Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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MOGA

Zitat von: DeltaLima in Heute um 14:02siehe post #5266

Median brutto  für das Jahr 2020 https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Verdienste-Branche-Berufe/Tabellen/liste-bruttomonatsverdienste.html#134694  x MAE (1,84)
Du sagtest dass du die Seiten ueberflogen hast, ich schlage vor du nimmst dir ein paar Minuten oder tage Zeit und liest nochmal von vorne...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

SwenTanortsch

Zitat von: MOGA in Heute um 13:50@Swen

Ich bin noch nicht lange im Forum, deshalb habe ich mich bisher nicht in diese Dynamik eingeschaltet. Das erklaert auch, warum ich jetzt erst Stellung beziehe. Nicht, weil mir der Ton zuvor egal gewesen waere, sondern weil man als neuer Mitleser erst einmal beobachtet wie hier diskutiert wird.

Mir geht es ausdrücklich nicht dar, dir inhaltliche Beitreage abzusprechen. Du hast viel geschrieben und Arbeit investiert. Genau deshalb faellt dein Auftreten in dieser Auseinandersetzung umso staerker auf, es wirkt auf Außenstehende weniger wie Erkenntnisinteresse als wie Positionsmarkierung.

Es entsteht der Eindruck, dass nicht mehr die Sache vorangebracht werden soll, sondern vor allem die eigene Rolle im Diskurs gesichert wird.

Ich habe mich hier gemeldet, weil ich es schade faende, wenn jemand wie Durgi – der bislang konstant ruhig, professionell und strukturiert blieb – dauerhaft in einen Stilkonflikt hineingezogen wird, statt seine Energie in die eigentliche Arbeit zu stecken. Dieses Hickhack bindet Ressourcen, und das dürfte niemandem nutzen.

Und ich hatte uebrigens dem Forumteilnehmer ,,Boeswilliger Dienstherr" schon meine Meinung zu seinem Umgang mit anderen kundgetan. Ich schlage vor, wir begraben die Spitzenausrechnung und die endlosen Interpretationen erst mal, und warten gebannt auf den Entwurf. Dann gibt es wieder eine gemeinsame Basis, auf der man wirklich diskutieren kann ohne dass jemand permanent auf dem Oberlehrerhengst durch die Diskussion galoppiert.

Nimm's mir nicht übel, MOGA, nur weil Du den Eindruck hast, ich wolle hier vor allem eine Position markieren, soll ich hier nun meinen Schreibstil ändern? Und wenn ich einen Eindruck von Deinem oder einem anderen Schreibstil hätte, der mir nicht passte, dann solltest Du oder ein anderer sein Schreibstil ändern? Worüber wollen wir jetzt diskutieren, über unsere jeweiligen Befindlichkeiten?

Und darüber hinaus sehe ich weiterhin nicht, in welcher Art und Weise ich Durgi angegangen haben sollte, sodass er nun fluchtartig den Raum verließe. Meinst Du das ernst?

Durgi argumentiert wiederkehrend hart in der Sache, dann wird er es aushalten können, dass das auch andere tun, insbesondere da auf der persönlichen Ebene gegenseitige Wertschätzung herrscht, und ich weiterhin nicht erkennen könnte, was ich in meinem Beitrag anders als er getan hätte.

Darüber hinaus sollte doch offensichtlich geworden sein - immerhin ein Ertrag der letzten Wochen -, welche Auseinandersetzungen um Deutungshoheit bis zur endgültigen Klarstellung durch das Bundesverfassungsgericht an einer der faktisch zentralen Gelenkstellen der aktuellen Entscheidung alsbald zwischen den Dienstrechtsministerien auf der einen Seite und den zu beteiligenden Gewerkschaften auf der anderen Seite geführt werden werden. Das wird ja nicht erst in Berlin bis zum März 2027 erfolgen, sondern ist bereits jetzt - öffentlich noch nicht sichtbar - in verschiedenen Gerichtsverfahren absehbar und wird seine volle Wucht ab dem (Früh-)Sommer entfalten, wenn sich die Besoldungsgesetzgeber veranlasst sehen, das Tarifergebnis in welcher Form auch immer auf die Beamten zu übertragen, und dann "Spitzausrechnungen" mit dem Basisjahr 1996 durchführen werden.

Aufgeschoben ist nicht aufgehoben, würde ich sagen. Ich stimme AltStrG durchaus zu, dass die aktuelle Entscheidungen in vielen Folgen, die sie zeitigen kann (wenn auch nicht zwangsläufig zeitigen muss) positiver betrachtet werden kann, als das hier bislang geschehen ist. Aber insbesondere hinsichtlich der ersten drei Parameter des "Pflichtenhefts" höre ich, wenn ich es richtig höre, derzeit von verschiedenen Seiten ein durchaus nicht geringes Aufatmen. Hier werden sich Spielräume ergeben, die auch dann genutzt werden können, wenn das dem Geist der aktuellen Entscheidung grob zuwiderläuft. Das war nach der letzten Entscheidung so und wird auch jetzt kaum anders sein. Denn das einzig wirklich für unser Grundlegende, das sich zwischen Sommer 2020 und Winter 2026 geändert hat, ist, dass die wirtschaftliche Lage damals und auch noch über weite Teile danach deutlich angespannt war, was nicht ohne Folgen für die öffentlichen Haushalte bleiben konnte, während sie - die öffentlichen Haushalte - heute in Anbetracht einer mittlerweile langwierigen Wirtschaftskrise in nicht geringen Teilen des Landes geradezu desaströs ist.

Wer nun glaubte, dass da nicht jedes Schlupfloch genutzt werden würde, der praktiziert eine andere Religion als ich, glaubt also anderes als ich - mein deutliches Formulieren ist so verstanden keiner Positionsmarkierung geschuldet (ich habe hier und auch an anderer Stelle keine Position, sondern zumeist nur eine begründete Meinung, die deshalb nicht richtig sein muss), sondern der Sachlage. Denn die ist - um es mal so auszudrücken - recht bescheiden, was Dich in Anbetracht Deines Namens interessieren sollte (Pardon für diesen deutlichen Abschluss, der auf der persönlichen Ebene nicht böse gemeint sein soll, sondern an die Umstände gemahnt - ich befürchte, es wird sich hier der eine oder andere noch nicht ausmalen, was derzeit langsam, aber stetig auf die Richter und Beamten in Deutschland zurollt).

LehrerBW

Zitat von: MOGA in Heute um 14:17Du sagtest dass du die Seiten ueberflogen hast, ich schlage vor du nimmst dir ein paar Minuten oder tage Zeit und liest nochmal von vorne...

@DeltaLima
Und falls du dann irgendwann auf den Begriff "Spitzausrechnung" stößt...einfach weiterscrollen bis er nicht mehr auftaucht. Spart Nerven und Lebenszeit.


SwenTanortsch

Zitat von: LehrerBW in Heute um 14:57@DeltaLima
Und falls du dann irgendwann auf den Begriff "Spitzausrechnung" stößt...einfach weiterscrollen bis er nicht mehr auftaucht. Spart Nerven und Lebenszeit.

... und spart am Ende viel Geld, nämlich das, das euch fehlen wird, wenn man euch dann weiterhin auspresst. Ich würde auch sagen, einfach weiterscrollen - es wird schon nicht so schlimm kommen, eigentlich ist es doch auch jetzt schon verhältnismäßig gut ...

BVerfGBeliever

Swens Beiträge hinterlassen mich weiterhin in absolut sprachloser Fassungslosigkeit (ob ihres unbegreiflichen Ausmaßes an Starrsinn und Unbelehrbarkeit)..

Egal, hier mal kurz was anderes, weil ja irgendwo weiter oben das BIP angesprochen wurde:

Würde man zur Abbildung der ,,allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse" (Leitsatz acht des BVerfG-Beschlusses) auch das Bruttoinlandsprodukt je Einwohner heranziehen – was in meinen Augen ein durchaus überlegenswerter Gedanke wäre – , dann könnten wir alle mit einer sehr großen Fahne (,,Fähnchen" erscheint mir entsprechend etwas unpassend) in die zweite Stufe der Fortschreibungsprüfung laufen. Zwischen 1996 und 2025 ist das deutsche Pro-Kopf-BIP nämlich von 23.673 € auf 53.519 € angestiegen, siehe hier.

Zur Verdeutlichung habe ich zur Abwechslung mal die realen (also inflationsbereinigten) Werte am Beispiel der A13-Bundesbesoldung betrachtet:
- Die reale A13-Besoldung lag 2020 um 9,3% höher als 1996. Im Jahr 2025 waren es hingegen nur noch 3,0% mehr als 1996.
- Der reale Durchschnitts-Vollzeitlohn lag 2020 um 18,0% höher als 1996. Im Jahr 2025 waren es rund 19,0% mehr als 1996.
- Das reale BIP pro Kopf lag 2020 um 27,8% höher als 1996. Im Jahr 2025 waren es dann sogar 33,5% (!) mehr als 1996.

Grafisch sieht das Ganze wie folgt aus (hier klicken für eine größere Darstellung):


Rentenonkel

Zitat von: DeltaLima in Heute um 15:00https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Einkommen-Konsum-Lebensbedingungen/Lebensbedingungen-Armutsgefaehrdung/Tabellen/einkommen-einkommensarten.html

das heißt also 3200€ x1,84 oder nur x0,8 weil die Familie ja nach oecd schon berechnet ist ?

Der unerfahrenste Beamte der untersten Besoldungsgruppe muss als Alleinverdiener, so er denn verheiratet ist und zwei Kinder hat, ein Nettogesamteinkommen (inklusive Familienzuschläge) nach Abzug der Beiträge zur KV und PV (hier geht der Senat von durchschnittlichen Beiträgen aus) und inklusive Kindergeld von mindestens 1,84 MÄE haben.

Beim Bund dürfte das MÄE von Bayern gelten, in allen übrigen Rechtskreisen das des jeweiligen Bundeslandes (wobei auch das bisweilen kontrovers diksutiert wird)