Ich schmeiße auch mal 5 Euro ins Phrasenschwein und stelle folgende Theorie auf:
Das Jahr 1996 dürfte vermutlich deshalb ausgewählt worden sein, weil erst ab 1995 für ganz Deutschland inklusive der neuen Bundesländer valide Daten für den Nominallohnindex vorliegen. Für den Verbraucherpreisindex gab es valide Daten ab 1991 für Gesamtdeutschland. Der BAT (Ost) in den neuen Bundesländern galt erst ab dem 01.10.1997.
Daher kann es auch sein, dass das Jahr 1996 einfach aus rein pragmatischen Erwägungen heraus als Bezugsjahr genommen wurde, weil es davor keine validen Daten gab, die dem Qualitätsanspruch des BVerfG gerecht wurden und sich im Übrigen auf das gesamte Bundesgebiet beziehen.
Bei den Prüfparametern und den Zahlen hat es sich zum einen an dem Postal Revenue and Federal Salary Act of 1967 aus den USA orientiert, der wohl (zumindest habe ich nichts vergleichbares gefunden, was vorher war) als erster in einem demokratisch strukturierten Land erstmals einen Vergleich zwischen den Gehältern der PW und der des öffentlichen Dienstes, also in dem Fall der Post und der staatlichen Verwaltung, mithin Beschäftigten, die dem deutschen Berufsbeamtentum am nächsten kommen, vollzogen hat und somit eine untere Orientierung der jährlichen Dynamik normiert hat. Das, was dort versucht wurde, entspricht wohl am ehesten dem, was wir heute als Nominallohnindex verstehen dürften.
Nach dem Executive Salary Cost of Living Adjustment Act von 1975, ebenfalls USA, orientierte sich, zumindest habe ich das so verstanden, die jährliche Anpassung der Besoldung der Mitglieder des Kongresses und der Justiz automatisch an der US Amerikanischen Inflation, also dem, was der Senat als Verbraucherpreisindex versteht.
Im Kern verfolgt der Senat mit dieser Betrachtung, so denke ich, im Wesentlichen zwei Ziele: Zum einen will er verhindern, dass die Besoldungsgesetzgeber die Beamten möglicherweise für die Nachzahlung und eine höhere Besoldung nach den Kriterien des BVerfG "bestraft", in dem sie die Besoldung über einen längeren Zeitpunkt alleine aus fiskalischen Gründen einfrieren oder zumindest von der allgemeinen Entwicklung abkoppeln. Der Blick war daher in der Erwartung, dass den Besoldungsgesetzgebern aufgrund der deutlichen Worte, die das Gericht gefunden hat, sich gezwungen sehen, die Grundbesoldung spürbar anzuheben, vermutlich eher in die Zukunft gerichtet als in die Vergangenheit. Der Senat konnte sich vermutlich nicht vorstellen, dass das passieren wird, was Durgi und BalBund uns angedeutet haben, nämlich eine weiterhin konsequente Missachtung der Rechtsprechung des BVerfG.
Zum anderen wollte der Senat die Staffelprüfungen, die die Fachgerichte bisher sehr mühselig und zeitintensiv selbst berechnen mussten, fortentwickeln. Damit will er einen effektiveren, weil schnelleren, Rechtschutz erreichen.
So verstanden hatte das Gericht aus meiner Sicht vermutlich andere Dinge im Blick, als es sich auf 1996 als normativen Fixpunkt festgelegt hat.