Spricht etwas dagegen den Abstand der Besoldungsgruppen untereinander mit den verschiedenen Nominallohnindexen nach Berufsabschluss bzw. ausgeübten Beruf zu argumentieren? Mir ist aufgefallen, dass dazu ja auch interessante Zahlen vorliegen. Als Beispiel: https://de.statista.com/infografik/27540/verdienst-von-vollzeitbeschaeftigten-nach-bildungsabschluss/
Als Besoldungsgesetzgeber, der sich an den Maßstäben des Grundgesetzes und der Rechtsprechung orientiert, wäre das eine legitime Betrachtung.
Der Haushaltsgesetzgeber fragt dann den Besoldungsgesetzgeber, wie teuer ist eine solche Betrachtung, dann stellt man gemeinsam fest, es ist fiskalisch eine kleine Katastrophe, und dann sagt der Finanzminister nyet und schon landet eine solche Betrachtung im Rundordner, bis Karlsruhe den Haushaltsgesetzgeber zwingt, auf den Besoldungsgesetzgeber zu hören.
Die Betrachtung muss eine andere sein: Der Besoldungsgesetzgeber muss den Beamten und seine Familie amtsangemessen besolden. Dabei hat das BVerfG die alimentative Untergrenze in Höhe der Mindestbesoldung gezogen. Es ist mithin egal, ob wie der Dienstherr den Beamten betrachtet, er muss jedoch unabhängig von den anderen Gründen, die dagegen sprechen, in jedem Fall sicherstellen, dass der head of the alimentation (und alle darüber mit dem Abstandsgebot) auch als Alleinverdiener, so er denn einer ist, mit seiner Besoldung die Mindestbesoldung als absolute Untergrenze erreicht.
Solange er keinen alimentativen Ergänzungszuschlag einführt, so wie in Bayern, verstößt er in jedem Fall mindestens gegen das Gebot der Mindestbesoldung:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/martin-brunnhuber/fragen-antworten/das-lff-schreibt-dass-die-beamten-in-bayern-durch-die-fiktive-anrechnung-eines-partnereinkommens-wiederWenn er stattdessen einen alimentativen Ergänzungszuschlag einführt, dann führt der in der Form, wie ihn einige Länder eingeführt haben, gegen viele andere verfassungsrechtliche Grundsätze, die Udo di Fabio in seinem Rechtsgutachten NRW hervorragend heraus gearbeitet hat.
Somit ist das Partnereinkommen nichts anders als ein Feigenblatt, um zu kaschieren, dass man aus rein fiskalischen Gründen Geld sparen will. Besonders bitter ist dabei, dass der Gesetzgeber gelernt hat, dass sich nur verhältnismäßig wenige Beamte gegen ihre Besoldung wehren und die Verfahren extrem lange dauern, und es fiskalisch mithin deutlich günstiger ist, zunächst schlechte Gesetze zu machen und dann von Karlsruhe gerügt zu werden, als von vorneherein gute, aber teure Gesetze zu erlassen.
Mithin geht es hier nicht um mangelnde Einsicht oder fehlende Erkenntnis, sondern schlicht um mangelnden Willen, dass umzusetzen, was eigentlich nötig wäre, um alle Beamten in der Form amtsangemessen zu besolden, wie es der Senat für notwendig und geboten hält.
Ein Arbeitskollege hat es mal so ausgedrückt: Das erinnert mich an meine Tochter, die ist auch gerade in der Trotzphase.