Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Rheini

Gibt es eine Statistik wie viele der Beamten in B Besoldung, Widerspruch eingelegt haben?

VierBundeslaender

Ich kopiere das nochmal hier hinein:

Ich muss gestehen, dass ich nach wie vor auf ein Maidowski-Urteil warte, da sind ja mindestens zwei ausstehend. Da auch diese Woche nichts kam, scheint es so zu sein, dass diese Urteile im Maidowski-Senat nun doch nicht gefällt wurden. Nach den Regeln des BVerfG muss dann die ganze Sache komplett von vorn begonnen werden, was ja eine ziemliche Katastrophe ist.

Nun war doch vor ca einem Jahr ein BVerfG-Urteil ergangen, in dem das Gericht zwar dem Kläger mitgeteilt hatte, dass das wirklich lange dauern würde, aber (und das erinnere ich nicht mehr im Wortlaut) "die Klage aber nahezu fertig sei". Das scheint ja nun nicht zu stimmen, oder?

Hier sind doch einige Kläger vor dem BVerfG unterwegs. Kann nicht jemand mal beim Gericht die Frage stellen, wie der Stand des Verfahrens ist? Langsam passen die Sachen doch nicht mehr. Das Gericht sagt "fast fertig" und wir warten immer noch? Ich würde wenigstens wissen, ob die beiden angekündigten Maidowski-Urteile nun noch kommen oder neu verhandelt werden müssen. Wenigstens die urteilenden Personen könnten doch fragen, oder?

Finanzer

Zitat von: Rheini in 07.02.2026 16:49Gibt es eine Statistik wie viele der Beamten in B Besoldung, Widerspruch eingelegt haben?

Die kriegen auch ohne Widerspruch was, Leistungsträger muss man ja bei der Stange halten.

Ozymandias

@VierBundeslaender
Einfach die nächste Jahresvorschau abwarten, kommt ca. irgendwann im März.
Ich denke es wird keine weitere Entscheidung mehr kommen. Die Amtszeit endete am 7. Oktober. Das haut mittlerweile zeitlich kaum noch hin für eine weitere Veröffentlichung.

BVerfGBeliever

Zitat von: VierBundeslaender in 07.02.2026 16:54Das Gericht sagt "fast fertig" und wir warten immer noch?
Wie gesagt, nach meinem Verständnis gibt (oder gab) es unter anderem drei offene Maidowski-Verfahren (zu Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Bremen), zwei Wöckel-Verfahren (zu Rheinland-Pfalz und dem Saarland) sowie ein Offenloch-Verfahren (zu Berlin), siehe hier.

Ein etwaiger diesbezüglicher "Fingerzeig" würde mich ebenfalls interessieren..

export

Zudem muss bei den B-Besoldungen beachtet werden, dass bei diesen Leistungsträgern durch die hohe Progression das statusrelevante Delta zu den weniger leistenden Besoldungsgruppen massiv abgeschmolzen wird, weshalb hier ein alimentativer Ausgleich des Progressionsanstieges dringend geboten und politisch vorrangig zu entscheiden ist!

AltStrG

Zitat von: Beamtix in 07.02.2026 07:38Das BVerfG hat sich durch die letzte Entscheidung zur Berliner Besoldung nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Den Besoldungsgebern und den Beamten hat es keinen Dienst erwiesen. Wenn Verfassungswidrigkeit mit missverständlichen und stark auslegungsbedürftigen Ausführungen begründet wird und gleichzeitig eine Nachbesserung ohne ausreichende Klarstellung der Parameter erfolgt und dann noch Jahre für so eine Entscheidung gebraucht werden, dann ist das sehr traurig.

Ganz im Gegenteil. Der Beschluss ist für die Schwere und Tragweite der Entscheidung(en) mehr als sehr gut.

netzguru

Zitat von: BVerfGBeliever in 07.02.2026 10:53,,Die Berechnung ist komplexer als man denkt", bilanzierte Schneider. Nach ersten Ergebnissen zeichnet sich ab, dass die unteren Besoldungsgruppen (A6 bis A10) teils unter dem geforderten Durchschnittseinkommen liegen. Ein noch größerer Handlungsbedarf (!) besteht überraschenderweise bei Beamten mit den höchsten Bezügen (B-Besoldung). Der Grund: Nachbesserungen erfolgten in den vergangenen Jahren oft über Sockelbeträge, was für die unteren Besoldungsgruppen im Verhältnis zum Einkommen vorteilhafter war. Das führte dazu, dass bei den oberen Besoldungsgruppen prozentual im Vergleich wesentlich weniger erhöht worden ist. ,,Die größte Unteralimentation (!) können wir in den höchsten Besoldungsgruppen feststellen", berichtet die Ministerin.

Es sieht für so aus, wenn die in SH die Gedanken von Swen aufgegriffen hätten. Nur das Beste  ;D

Rheini


netzguru

Korrektur der Besoldung ab A15 aufwärts und ohne Partnereinkommen, denn dieses passt nicht mehr zu dem Status.

GeBeamter

Allen, die immer noch meinen, die Beamtenbesoldung könne nicht verfassungsgemäß ausgestaltet werden, da der Staat sonst kurz vor der Pleite stünde, sei das heutige Zitat des Bundesministers der Finanzen in der BamS ans Herz gelegt:
"Wir können uns Olympische Spiele leisten und wir sollten uns Olympische Spiele leisten. Sie machen unser Land stärker und besser."

Verfassungsmäßige

Kurze Gedenkminute für die B Besoldeten, der 15. naht und denn haben die auch nix mehr zu essen

GeBeamter

Zitat von: NWB in 07.02.2026 16:30Ist halt nicht auf Linie der Gewerkschaften, die in der Regel Vertreter unterer Lohn- und Besoldungsgruppen sind. Da ist der ständige Sockel immer sozial ausgewogen und verkennt, dass es langfristig die Abstände immer mehr einebnet

Doch, der Dienstherr wird sich nicht scheuen anhand der Feststellungen des aktuellen Urteils zu Berlin zu dem Schluss zu kommen, dass A3-A11/12 aufgrund Verletzung der Mindestalimentation verletzt sind. Bei der B-Besoldung wird dann der vom BVerfG vorgeschlagene und für die A-Besoldung ausgeschlossene Vergleich mit den Löhnen in der Privatwirtschaft vollzogen und siehe da, neben der Verletzung des Abstandsgebotes ist ein zweiter Parameter verletzt und es liegt eine verfassungswidrige Unteralimentation vor.
Repariert werden dann A3-A11/12 und B1-B12.
Ein Traum. >:(

GeBeamter

Zitat von: netzguru in 07.02.2026 22:07Korrektur der Besoldung ab A15 aufwärts und ohne Partnereinkommen, denn dieses passt nicht mehr zu dem Status.

Ich wäre da gar nicht sarkastisch.
Natürlich wirkt sich eine so schiefe Tabelle auch auf die B- und R-Besoldung aus. Gemessen an Verantwortung und Bedeutung des Amtes wird dort halt deutlich mehr verdient, das ist in der Privatwirtschaft ja auch so. Da kommt bei mir kein Neid auf. Gerne darf der DH auch dort reparieren, er sollte es nur für alle im Verhältnis gleich und angemessen tun. Daran habe ich Zweifel und das skurrilste Ergebnis in meinem vorherigen Post skizziert.

Poldi2006

Zitat von: Verfassungsmäßige in 08.02.2026 10:11Kurze Gedenkminute für die B Besoldeten, der 15. naht und denn haben die auch nix mehr zu essen
Was soll diese billige Neiddiskussion? So wie ich allen Nicht-Beamten, die sich über die medial kommunizierten Vorteile des Beamtendaseins ohne Sachkenntnis der Realität echauffieren, empfehle, doch einfach Beamter zu werden, so steht doch auch jedem A-Beamten frei, sich für B-, W-, R-Stellen zu bewerben. Wir sitzen doch alle im selben Boot.