Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Durgi

Zitat von: Knecht in Heute um 10:41Ich schätze deine Beiträge sehr. Aber nach so vielen Jahren des Stillstands immer noch um Geduld zu bitten (bzw. diese zu erwarten) halte ich einfach für eine Farce.

Es ist ja auch nicht nur dieses Thema, das nicht voran geht.

Wenn der Grund hierfür die ausgeuferte Selbstverwaltung ist, sollte man mit der "Entbürokratisierung" mit gutem Beispiel voran gehen und diesen ganzen Apparat massiv entschlacken. So gewinnen wir keinen Krieg, auf keinem Schlachtfeld. Und die Herzen der Menschen offensichtlich auch nicht mehr.

Mir fiele kein Baustein dessen ein was du schriebst, an dem ich nicht zustimmend nickte. :)
Dobrindt, 12.01.2026:
,,[...] Die Besoldung spiegelt den Leistungsgedanken wider."

Ron Sommer (Telekom-Chef), 1990:
,,Das Internet ist eine Spielerei für Computerfreaks, wir sehen darin keine Zukunft"

Pumpkin76

#6796
Durgi,

ich fand deinen Beitrag bzgl. der Vorgänge um den Entwurf wirklich interessant - es klingt so, als würden sich viele (hoffentlich) kluge Köpfe starke Gedanken machen und möglichst alles im Blick haben.

Gleichzeitig frage ich mich, was dann beim Bayerischen Gesetzgeber schiefgelaufen ist, der fast schon beeindruckend dünn "argumentierend" im Gesetzesentwurf auf das Mehrverdienermodell mit fiktivem Einekommen umgestellt hat.

Wo waren denn da die klugen Köpfe, wo waren da die Abstimmungen mit anderen Ressorts, wo ware da die Berücksichtigung in alle Richtungen?

Die Bayerische Agumentation (nur drei Jahre her) war ungefähr so:

"Heutzutage arbeiten beide, schaut mal, hier eine Statistik über die Erwerbstätigkeit von Müttern mit Kindern im Alter von sechs Jahren und aufwärts. Außerdem ist der Anteil von zu berücksichtigenden Ehepartnern bei der Beihilfe beim Gesamtanteil der Beihilfeaufwendungen verschwindend gering. Details hierzu geben wir aber keine bekannt, auch nicht, wie wir die Zahlen betrachten (Witwen mit eigenem Beihilfeanspruch = berücksichtigungsfähige Ehepartner?)
 Also, mindestens die 20.000 Euro brutto im Jahr können für JEDES Ehepaar angenommen werden, nicht mal nur für die mit Kindern 6 und aufwärts."

Das wurde einfach nur billig (entschuldigung) hingerotzt und das läuft nun seit drei Jahren. War man sich hier sicher, dass Dreistigkeit siegt? Oder nimmt man halt mit, dass es eh nur wenige gibt, die Widersprechen/Klagen und so im schlimmsten Fall selbst die Nachzahlungen überschaubar wären?

Warum sollte der Bund das anders machen? Oder dir zufolge:Warum macht der Bund das anders?

simon1979

Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 11:05Durgi,

ich fand deinen Beitrag bzgl. der Vorgänge um den Entwurf wirklich interessant - es klingt so, als würden sich viele (hoffentlich) kluge Köpfe starke Gedanken machen und möglichst alles im Blick haben.

Gleichzeitig frage ich mich, was dann beim Bayerischen Gesetzgeber schiefgelaufen ist, der fast schon beeindruckend dünn "argumentierend" im Gesetzesentwurf auf das Mehrverdienermodell mit fiktivem Einekommen umgestellt hat.

Wo waren denn da die klugen Köpfe, wo waren da die Abstimmungen mit anderen Ressorts, wo ware da die Berücksichtigung in alle Richtungen?

Die Bayerische Agumentation (nur drei Jahre her) war ungefähr so:

"Heutzutage arbeiten beide, schaut mal, hier eine Statistik über die Erwerbstätigkeit von Müttern mit Kindern im Alter von sechs Jahren und aufwärts. Außerdem ist der Anteil von zu berücksichtigenden Ehepartnern bei der Beihilfe beim Gesamtanteil der Beihilfeaufwendungen verschwindend gering. Details hierzu geben wir aber keine bekannt, auch nicht, wie wir die Zahlen betrachten (Witwen mit eigenem Beihilfeanspruch = berücksichtigungsfähige Ehepartner?)
 Also, mindestens die 20.000 Euro brutto im Jahr können für JEDES Ehepaar angenommen werden, nicht mal nur für die mit Kindern 6 und aufwärts."

Das wurde einfach nur billig (entschuldigung) hingerotzt und das läuft nun seit drei Jahren. War man sich hier sicher, dass Dreistigkeit siegt? Oder nimmt man halt mit, dass es eh nur wenige gibt, die Widersprechen/Klagen und so im schlimmsten Fall selbst die Nachzahlungen überschaubar wären?

Warum sollte der Bund das anders machen? Oder dir zufolge:Warum macht der Bund das anders?

Na ja, als Betroffener kann ich nur vermuten, eine starke Behauptung ist immer noch besser als ein schwacher Beweis.

Die CSU und ihre Schergen (passt hier ziemlich gut) sind da immer gut und schnell. Siehe Dobrindt aktuell mit seinen Zurückweisungen an den deutschen Grenzen.

Herrmann hat sich ja auch schon hingestellt und behauptet, dass das bayerische Besoldungsgesetz den Rahmen des Urteils für 2025 und 2026 einhält.
Woher er diese Kenntnis hat, steht in den Sternen.

Gerade die CSU ist eine Partei, die erstmal Gesetze erlässt um sie dann schlimmstenfalls durch Gerichte bestätigen lässt. Wo keiner klagt, gut. Wo der Klage entsprochen wird, auch gut. Man ändert das Gesetz dann eben ab und hatte aber über mehrere Jahre ein rechtswidriges Gesetz woran sich alle halten mussten.

tunnelblick

Für mich stellt sich nur noch die Frage, ob hier eine Anpassung des DH Bund bzgl. einer aA zeitgleich zur (hoffentlich stattfindenden) Übernahme des Tarifabschlusses zum Mai diesen Jahres erfolgt oder nicht. Dies wäre ja ein geeigneter Zeitpunkt ein "Paket" zu schnüren, welches man dann als Ganzes präsentiert. Wird auch (bis) zu diesem Datum nichts Konkretes kommuniziert stelle ich mich auf eine längere Wartezeit ein.
Die anderen Details des Tarifabschlusses wie die Erhöhung der Jahressonderzahlung und eine entsprechende Anpassung auf die Beamten über einen monatlichen Mehrbetrag oder ein weiterer Urlaubstag ab 2027 habe ich persönlich eh längst abgeschrieben.

Rheini

Ich befürchte ein gewisse Anpassung über die Arbeitszeit.

"Aber so ist lebbe ....." Es gibt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Evtl. ist das ja auch eine Begründungsoption das man z. B. die Erhöhung der Besoldung gegenfinanziert mit der Erhöhung der Arbeitszeit. Also ein finanzielles "Nullsummenspiel".

humatrix

Zitat von: Rheini in Heute um 11:34Ich befürchte ein gewisse Anpassung über die Arbeitszeit.

"Aber so ist lebbe ....." Es gibt nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Evtl. ist das ja auch eine Begründungsoption das man z. B. die Erhöhung der Besoldung gegenfinanziert mit der Erhöhung der Arbeitszeit. Also ein finanzielles "Nullsummenspiel".
Sorry Kollege, die meisten arbeiten 41h, in der Wirtschaft geht man in der Woche als DiplIng ohne Führungsverantwortung gern mal nach 35 Wochenstunden nach Hause.
Es wäre eine Farce, wenn die hoffentlich anstehende Erhöhung der Alimentation so ermogelt werden würde.

Schlüü

Möchte nochmal kurz anmerken für die, die meinen, das wird ja gaaanz schön teuer für den Staat.

Also alleine beim "Reperaturgesetz" holt sich der Staat aufgrund der Fünftelregelung um die 33% an Steuern wieder.
Geht man davon aus, dass das übrige Geld zu 75% wieder in die Wirtschaft geht, kommen somit über die Mehrwertsteuer auch noch mal 19% wieder rein.

Rheini

Zitat von: humatrix in Heute um 11:49Sorry Kollege, die meisten arbeiten 41h, in der Wirtschaft geht man in der Woche als DiplIng ohne Führungsverantwortung gern mal nach 35 Wochenstunden nach Hause.
Es wäre eine Farce, wenn die hoffentlich anstehende Erhöhung der Alimentation so ermogelt werden würde.

Ja sehe ich auch. Die Frage ist, ob es die DH interessiert. Ich denke das die Hoffnung der DH ist, Gesichtswahrend aus der Sache herauszukommen.

Da gibt es dann ein paar Optionen:

- Du reduzierst auf die derzeitigen Std. und kommst dadurch nahe an deine derzeitige Besoldung.
- Du lässt dich entlassen und es wird ein Angestellter oder falls hoheitliche Aufgaben, mit einem Beamten deine Stelle besetzt.
- Du arbeitest in Vollzeit und bekommst mehr, zahlst es aber zu einem Teil mit deiner freien Zeit selber.


Ich will damit nicht jetzt als jemand herüber kommen der nicht derselben Meinung ist wie Du. Aber das wird den DH nicht interessieren, was wir beide meinen.

MOGA

Zitat von: humatrix in Heute um 11:49Sorry Kollege, die meisten arbeiten 41h, in der Wirtschaft geht man in der Woche als DiplIng ohne Führungsverantwortung gern mal nach 35 Wochenstunden nach Hause.
Es wäre eine Farce, wenn die hoffentlich anstehende Erhöhung der Alimentation so ermogelt werden würde.
So liese Sie sich aber auch besser verkaufen - "schaut Leute, die Gerichte haben uns verdonnert mehr zu zahlen, dafuer erhoehen wir die Arbeitszeit". Das nimmt den Medien etwas den Wind aus den Segeln, der Oberstudienrat hat dann keine Zeit seine Moneten in der Toskana zu verprassen und Kalle vom Bau versteht das auch halbwegs.

Durch die Hintertuer kann man weiterhin die 40 oder 41 Stundenwoche auf Antrag behalten, beispielsweise zur Kinderbetreuung, Pflegebeduerftigkeit eines Haustieres, und was weiss ich noch alles...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Rheini

#6804
Und wenn der DH ganz gemein ist, wird es der Samstag von 8-12 .......

Und dann mal schauen, wie viele keinen Antrag auf Teilzeit stellen.

Also z. B. Erhöhung durch aA 10%, Erhöhung der Arbeitszeit um 10%. Gleichzeitig im Gesetz die Möglichkeit seine Arbeitszeit ohne Begründung reduzieren zu können, aber nur um 10% und nicht in einem geringeren Umfang.

P. S. Nein ich bin nicht die Reinkarnation des böswilligen DH.

MOGA

Zitat von: Rheini in Heute um 12:02Und wenn der DH ganz gemein ist, wird es der Samstag von 8-12 .......

Und dann mal schauen, wie viele keinen Antrag auf Teilzeit stellen.

Also z. B. Erhöhung durch aA 10%, Erhöhung der Arbeitszeit um 10%. Gleichzeitig im Gesetz die Möglichkeit seine Arbeitszeit ohne Begründung reduzieren zu können, aber nur um 10% und nicht in einem geringeren Umfang.

P. S. Nein ich bin nicht die Reinkarnation des böswilligen DH.

Rheini, du verstehst mich, danke! Hoffe in Berlin gibt es auch so schlaue Koepfe ;D  ;D  ;D
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Rheini

Zitat von: MOGA in Heute um 12:23Rheini, du verstehst mich, danke! Hoffe in Berlin gibt es auch so schlaue Koepfe ;D  ;D  ;D

Ich würde nicht den Begriff "schlau" nutzen.

Ich würde es als Schweinerei ansehen. Allerdings glaube ich, und gerade weil es in Kürze für alle einige saure Drops geben wird, dass die DH / Politik um Ihr Leben kämpfen muss, um nicht in dieser Frage gehängt zu werden.

BVerfGBeliever

Auch von mir (mal wieder) ein großes Dankeschön insbesondere an Durgi - aber auch an BalBund - für die spannenden Einblicke in die mir fremde bundesministeriale Welt!

In meinen Ohren klingt das Ganze gar nicht mal so schlecht (Stichwort "strukturelle Fragen der Abstandswahrung") und auf jeden Fall schon mal besser als das, was uns in den letzten Jahren beispielsweise unter Seehofer und Faeser an Entwürfen vorgesetzt wurde. Auch wenn unser (zur Gattung der Echten Bienen gehörendes) hiesiges Insekt, das sich vorgeblich besonders gerne in dunklen Ministeriumsfluren tummelt, dies vermutlich anders sieht.

Und bezüglich der zeitlichen Dimension: Alleine schon ausweislich meines Nutzernamens bin ich selbstverständlich weiterhin großer Fan unserer unabhängigen Gerichtsbarkeit im Allgemeinen und deren höchster Instanz im Besonderen. Wenn ich jedoch sehe, dass zwischen den letzten beiden Besoldungsurteilen mehr als fünf Jahre lagen (und es aus meiner Sicht dennoch weiterhin ein paar "offene" Fragen gibt), dann finde ich die Tatsache, dass aus Dobrindts "wenigen Wochen" jetzt eben ein paar mehr wurden/werden, im Vergleich eher weniger kritikwürdig, außerdem kann ich die genannten Argumente durchaus nachvollziehen. Des Weiteren befinde ich mich seit einigen Tagen mal wieder im Urlaub, was in der Regel einer deutlich entspannteren Sichtweise auf die "Welt" sehr zuträglich ist (und ja, ich bin mir selbstredend absolut bewusst, dass dies nicht für alle Forumsteilnehmer eine Option darstellt).

Stichwort Ankündigungen: Für Schleswig-Holstein wurde übrigens ein Entwurf "bis zu den Sommerferien" in Aussicht gestellt, siehe hier auf Seite 14. Wobei ich natürlich hoffe, dass wir im Bund deutlich früher etwas Neues zu lesen bekommen werden..

BalBund

Auch wenn mir vermutlich nun wieder vorgeworfen wird, ich würde zu viel Allgemeinplätze und Blabla äußern, hier ein paar längere Zeilen aus meiner Mittagspause. OnkelU, falls Dir meine Ausführungen nicht zusagen, überlies sie gerne :-)

In Ergänzung zu @Durgi aus der jüngeren Geschichte:
Vor dem aktuellen Urteil lief die gesamte Entwicklung auf ein Modell hinaus, in dem a) über (Familien)Zuschläge und b) über Örtlichkeit eine amtsangemessene Besoldung hergestellt werden sollte. Maßgeblich hierfür waren in Zeiten des CSU Hausleitung die Gesetze aus Bayern und NRW, sowie mit Übernahme der SPD-Verantwortung durch StS Krösser der Hamburger Entwurf.

Ersterer wurde vom (seinerzeit) zukünftigen BK blockiert, letzterer wurde (aus meiner Wahrnehmung) bewusst zu Fall gebracht (lange vor der Diskontinuität), da insbesondere die geforderte/präferierte "Angleichungszulage" in ihrer degressiven Ausgestaltung im Bund erhebliche Probleme nach sich gezogen hätte. Hier wollte die politische Führung aber nicht klein beigeben und die Besoldungserhöhungen in Folge von Tarifabschlüssen als günstiges Instrument zur Abstandswahrung mit einbeziehen und zusätzlich die Versorgungsempfänger außen vor halten. Diese Vorgabe wurde (ebenfalls aus meiner Wahrnehmung) von Seiten der Fachabteilung verweigert und sodann einfach ausgesessen. Es war klar, ohne diese Einbindung wäre der Entwurf niemals über den Schreibtisch von StS K hinausgekommen, mit ihm hätten sich Menschen, die noch Ambitionen haben angreifbar gemacht in einigen Jahren, also tut Verwaltung, was der Bürger ihr oftmals vorwirft: sie wartet ab.

Das neue Urteil wurde und wird hier ja lang und breit diskutiert.  Die Wahrung des Abstandsgebots ist eine der komplexesten verfassungsrechtlichen Baustellen im Beamtenrecht. Es geht dabei nicht nur um ,,mehr Geld", sondern um die Einhaltung eines komplexen Gefüges, das durch das Bundesverfassungsgericht in den Jahren 2015 und 2020 präzisiert, im aktuellen Urteil aber teilweise "auf links gedreht" wurde.

Für diesen Fall gab es keinen Plan im BMI, das hat weder in V, noch in D jemand mit Entscheidungskompetenz so kommen sehen (auch wenn man auf der Ebene der Fachlichkeit durch die eingeholten Stellungnahmen im Musterverfahren *vielleicht* eine böse Vorahnung hatte).

Was ich aber auch sehe, also in meiner Glaskugel natürlich, ist, dass alle, inkl. der Bund darauf warten, ob Karlsruhe zum Vorlagebeschluss des VG Freiburg (Az. 13 K 4616/24) vom 24.11.2025 eigene Ausführungen machen wird. Hier sind wir aber, bei günstigem Verlauf, Anfang 2027, auch die Verfahren des VG Hamburg (Az. 21 B 148/24, 21 B 149/24, 21 B 150/24) sind für die Ausgestaltung der künftigen Bundesbesoldung nicht unbeachtlich, aber auch hier würde ich vor Ende 2026 nicht mit belastbaren Fortschritten rechnen.