Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Fluglotse

Zitat von: Durgi in Gestern um 10:22Guten Morgen ihr beiden...interessante Gedanken.
Man kann sich den Referentenentwurf in den Verbaenden schoenreden...man kann aber auch einmal sauber hinschauen, was dort systematisch passiert.

Im Kern wird ein Paradigmenwechsel vollzogen, ohne ihn offen zu deklarieren: Weg von der amtsangemessenen Alimentation des einzelnen Beamten, hin zu einer faktischen Betrachtung der Bedarfsgemeinschaft. This is se jumping point on se table.

Der Entwurf operiert erkennbar mit der stillschweigenden Praemisse, dass ein relevanter Teil der Lebensfuehrungskosten...gerade im eD und mD...durch ein zweites Erwerbseinkommen aufgefangen wird. Das ist kein Zufall, sondern entspricht der internen Denkschule, die man seit geraumer Zeit aus BMI/BMF-Abstimmungen kennt: Man orientiert sich nicht mehr am Leitbild des Alleinverdieners, sondern am real existierenden Doppelverdienermarkt.

Problem: Diese ,,Realitaetsanpassung" ist kein neutraler Schritt, sondern eine Absenkung des verfassungsrechtlichen Anspruchsniveaus durch die Hintertuer.

Warum? Das Alimentationsprinzip ist gerade kein Abbild des Marktes, sondern ein bewusstes Gegenmodell dazu. Es verlangt, dass der Beamte aus seiner Besoldung heraus – statusbezogen und ohne Hinzurechnung externer Einkommen – amtsangemessen leben kann. Sobald ich beginne, strukturell ein zweites Einkommen mitzudenken, verlasse ich dieses System.

Der haeufig vorgebrachte Hinweis, ,,die meisten Partner arbeiten ja ohnehin", ist analytisch duenn. Er verwechselt Ursache und Wirkung. Dass heute ueberwiegend zwei Einkommen existieren, ist Ergebnis von Preisentwicklungen und Marktanpassungen an dieses Modell...nich etwa Ausdruck freier Disposition. Was urspruenglich im Zuge der Emanzipation als Option entstand, ist oekonomisch laengst zur Voraussetzung geworden.

Wenn der Dienstherr diese Realitaet nun zur Grundlage seiner Besoldung macht, sagt er faktisch: Ein Einkommen genuegt nicht mehr... wir kalkulieren mit zwei. Und damit wird aus einer gesellschaftlichen Entwicklung ein staatlich verstetigtes Finanzierungsmodell.

Das ist die eigentliche Zaesur.
Interessant ist dabei auch die Konstruktion der Zuschlaege: formal geoeffnet, praktisch aber so ausgestaltet, dass sie nur in spezifischen Konstellationen greifen.

amS verschiebt man die Sicherstellung amtsangemessener Lebensfuehrung von der Besoldung in additive, teils schwer zugaengliche Komponenten bzw. in den privaten Bereich.

Dass dies intern als ,,zielgenaue Steuerung" oder ,,sozialpolitische Feinjustierung" verkauft wird, ist bekannt. Verfassungsdogmatisch ist und bleibt es eine Aushoehlung.

Und noch ein Punkt, der gern uebersehen wird: Der Vergleich mit der freien Wirtschaft taugt hier nicht als Rechtfertigung. Gerade dort sehen wir, dass breite Einkommensgruppen real nur noch im Doppelverdienermodell funktionieren. Das ist aber kein Benchmark für den oeffentlichen Dienst, sondern genau das Szenario, das das Alimentationsprinzip vermeiden soll.

Is nun der Entwurf ,,realitaetsnah"? formal ja – er bildet die Realitaet eines Marktes ab, in dem ein Einkommen oft nicht mehr reicht. Nur.... genau diese Realitaet sollte der Staat im Beamtenverhaeltnis gerade nicht reproduzieren.

Der Entwurf tut es dennoch. Weder offen, noch explizit....aaaaaber in der Wirkung ziemlich eindeutig.

Hmmm...anlehnend daran sollte demnach demnächst dann jeder Arbeitgeber bei etwaigen Tarifverhandlungen jedem verh. Arbeitnehmer ein zusätzliches zwotes Gehalt unterstellen, welches prozentual dann schonmal neg. für ihn gewertet wird.

Dann machen wir es grundsätzlich im GRUNDGESETZT verankert.

Ich kann gar nicht so viel essen wie ich 🤮 möchte... :)

Gruenhorn

Zitat von: Organisator in Heute um 11:16Natürlich ist das Alleinverdienermodell legitim. Nicht mehr zeitgemäß ist jedoch, dass die Allgemeinheit für den Verdienstausfall des erwerbslosen Ehepartners einspringen soll.

Ich wiederhole mich: meine Frau kann aus statusrechtlichen Gründen im Ausland nicht arbeiten. Eine Beschäftigung an Botschaft kommt wegen Entfernung nicht in Betracht. Das Modell mit Zweiverdiener greift nicht.

Eine Ausnahme bei dem Ergänzungszuschlag ist nicht vorgesehen.

Faktisch nach Addition des Ergänzungszuschlag bei einem berechtigten Beamten werde ich als A14  gleichbezahlt mit mittlerem Dienst. Hier geht es auch um die Nivellierung der Abstände. Das kann einfach in dieser Form nicht rechtlich möglich sein.

Umzug 1

Zitat von: PolareuD in Heute um 15:20Interessant der VSB lehnt den Referentenentwurf ab.  :D

Interessant zu lesen. Welche Inhalte von der Politik umgesetzt werden, ist derzeit nicht erkennbar. Evtl. könnte der Familienzuschlag aus dem Grundgehalt entfernt und Verheirateten, Eheleuten die getrennt leben und deren Ehe weiterhin Bestand hat.... gewährt werden.

Rheini

Es wird nichts ändern aber Respekt für die Aussagen und ich hoffe das diese Gewerkschaft mehr Mitglieder gewinnt.

AltStrG

#9664
Zitat von: Organisator in Heute um 14:43Und da unterscheidet sich auch mein Verständnis des BVerfG-Urteils. Dieses hat dem Gesetzgeber durchaus die Möglichkeit gegeben, sich vom Alleinverdienermodell zu verabschieden und Alternativen zu entwickeln.

Nein. Dem Besoldungsgesetzgeber wurde ein Rest seiner gesetzlichen Gestaltungsmöglichkeit offen gelassen, bevor das BVerfG die Leitplanken enger schnallt. Das heißt nicht, dass (wieder) rechtswidrige oder untaugliche Instrumente gewählt werden sollen, die mit dem Beschluss des BVerfG kollidieren.

Gleichwohl können diese erst einmal beschlossen werden. Dann werden sie beklagt. 

MOGA

Zitat von: PolareuD in Gestern um 10:48Falsch, durch meine dienstl. Versetzung von RLP nach München entstanden Mehrkosten von ca. 1.000€. Eine Verdoppelung der Mietkosten sowie horrende Kinderbetreuungskosten schlugen hier voll zu buche. Die Kompensation durch den Dienstherrn: NULL,NULL.
Wieso lässt du dich auch and die SanAk versetzen?
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

DeltaR95

Zitat von: Organisator in Heute um 11:16Natürlich ist das Alleinverdienermodell legitim. Nicht mehr zeitgemäß ist jedoch, dass die Allgemeinheit für den Verdienstausfall des erwerbslosen Ehepartners einspringen soll.

Gern, dann machen wir aus den Beamten gleich einfach Angestellte des TVÖD - wenn schon, denn schon richtig und mit Streikrecht für alle natürlich.

Dein "Argument" wäre vielleicht dann einschlägig, wenn jeder Ehepartner auch gesichert einen entsprechend vergüteten Job in Anspruch nehmen könnte.

Wobei, dass wäre doch die Idee: Der Dienstherr garantiert einfach allen Ehepartnern von Beamten eine Anstellung in der freien Wirtschaft - ginge bestimmt mit einem einfachen Gesetz, dass Ehepartner von Beamten bei der Einstellung immer Vorrang haben. Es ist ja im Interesse der Gesellschaft, dass diese Ehepartner nicht vom Steuerzahler alimentiert werden.  ::)

Wäre dies dann in deinem Sinne?

AltStrG

Zitat von: Rheini in Heute um 15:03Ich würde dann noch weiter gehen und die Frage stellen, an welchen Stellen dann der Beamte der sich ein Partnereinkommen anrechnen lassen muss, noch zum Unterhalt des Partners verpflichtet werden kann bzw. auch auf die Schwelle die der Partner erzielen muss, gesenkt wird.

Z. B. Ehefrau geht nicht arbeiten, was ist dann bei einer Scheidung?

Da geht noch viel mehr: eingetragene Lebenspartnerschaften, Erben, Unterhaltsverpflichtungen, etc. etc.

Da die SGB- und Bürgergeldrechtsprechung in diesen Fällen eindeutig ist, wird das Partnereinkommen nie gesetzlich dauerhaft verankert durch einen Beschluss des BVerfG kommen, weil es, neben den ganzen anderen Problemen, nicht erklärbar wäre, das gleiche Lebenssachverhalte unterschiedlich bewertet werden.

PolareuD

Zitat von: MOGA in Heute um 16:18Wieso lässt du dich auch and die SanAk versetzen?

Das PEK sah seinerzeit noch eine Zweitverwendung vor. Und die wahrzunehmende Aufgabe auf dem Dp war um längen interessanter als die Vorherige.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

InternetistNeuland

Mittlerweile sind die Auswüchse so weit, dass eine 3K Familie (Elternteil Kind Kind) 484 € mehr hat als eine 4k Familie.

40% aller Ehen werden geschieden. Da existiert ganz schnell kein fiktives Partnereinkommen mehr.
 
Womöglich heiraten Beamte überhaupt nicht mehr um den Familienzuschlag für Alleinerziehende mitnehmen zu können.