Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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SwenTanortsch

Zitat von: GoodBye in Heute um 09:12Vielen Dank für die Übersetzung meiner Gedanken in die Fachsprache  :)

Ich mag als jemand, der, wenn auch nur kurze Zeit, interdisziplinäre Erfahrung sammeln konnte, mal einen nicht selten anzutreffenden Unterschied in der Herangehensweise von Juristen und Ökonomen darstellen, und weshalb es teilweise so schwierig ist, dann Verknüpfungen herzustellen. Vielleicht ist mein Beispiel auch zu harsch.

Der Jurist definiert den Prüfungsrahmen zunächst mittels eines Obersatzes wie "Fraglich ist, ob die Besoldung verfassungsgemäß ist". Danach benennt er die Voraussetzungen und subsumiert den Sachverhalt darunter und kommt zu einem Ergebnis. Das tut er auch, wenn der Text letztlich im Urteilsstil geschrieben ist.

Ökonomen wenden sich teilweise - ich sage bewusst teilweise! - der Fragestellung anders zu. Sie stellen sich die Frage wie sie ein Ergebnis mathematisch darlegen können. Die Diskussion findet dann in der Regel auf der Ebene statt, inwiefern Daten, auf die Bezug genommen wird, qualitativ hierfür sind.

Irgendwo hängen wir hier vermutlich dazwischen.

Mir sagt die Fortschreibungsprüfung daher lediglich: Bestimmte Besoldungsgruppen partizipierten in einem bestimmten Zeitraum an der wirtschaftlichen Entwicklung und andere nicht.



Auch diese Gedankengänge finde ich durchgehend schlüssig - nicht zuletzt, was Du zum "dazwischen" sagst. Denn genau darum dürfte es in künftigen Gerichtsverfahren gehen, jedenfalls in dem Moment, wo sich von Klägerseite mit jenem "dazwischen" beschäftigt wird. Denn wie das Bundesverfassungsgericht ausführt, ist in Berlin die Besoldung in der Vergangenheit in den Besoldungsgruppen verhältnismäßig ähnlich angehoben worden, was sich so jedoch wie gezeigt im erheblich anderen Maße in den Parametern zeigt. Die Parameter haben aber eben nur eine indizielle Bedeutung; verfassungsrechtlich bleibt also die Frage, wie es sein kann, dass (a) regelmäßig weitgehend die gleiche Anhebung erfahren habende Beamtengruppen (die Beamten in den höheren Besoldungsgruppen haben nach 2003 hingegen eine tendenziell eher geringere Anhebung erfahren, da die ab 2003 geänderte Sonderzahlungsregelung für sie vergleichsweise signifikant nachteiliger ausgefallen ist als in der darunter liegenden Besoldungsgruppen) im starken Maße als Folge des Prüferverfahrens unterschiedlich behandelt werden und dass (b) der Beamtenschaft insgesamt im Gefolge der Deutschen Einheit ein signifikant geringer angehobener Unterhalt gewährt worden ist, was soweit ging, dass man hier offensichtlich von einem "Einheits-Sonderopfer" sprechen muss, ohne dass sich das indiziell im Prüfverfahren niederschlägt.

Sofern diese beiden Sachverhalte nicht im Rahmen von Gerichtsverfahren von Klägerseite dargelegt und umfassend begründet werden, sodass das nicht Teil einer fachgerichtlichen Vorlage werden würde, wird der Senat mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Veranlassung sehen, sich diesen Fragen zu stellen.

despaired

Zitat von: Rheini in Heute um 10:16Livestream funktioniert bei mir nur über Firefox, nicht Edge ...

Wurde was spannendes gesagt?

Böswilliger Dienstherr II

Zitat von: despaired in Heute um 11:12Wurde was spannendes gesagt?

NRW sagt, Di Fabio ist überholt. Antrag soll abgelehnt werden.

Ich werde das alles zuschneiden nachher und hochladen, sofern ich das heruntergeladen bekomme

HumanMechanic

- FM sieht keinen akuten Handlungsbedarf  - Di Fabio Gutachten wird als überholt   
  betrachtet.
- Frage ob Familienzuschläge überhaupt
  zukünftig noch notwendig sind

Läuft noch...

GoodBye

Zitat von: SwenTanortsch in Heute um 11:02Auch diese Gedankengänge finde ich durchgehend schlüssig - nicht zuletzt, was Du zum "dazwischen" sagst. Denn genau darum dürfte es in künftigen Gerichtsverfahren gehen, jedenfalls in dem Moment, wo sich von Klägerseite mit jenem "dazwischen" beschäftigt wird. Denn wie das Bundesverfassungsgericht ausführt, ist in Berlin die Besoldung in der Vergangenheit in den Besoldungsgruppen verhältnismäßig ähnlich angehoben worden, was sich so jedoch wie gezeigt im erheblich anderen Maße in den Parametern zeigt. Die Parameter haben aber eben nur eine indizielle Bedeutung; verfassungsrechtlich bleibt also die Frage, wie es sein kann, dass (a) regelmäßig weitgehend die gleiche Anhebung erfahren habende Beamtengruppen (die Beamten in den höheren Besoldungsgruppen haben nach 2003 hingegen eine tendenziell eher geringere Anhebung erfahren, da die ab 2003 geänderte Sonderzahlungsregelung für sie vergleichsweise signifikant nachteiliger ausgefallen ist als in der darunter liegenden Besoldungsgruppen) im starken Maße als Folge des Prüferverfahrens unterschiedlich behandelt werden und dass (b) der Beamtenschaft insgesamt im Gefolge der Deutschen Einheit ein signifikant geringer angehobener Unterhalt gewährt worden ist, was soweit ging, dass man hier offensichtlich von einem "Einheits-Sonderopfer" sprechen muss, ohne dass sich das indiziell im Prüfverfahren niederschlägt.

Sofern diese beiden Sachverhalte nicht im Rahmen von Gerichtsverfahren von Klägerseite dargelegt und umfassend begründet werden, sodass das nicht Teil einer fachgerichtlichen Vorlage werden würde, wird der Senat mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Veranlassung sehen, sich diesen Fragen zu stellen.

So sieht es aus.

Man hat sowieso das Gefühl, dass die Evidenz im Rahmen der Prüfung nur eine Richtung kennt, nämlich die negative Abgrenzung. Auch wenn die Grenze selbstverständlich schwimmend ist, wieso arbeitet man nur nach dem Prinzip Ausschluss und führt nicht mal eine Gegenkontrolle durch.

Vielleicht ist es der falsche Ansatz. Aber wenn man mit Vermutungen arbeitet und diese Auswirkungen auf Darlegungslast und Prüfungstiefe im Verfahren haben, wieso gibt es nicht auch den Begriff der evidenten Verfassungsmäßigkeit.

Goldene Vier

Zitat von: despaired in Heute um 11:12Wurde was spannendes gesagt?

Der Finanzminister ist mit Blick auf das Gutachten von Richter Di Fabio der Meinung, das dieses nicht mehr einschlägig ist, da die Rechtsprechung nunmehr anders ist. Es gibt einen neuen Bezugspunkt. Außerdem würde die Antragspflicht maximal nur 0,01 Prozent der Beamten betreffen, so dass keine Verfassungswidrigkeit erkennbar ist. Zudem sei nur ein Partnereinkommen in Höhe des Minilohns berücksichtigt. Andere Länder, mit Ausnahme von Sachsen, hätten ganz andere Regelungen.

Die Entscheidung aus Berlin ünerrrascht nicht, da Berlin ja früher nicht gerade angemessen die Besoldung angepasst hat. Das wäre in NRW ganz anders. Allenfalls für die Zukunft, also in der Umsetzung des zu erwartenden Tarifabschlusses, müsse hier eine Berücksichtigung der Rechtsprechung stattfinden.

GoodBye

Zitat von: HumanMechanic in Heute um 11:27- FM sieht keinen akuten Handlungsbedarf  - Di Fabio Gutachten wird als überholt   
  betrachtet.
- Frage ob Familienzuschläge überhaupt
  zukünftig noch notwendig sind

Läuft noch...


Und dort sieht man wo die Reise hingeht.

Vielleicht muss man mittlerweile auch einfach den Weg der Rechtsvergleichung gehen und schauen, wie die Mechanismen anderenorts sind. Hier wurde bereits das Beispiel EU genannt. Dort geschehen Anpassungen nach vollständig anderen Mechanismen, was natürlich nicht die Frage klärt, dass die Besoldung in Bund und Ländern bereits im Ausgangspunkt ungenügend ist.

Eventuell kann man hiernach auch feststellen, und die jahrzehntelange Praxis zeigt es, dass es in unserem System der checks and balances schlichtweg praktisch und vor allem auch rechtstheoretisch nicht möglich ist, eine Regelung auf die Beine zu stellen, die die verfassungsrechtlichen Vorgaben sicherstellt.

Wahrscheinlich ist dies nr möglich, wenn den Gegenstand im gewissen Maße dem Spiel zwischen Legislative und Judikative entzieht.

GoodBye

Zitat von: Goldene Vier in Heute um 11:29Der Finanzminister ist mit Blick auf das Gutachten von Richter Di Fabio der Meinung, das dieses nicht mehr einschlägig ist, da die Rechtsprechung nunmehr anders ist. Es gibt einen neuen Bezugspunkt. Außerdem würde die Antragspflicht maximal nur 0,01 Prozent der Beamten betreffen, so dass keine Verfassungswidrigkeit erkennbar ist. Zudem sei nur ein Partnereinkommen in Höhe des Minilohns berücksichtigt. Andere Länder, mit Ausnahme von Sachsen, hätten ganz andere Regelungen.

Die Entscheidung aus Berlin ünerrrascht nicht, da Berlin ja früher nicht gerade angemessen die Besoldung angepasst hat. Das wäre in NRW ganz anders. Allenfalls für die Zukunft, also in der Umsetzung des zu erwartenden Tarifabschlusses, müsse hier eine Berücksichtigung der Rechtsprechung stattfinden.

Und vor und nach dem schwachsinnigen Sprechzettel einen Schnaps, dann gelingt der Blick in den Spiegel vielleicht wieder.

Böswilliger Dienstherr II

Optendrenk spricht davon, das die Entscheidungen des ersten Senats des BVerfG (Sozialrecht? etc) auch in gesamtschau mit den jetzigen Entscheidungen des zweiten Senats ZWINGEND zu sehen ist für NRW das die Maßgabe ist ein neues Besoldungsgesetz zu betrachten.

heißt für mich nix anderes als dass sie weiter an der alten Regelung zumindest stellenweise festhalten wollen um das Partnereinkommen retten zu können. denn sonst wird's ja teuer LOL

Goldene Vier

Lt. Finanzminster NRW legt der Bund im Februar einen Gesetzesentwurf vor....

Der wäre aber einfacher in der Gestaltung, da NRW ja schon Partnereinkommen und Ortszuschläge eingeführt hat..... insoweit ist Bund nur ein Indiz....für NRW

Knecht

Zitat von: Goldene Vier in Heute um 11:44Lt. Finanzminster NRW legt der Bund im Februar einen Gesetzesentwurf vor....

Der wäre aber einfacher in der Gestaltung, da NRW ja schon Partnereinkommen und Ortszuschläge eingeführt hat..... insoweit ist Bund nur ein Indiz....für NRW

Klingt für den Bund dann doch eigentlich erst mal positiv, oder?

Böswilliger Dienstherr II

Optendrenk erwähnt explizit, dass das Partnereinkommen noch keineswegs irgendwo vor Gericht entschieden wurde.
Das Verfassungsgericht würde dieses "Familienbild" ja explizit einfordern!!!!

FDP und AFD stimmen für den Antrag
Rest dagegen

Sauerlaender2

Zitat von: Goldene Vier in Heute um 11:44Lt. Finanzminster NRW legt der Bund im Februar einen Gesetzesentwurf vor....

Der wäre aber einfacher in der Gestaltung, da NRW ja schon Partnereinkommen und Ortszuschläge eingeführt hat..... insoweit ist Bund nur ein Indiz....für NRW

...vom Grunde her soll der Entwurf allerdings dem unter Faeser ausgearbeiteten Entwurf entsprechen - allerdings aktualisiert bzw. angepasst an die Vorgaben aus November.  :o

Illunis

Zitat von: Böswilliger Dienstherr II in Heute um 11:49Optendrenk erwähnt explizit, dass das Partnereinkommen noch keineswegs irgendwo vor Gericht entschieden wurde.
Das Verfassungsgericht würde dieses "Familienbild" ja explizit einfordern!!!!
Was lustig ist, da er ja quasi die Absprache unter den Bundesländern vor laufender Kamera zugegeben hat  :o

RArnold

Man erwartet, dass sich das BVerfG bald mit dem Partnereinkommen aus Hamburg beschäftigen wird.

Bis dahin gilt es als verfassungsgemäß.  ::)
Begründung: macht außer Sachsen ja jedes andere Bundesland.