Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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BVerfGBeliever

Zitat von: AndreasS in 10.01.2026 21:02Wenn ja, erkläre mir doch bitte, warum der aufgezeigte Schaden so nicht entstehen konnte.

Wie gesagt, der "Schaden" wird korrekt durch den Besoldungsindex ausgedrückt.

- Hätte ein Berliner R1-Richter im Jahr 2018 die Besoldungserhöhung von 3,2% direkt im Januar bekommen, dann hätte sein Besoldungsindex bei 128,38 gelegen.
- Stattdessen hat er die Erhöhung jedoch erst im Juni bekommen, so dass sein tatsächlicher 2018er Besoldungsindex im Ergebnis "nur" bei 126,74 gelegen hat.

Hätte man hingegen ab 2003 fortlaufend die ZBR-Methodik angewendet, dann hätte man für das Jahr 2018 einen (absurden) Besoldungsindex-Wert von 111,42 erhalten.

AndreasS

Vielen Dank Swen für Deine Ausführungen.

Werde weiter am Ball bleiben.

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: AndreasS in 10.01.2026 21:27@ Böswilliger Dienstherr

Danke für Deine Rückmeldung.


Du hast doch überhaupt nicht verstanden was er gesagt hat. Und es hilft dir auch nicht weiter was er gesagt hat. Merk dir das fürs nächste Mal. Und es hilft ihm nun nicht wenn er in bestimmten Aspekte  frech wie Oskar eine 180grad Wende nimmt nur um so dazustehen wie Merkel die einst auf Kritik mit einer 180 grad Wende antwortete und dann verlautbaren ließ : ,,die stehen alle hinter mir" ,,es gibt keinen Schaden"

AndreasS

@ BVerfGBeliever

wie bereits geschrieben. Werde da am Ball bleiben.
Ich denke aber, wir werden alle noch viel Negatives erleben und ertragen müssen, bevor es wieder besser wird.

GeBeamter

Zitat von: BuBea in 10.01.2026 21:25Hallo Matthew,
die Verzerrung durch Teilzeiten dürfte nicht so sehr ins Gewicht fallen.
Eher sind Nichterwerbstätige spannend, die auch einbezogen werden.
Ich füge mal das Jahr 2024 als Datei bei. In Reiter 12241-04 ist die Aufschlüsselung zu finden.


Gut möglich, dass dies ein kleines Zugeständnis an den Dienstherrn ist. Zumindest das in Kauf nehmen dieser statistischen "Abwertung".
Das liegt aber auch in der Natur der Sache. Die Statistik dient in erster Linie der Definition der Armutsgrenze, die bei 60% des MÄE liegt.

Was die Nichterwerbstätigen angeht, würde ich mir aber nicht so viel Sorgen um statistische Verzerrungen machen. Haben nicht die letzten Jahre gezeigt, dass Erwerbslose mit Kindern zum Teil sogar besser gestellt waren, als Beamte mit Familie im Einstiegsamt. So gesehen muss man sich eher Gedanken über die A4er bis A6er in der Statistik machen. *Sarkasmus off*

AndreasS

Zitat von: Böswilliger Dienstherr in 10.01.2026 21:33Du hast doch überhaupt nicht verstanden was er gesagt hat. Und es hilft dir auch nicht weiter was er gesagt hat. Merk dir das fürs nächste Mal. Und es hilft ihm nun nicht wenn er in bestimmten Aspekte  frech wie Oskar eine 180grad Wende nimmt nur um so dazustehen wie Merkel die einst auf Kritik mit einer 180 grad Wende antwortete und dann verlautbaren ließ : ,,die stehen alle hinter mir" ,,es gibt keinen Schaden"

???
Ich habe doch Dir geschrieben.

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: AndreasS in 10.01.2026 21:38???
Ich habe doch Dir geschrieben.

Das habe ich dann mit Schielaugen verkackt. Sorry. Aber einer wird sich hier erst auf Druck und Nachweis der Dummheit paar hundert Seiten später entschuldigen weil das Ego so groß ist wie ,,deine mudder"

Rheini

Ich finde man muss nicht einer Meinung sein, jedoch kann man sich mit Respekt und einer gepflegten Sprache in der Sache begegnen und diskutieren.

Und jetzt gutes Nächtle ....

BuBea

Zitat von: GeBeamter in 10.01.2026 21:36Gut möglich, dass dies ein kleines Zugeständnis an den Dienstherrn ist. Zumindest das in Kauf nehmen dieser statistischen "Abwertung".
Das liegt aber auch in der Natur der Sache. Die Statistik dient in erster Linie der Definition der Armutsgrenze, die bei 60% des MÄE liegt.

Was die Nichterwerbstätigen angeht, würde ich mir aber nicht so viel Sorgen um statistische Verzerrungen machen. Haben nicht die letzten Jahre gezeigt, dass Erwerbslose mit Kindern zum Teil sogar besser gestellt waren, als Beamte mit Familie im Einstiegsamt. So gesehen muss man sich eher Gedanken über die A4er bis A6er in der Statistik machen. *Sarkasmus off*

Nur zur Info:
Nichterwebstätige sind hier der Oberbegriff für
Arbeitslose - 3,2% der Bevölkerung
Personen im Ruhestand - 24,2%
sonstige Nichterwerbstätige - 16,2%

siehe angehängte Datei in meinem vorherigen Post.

Ich hatte es hier schonmal geschrieben: Ich denke die Äußerungen im Beschluss in Bezug auf die Versorgung sind auch vor diesem Hintergrund zu lesen (siehe Anteil Personen im Ruhestand).

Julianx1

Also mal ehrlich ihr Lieben, entweder war ich zu lang im Schnee oder was weiß ich denn. Ich kann Euch nicht mehr folgen. Ihr rechnet wirklich on uns je nach Monat ein der Besoldungserhöhung im Jahr ein finanzieller Schaden entstanden ist?? Ähhh..... Mal anders gefragt. Gibt es bezüglich der amtsangemessenen Alimentation etwas Neues? Eine wirkliche Neuigkeit?

Böswilliger Dienstherr

Zitat von: Julianx1 in 10.01.2026 22:42Also mal ehrlich ihr Lieben, entweder war ich zu lang im Schnee oder was weiß ich denn. Ich kann Euch nicht mehr folgen. Ihr rechnet wirklich on uns je nach Monat ein der Besoldungserhöhung im Jahr ein finanzieller Schaden entstanden ist?? Ähhh..... Mal anders gefragt. Gibt es bezüglich der amtsangemessenen Alimentation etwas Neues? Eine wirkliche Neuigkeit?
Nein

Maximus

#3641
Zitat von: BVerfGBeliever in 10.01.2026 20:54
ZitatWichtiger als die Methode ist aus meiner Sicht zunächst einmal, dass sowohl der Besoldungsindex als auch der Tarifindex gleich berechnet werden (egal ob ZBR-Methode oder VG-Berlin-Methode).
Hallo Maximus, nein, das ist nicht egal, denn die ZBR-Methodik unterschlägt prinzipiell den "Nachholeffekt" aus dem Vorjahr und ist somit definitionsgemäß nicht im Entferntesten dazu geeignet, die "tatsächlichen Verhältnisse" adäquat abzubilden. Das heißt, selbst wenn man in irgendeiner Form zusätzlich auch am Tariflohnindex herumdoktern würde, käme man unter keinen Umständen zu einem sachgerechten Ergebnis.

Ich habe mich hier etwas flapsig ausgedrückt. Natürlich ist es nicht egal, welche Methode ausgewählt wird. Ich habe den ZBR-Artikel nicht gelesen, deshalb halte ich mich mit der Bewertung dieser Methode zurück. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass bei der Parameterprüfung letztendlich Indizes (Besoldungsindex/Tariflohnindex) und nicht unterschiedliche Beamtengruppen miteinander verglichen werden. Aus meiner Sicht ist für einen Vergleich Grundvoraussetzung, dass auch die Indizes vergleichbar gebildet wurden. Es kann jedenfalls nicht sein, dass der Besoldungsindex (Methode A) verglichen wird mit dem Tariflohnindex (Methode B).

Ich gehe davon aus, dass der aktuelle Tariflohnindex, wie er gebildet wird, "fix" ist und hieran in naher Zukunft nichts geändert wird. Das Gericht wird daher aus meiner Sicht sehr wahrscheinlich einen "pragmatischen" Weg gehen. Heißt...bei der Bildung des Besoldungsindex wird man sich am Tariflohnindex (wie er gebildet wurde) orientieren. Ich vermute, dass dies die "VG-Berlin-Methode" sein wird.

clarion

Ganz ehrlich versteh ich die ganze Diskussion hier nicht. Es ist doch sonnenklar, dass Indizes wie Tariflohn versus Besoldung gleich ausgerechnet werden müssen,was denn sonst.In den 10er Jahren war es ja üblich Besoldungserhöhungen zeitversetzt zu Tariferhöhungen zu beschließen.  Natürlich ist da ein Schaden entstanden, da x Monate ein geringerer Sold bezogen wurde. Aber wie kann man sich über den offensichtlichen Fakt zu in die Haare bekommen?

Böswilliger Dienstherr

#3643
Zitat von: clarion in Gestern um 00:20Ganz ehrlich versteh ich die ganze Diskussion hier nicht. Es ist doch sonnenklar, dass Indizes wie Tariflohn versus Besoldung gleich ausgerechnet werden müssen,was denn sonst. In den 10er Jahren war es ja üblich Besoldungserhöhungen zeitversetzt zu Tariferhöhungen zu beschließen.  Natürlich ist da ein Schaden entstanden, da x Monate ein geringerer Sold bezogen wurde. Aber wie kann man sich über den offensichtlichen Fakt zu in die Haare bekommen?

Ein geringerer Sold in Bezug zu was? Zu den Tarifabschlüssen? Es entscheidet immer noch das Parlament was da wie passiert und was nicht. Was die beim TV-L anstellen ist erstmal egal. Eine Erhöhung für die Beamten hängt nicht vom TV-L ab. Das kann man auch so anpassen wenn man denn möchte. Also, es besteht insofern zunächst keine Abhängigkeit als die, welche das BVerfG eingezogen hat. Und der TV-L wird auch (fast) nie zum 1.1 angepasst. Wenn sich also eine Pfadrelation zum Tarif von negativ 5% ergibt, wird indiziell verfassungswidrig.

Man bekommt sich hier nur deshalb in die Haare weil ein einzelner seine Ansichten breittreten wollte und mühsam wieder in die Schranken gewiesen werden musste.

Bodycount02

Zitat von: Böswilliger Dienstherr in 10.01.2026 21:55Das habe ich dann mit Schielaugen verkackt. Sorry. Aber einer wird sich hier erst auf Druck und Nachweis der Dummheit paar hundert Seiten später entschuldigen weil das Ego so groß ist wie ,,deine mudder"

Hast ein weiteres "Ignore" gewonnen, dein Sprach- und Diskussionsniveau ist für den durchnittlich gebildeten Mitteleuropäer nicht zu ertragen. Rede es dir weiter schön mit "direkt sein". Ich bin verwundert, dass die Moderation des Forums solch einen pathologischen Irrläufer hier gewähren lässt.