€ jährlich über das fiktive Partnereinkommen.

xap

Zitat von: BalBund in Gestern um 23:16...

Damit werden in D wieder Kapazitäten frei, die alsbald das umsetzen, was der Minister versprochen hat, nämlich einen Entwurf (und kein Gesetz). Ich vermute mit meiner Glaskugel mal, dass der diesmal vor der Abstimmung mit dem BMF durchgestochen wird um selbiges in Zugzwang zu bringen, man ist etwas angefressen vom Spiegelreferat und seiner rigiden Haltung, betrachtet man sich in D/V doch als oberster Hüter der Verfassung :-)

...

Ich war schon im September ob des Rundschreibens des BMI irritiert die Tariferhöhung an die aA zu koppeln. Natürlich wäre das geboten, aber warum sich das BMI freiwillig in diese "Drucksituation" bringen sollte, hat sich mir nicht erschlossen. Ob deiner Ausführungen erscheint die damalige Entscheidung des BMI natürlich in einem neuen Lichte. So ganz dämlich wird man da schon damals nicht gewesen sein, die beiden Themen verkoppeln zu wollen. Wenn ich nun einen Aluhut mit Hinblick auf deine Worte aufsetze, könnte ich unterstellen, dass das BMI dies ganz bewusst getan hat, um Richtung BMF Druck aufzubauen.

Das man sich im BMI allerdings für den Gralshüter der Verfassung hält, entbehrt jedoch nicht einer gewissen Ironie - wenn man gleichzeitig vernimmt, dass die BVerfG Entscheidungen den Bund angeblich nicht betreffen, da nicht beklagte Partei. Ganz so genau scheint man es mit der Verfassung in D & V (wahlweise auf Ebene StS) also doch nicht zu nehmen.

Julianx1

Zitat von: MasterOf in Heute um 19:17Meinst du tatsächlich, dass zwischen dem neuen Anpassungsgesetz und einer evtl. Verordnung (wie in den damaligen Entwürfen geplant) über Nachzahlungen sehr viel Zeit vergehen wird?

Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Erst wenn die Auswirkungen des Besoldungsgesetzes komplett rechtswirksam stehen kann man sich mit den Auswirkungen von Nachzahlen beschäftigen. Die wurden seitens des Bundes bis 21 zugestanden. Hinzu kommen aber auch nicht seltene Ansprüche kinderreicher Beamten bis 2017. das unter einen Hut zu bringen und individuell zu verwurschten ist eine Baustelle, die ich für mind. Genau so groß halte, als wir das kommende Besoldungsgesetz. Und dann muss noch Lars mitspielen. Besoldungsgesetz tritt 2027 in Kraft (01.01.). Verordnung kommt dann 2028 in den Haushalt. Alles andere ist nur über Nachträge zu machen. Glaubt da jemand dran ?