Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Rheini

Zitat von: waynetology in Heute um 07:40Ist das denn so? Ich denke nicht.
Gerade hier kann man doch so nicht rechnen, auch wenn das geltende Recht etwas anderes sagt. Ich möchte natürlich nicht, dass irgendjemand der in Deutschland Vollzeit arbeitet, weniger hat als ein Bürgergeldempfänger.
Aber wie viele Flieger werden denn in die Bw einsteigen und verheiratet sein und 2 Kinder haben? Jaja auch hier blabla, muss man davon ausgehen, weil es ja gültiges Recht ist.
Aber ich finde ein fiktiv Partnereinkommen deutlich schlimmer als eine mögliche Kürzung weil die Voraussetzungen für die 4k Familie eben nicht gegeben ist.
Ein Soldat, ledig ohne Kinder, im Dienstgrad Flieger erhält natürlich viel mehr ein Bürgergeldempfänger 1k.

Wenn es geltendes Recht ist, ist es geltendes Recht.

Wenn man es nicht mehr so haben möchte ist es an den Entscheidungsträgern, dass derzeit geltende Recht abzuändern. Oder wie wollen wir es in Deutschland zukünftig händeln?

Recht gilt nur noch dann wenn man möchte?

Gibt es demnächst (oder sogar jetzt schon) auf meiner Steuererklärung ein Feld "Nicht nach geltendem Recht abrechnen, sondern nur die Hälfte."?

GeBeamter

Zitat von: waynetology in Heute um 07:40Ist das denn so? Ich denke nicht.
Gerade hier kann man doch so nicht rechnen, auch wenn das geltende Recht etwas anderes sagt. Ich möchte natürlich nicht, dass irgendjemand der in Deutschland Vollzeit arbeitet, weniger hat als ein Bürgergeldempfänger.
Aber wie viele Flieger werden denn in die Bw einsteigen und verheiratet sein und 2 Kinder haben? Jaja auch hier blabla, muss man davon ausgehen, weil es ja gültiges Recht ist.
Aber ich finde ein fiktiv Partnereinkommen deutlich schlimmer als eine mögliche Kürzung weil die Voraussetzungen für die 4k Familie eben nicht gegeben ist.
Ein Soldat, ledig ohne Kinder, im Dienstgrad Flieger erhält natürlich viel mehr ein Bürgergeldempfänger 1k.

Vorsicht mit solchen steilen Behauptungen.
Der Mannschafter A3 bei der BW kommt ledig ohne Kinder auf ein Netto von 2384€.
In München (und Umgebung) erhalten Bürgergeld-/Grundsicherungsempfänger 600€ Regelsatz zzgl. Kosten der Unterkunft von ca. 1000€ (wobei die Grenze regelmäßig im Ermessen überschritten wird, da der "Kunde" in einem leergefegten Markt nicht zum Umzug gezwungen werden kann) und eine Übernahme der angemessenen, tatsächlichen Heizkosten, also noch einmal 100€. Hinzu treten noch die Sozialtarife.
Das gibt am Ende allenfalls eine Nettodifferenz von max. 600€, eher 400-500€- und das auch nur, weil beim Soldaten vom Netto keine KV mehr zu leisten ist wegen der TÄV. Und das bei täglicher Dienstverrichtung im Rahmen von 40h +x. Also auch der Single stellt sich im Vergleich nicht gut.
Geht der Grundsicherungsempfänger nur 2-3 volle Tage im Monat schwarz arbeiten, hat er sogar mehr. Aber die Diskussion über einen Kontrollverlust führt jetzt zu weit.

HumanMechanic

Als Soldat, ohne Kinder haben wir eine 41h/Woche.
In mehreren Medien taucht jetzt immer mal wieder die Zahl ~3000€ als Untergrenze für die unterste Besoldungsstufe auf.

Spannend wirds, unabhängig von der endgültigen Zahl, wenn am Ende die untersten Besoldungsgruppen bei Ländern/Bund alle ca. beim selben Betrag landen (jeder will ja sparen)

Als Beispiel:

A3 Bund                            = 3000€
A6 (weil unterstes Amt) im Land XY = 3000€

Ämterwertigkeit Land/Bund?
Und was hat dann der A6 Bund? A9 Land XY?

GeBeamter

Zitat von: HumanMechanic in Heute um 08:14Als Soldat, ohne Kinder haben wir eine 41h/Woche.
In mehreren Medien taucht jetzt immer mal wieder die Zahl ~3000€ als Untergrenze für die unterste Besoldungsstufe auf.

Spannend wirds, unabhängig von der endgültigen Zahl, wenn am Ende die untersten Besoldungsgruppen bei Ländern/Bund alle ca. beim selben Betrag landen (jeder will ja sparen)

Als Beispiel:

A3 Bund                            = 3000€
A6 (weil unterstes Amt) im Land XY = 3000€

Ämterwertigkeit Land/Bund?
Und was hat dann der A6 Bund? A9 Land XY?

Ja das ist etwas, da würde ich mir auch vom BVerfG Mal ein Urteil erhoffen. Es mag ja sein, dass die Länder keine Tätigkeiten im einfachen oder unteren mD mehr haben. Allerdings muss dann auch klar sein, dass die Mindestbesoldung sich nicht auf herausgehobene Tätigkeiten erstrecken kann, auch wenn diese jetzt die Untergrenze der Ämter bilden. Vllt scheitern solche Überlegungen ja zukünftig an der vom Gericht definierten Fortschreibungsprüfung.

Rheini

Zitat von: HumanMechanic in Heute um 08:14Als Soldat, ohne Kinder haben wir eine 41h/Woche.
In mehreren Medien taucht jetzt immer mal wieder die Zahl ~3000€ als Untergrenze für die unterste Besoldungsstufe auf.

Spannend wirds, unabhängig von der endgültigen Zahl, wenn am Ende die untersten Besoldungsgruppen bei Ländern/Bund alle ca. beim selben Betrag landen (jeder will ja sparen)

Als Beispiel:

A3 Bund                            = 3000€
A6 (weil unterstes Amt) im Land XY = 3000€

Ämterwertigkeit Land/Bund?
Und was hat dann der A6 Bund? A9 Land XY?

Und A6 Bund dann 3.800€?

Da bin ich auch gespannt wie das gehändelt wird. Dann werden die DH mit der niedrigsten Anfangsbesoldungsgruppe auf Jahre keine Stellenbesetzungprobleme haben.

SwenTanortsch

Zitat von: waynetology in Heute um 07:40Ist das denn so? Ich denke nicht.
Gerade hier kann man doch so nicht rechnen, auch wenn das geltende Recht etwas anderes sagt. Ich möchte natürlich nicht, dass irgendjemand der in Deutschland Vollzeit arbeitet, weniger hat als ein Bürgergeldempfänger.
Aber wie viele Flieger werden denn in die Bw einsteigen und verheiratet sein und 2 Kinder haben? Jaja auch hier blabla, muss man davon ausgehen, weil es ja gültiges Recht ist.
Aber ich finde ein fiktiv Partnereinkommen deutlich schlimmer als eine mögliche Kürzung weil die Voraussetzungen für die 4k Familie eben nicht gegeben ist.
Ein Soldat, ledig ohne Kinder, im Dienstgrad Flieger erhält natürlich viel mehr ein Bürgergeldempfänger 1k.

Man kann zwar weiterhin das geltende Verfassungsrecht als "Blabla" betrachten, wie das de facto offensichtlich auch nicht geringe Teile oder ggf. alle Besoldungsgesetzgeber im Sinne des Konzerts vollziehen, das Ulrich Battis vor dreieinhalb Jahren begründet hervorgehoben hat - nur bleibt jenes "Blabla" dann weiterhin das geltende Verfassungsrecht und sieht sich also der Besoldungsgesetzgeber letztlich veranlasst, das Mindestabstandsgebot zu beachten, weil er sich auch diesbezüglich an die Direktiven des Bundesverfassungsgerichts gebunden sieht - unabhängig davon, dass er auch hinsichtlich des Mindestabstandsgebots über einen weiten Gestaltungsspielraum verfügt, den er also sachlich und konkret ausfüllen kann.

Die Möglichkeit des sachlichen Ausfüllens bedeutet folglich auch, dass er seiner Besoldungsgesetzgebung einen anderen Kontrollmaßstab als die vierköpfige Alleinverdienerfamilie zugrunde legen darf, sofern er eine solche neue Bezugsgröße hinreichend begründet, also insbesondere auch die Folgen hinreichend konkretisiert und so hinreichend zeigt, dass die Besoldung im Hinblick auf Zweck und Gehalt des Alimentationsprinzips für alle Richter und Beamte nicht evident unzureichend ist. Das stellt der Senat in der aktuellen Entscheidung unmissverständlich klar, womit er auch hier den aktuell von ihm vollzogenen Rechtsprechungswandel als solchen markiert. Es lohnt sich entsprechend den dritten Leitsatz und die Rn. 53 ff. mitsamt dem neuen Element der "Gestaltungsverantwortung" aufmerksam zu lesen, das zukünftig noch weitreichende Folgen insbesondere mit Blick auf den effektiven Rechtsschutz entfalten wird (denn genauso ist dieses neue Element angelegt, das in den kommenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nach und nach - wenn das nach Auffassung des Senats sein muss - weiter präzisiert werden wird).

Was hier in den Diskussionen ggf. verhältnismäßig regelmäßig untergeht - vielleicht ist's mir auch nur nicht aufgefallen und also entgangen, weil ich seit dem November nur noch verhältnismäßig unregelmäßig und damit ausschnitthaft im Forum lese -, ist, dass wir mit der aktuellen Entscheidung einen umfassenden Wandel in der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Besoldungsrecht vorfinden, den man in seinem umfassenden Gehalt zur Kenntnis nehmen muss, insbesondere wenn man abwägen will, "wie die Geschichte" weitergeht.

Schauen wir also mal, wie die Geschichte weitergeht. Da es dem Senat nun mit der aktuellen Entscheidung gerade auch um die Effektivierung des Rechtsschutzes geht, dürften da zukünftig noch einige Überraschungen zu gewärtigen sein. Der Senat hat nun - nicht zuletzt mit der Verabschiedung der Zweiten Säule des Alimentationsprinzips - den effektiven Rechtsschutz wieder stärker vor allem nach dorthin verlegt, wo er in klassischer Auslegung auch hingehört: ins Gerichtsgebäude. Das wird folglich die Arbeit von Klägern und Beklagten in besoldungsrechtlichen Ausgangsverfahren und von Beteiligten in besoldungsrechtlichen Normenkontrollverfahren noch einmal deutlich komplexer machen und auch hier ggf. für deutlich mehr Überraschungen sorgen können - aber nicht zwangsläufig müssen; das grundlegende Stichwort lautet jetzt offensichtlich nicht mehr Prozeduralisierung, sondern Substantiierung -, als das bislang zu erwarten gewesen ist. Schauen wir entsprechend mal, was uns der Senat in seiner Jahresvorschau ankündigen wird und wie er die Entscheidung vom 25. September des letzten Jahrs in seinem Jahresbericht in aller dort gebotenen Kürze einordnen wird.

Knecht

Noch komplexer und noch mehr warten. Toll. Vorfreude soll ja bekanntermaßen die schönste Freude sein  :D

Also ehrlich... Ich kann das alles nicht mehr ernst nehmen.

MOGA

Zitat von: Finanzer in Heute um 06:09Schöner Fund. Dienstreise, um Berlin als Austragungsort für NFL-Spiele zu bewerben. Klar.

Ich wiederhole mich, Geld ist genug da. Mehr als genug, der Wille fehlt.

ich moechte mal gerne den Dienstreisebericht lesen ;D
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

MOGA

Zitat von: waynetology in Heute um 07:40Ist das denn so? Ich denke nicht.

Also ich kann in Muenchen nicht leben, bzw. ich kann es schon, lebe aber in prekaeren Verhaeltnissen, immer rote Zahlen auf dem Kontoauszug...
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MOGA

Zitat von: Rheini in Heute um 08:21Und A6 Bund dann 3.800€?

Da bin ich auch gespannt wie das gehändelt wird. Dann werden die DH mit der niedrigsten Anfangsbesoldungsgruppe auf Jahre keine Stellenbesetzungprobleme haben.
Und deshalb gehoert das Besoldungsrecht in eine einzige unkompetente Hand und nicht in 17 unkompetente Haende. Das macht es dann den Gerichten auch leichter...
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