Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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AltStrG

Zitat von: Rheini in Heute um 12:18Evtl. liegt es an der Masse der Beamten gerade in A13 (Lehrer). Gerade hat NRW ja alle Grundschullehrer auch zu A13 gemacht.

Was das persönliche und rechtliche Einzelpech von NRW ist. Beamte werden jetzt teuer. Sehr teuer. Man sollte also GENAU überlegen, wo man sie einsetzt. Das BVerfG hat in seinem Beschluss sehr deutlich darauf hingewiesen, welche Aufgaben Beamte in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung haben. Und genau deswegen werden sie amtsangemessen alimentiert, damit genau KEINE Abhängigkeit von irgendwelchen politischen Akteuren und deren Handlungen vorliegt. Unabhängigkeit ist das Stichwort der Stunde und der letzten Jahrzehnte.

Rheini

Zitat von: AltStrG in Heute um 13:12Was das persönliche und rechtliche Einzelpech von NRW ist. Beamte werden jetzt teuer. Sehr teuer. Man sollte also GENAU überlegen, wo man sie einsetzt. Das BVerfG hat in seinem Beschluss sehr deutlich darauf hingewiesen, welche Aufgaben Beamte in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung haben. Und genau deswegen werden sie amtsangemessen alimentiert, damit genau KEINE Abhängigkeit von irgendwelchen politischen Akteuren und deren Handlungen vorliegt. Unabhängigkeit ist das Stichwort der Stunde und der letzten Jahrzehnte.

Natürlich ist das Einzelpech. Ich wollte es auch in keinster Weise entschuldigen. Das könnte nur der Grund dafür sein, dass NRW nur auf Ansage reagiert.

GoodBye

Zitat von: AltStrG in Heute um 13:12Was das persönliche und rechtliche Einzelpech von NRW ist. Beamte werden jetzt teuer. Sehr teuer. Man sollte also GENAU überlegen, wo man sie einsetzt. Das BVerfG hat in seinem Beschluss sehr deutlich darauf hingewiesen, welche Aufgaben Beamte in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung haben. Und genau deswegen werden sie amtsangemessen alimentiert, damit genau KEINE Abhängigkeit von irgendwelchen politischen Akteuren und deren Handlungen vorliegt. Unabhängigkeit ist das Stichwort der Stunde und der letzten Jahrzehnte.

Einzelschicksal eher nicht, es trifft da alle Länder.

Ich vermute, dass das auch der Punkt ist, in dem das BVerfG von Heterogenität der Besoldungsgruppe A spricht, wenn es keine Erforderlichkeit eines Vergleichs mit der Privatwirtschaft für Spitzenpositionen sieht. Z.B. für Juristen mag der Vergleich mittlerweile hinken, für andere nicht. Strukturproblem.

Knecht

Zitat von: AltStrG in Heute um 13:12Was das persönliche und rechtliche Einzelpech von NRW ist. Beamte werden jetzt teuer. Sehr teuer. Man sollte also GENAU überlegen, wo man sie einsetzt. Das BVerfG hat in seinem Beschluss sehr deutlich darauf hingewiesen, welche Aufgaben Beamte in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung haben. Und genau deswegen werden sie amtsangemessen alimentiert, damit genau KEINE Abhängigkeit von irgendwelchen politischen Akteuren und deren Handlungen vorliegt. Unabhängigkeit ist das Stichwort der Stunde und der letzten Jahrzehnte.

Das ist schön geschrieben und theoretisch richtig. Leider haben bis jetzt (fast) alle Beamten weiterhin nur Gruppenpech.

Goldene Vier

Zitat von: AltStrG in Heute um 12:55Was Quatsch ist. Das würde implizieren, dass die Besoldungsrechtsprechung des BVerfG am Modell der 115%-Rechtsprechung festhalten würde, da es in der Grundsicherung Bedarfsgemeinschaften gibt.

Diese Rechtsprechung gibt es aber nicht mehr. ;)

So war es auch nicht... der FM hat daraufhin gewiesen, dass der 1. Senat grds. bei allen Entscheidungen auf die Mehrverdienerebene abstellt und diese auch berücksichtigt....

Der 2. Senat aber dies bei Besoldungsfragen nicht tut... dies wäre in seinen Augen aber eher widersprüchlich... nur darum hat es NRW ja selber geregelt.....  wahrscheinlich hat er die Entscheidung aus dem November nicht vollständig gelesen....

Rheini

Nicht gelesen. Unso besser kann man hinterher sagen, dass man von nichts wusste.

guzmaro

Was denkt ihr denn als Single , wenn alles so kommt wie wir hoffe, 50€ Netto mehr im Monat? 250€?  ;D

Bundesjogi

Zitat von: guzmaro in Heute um 13:55Was denkt ihr denn als Single , wenn alles so kommt wie wir hoffe, 50€ Netto mehr im Monat? 250€?  ;D
Manche denken viel. Ich denke nix :P

tinytoon

Damit dürfte NRW das zweite Bundesland sein, welches offen kommuniziert hat, dass kein Handlungsbedarf besteht. Gut, dass ich noch deutlich über 20 Jahre arbeiten muss, da besteht zumindest minimal Hoffnung auf eine irgendwann noch erlebbare aA.

Wie ist das eigentlich mit den Nachzahlungen, werden die steuerlich wie Bezüge gewertet? Pensionen müssen ja nach meinem Kenntnisstand in Deutschland versteuert werden, auch wenn man dort nicht mehr seinen Lebensmittelpunkt hat. Wenn ich nun in vielleicht 15 Jahren eine hohe Nachzalung bekäme, wäre diese in bspw. Abu Dhabi steuerfrei oder müsste ich ebenfalls hier versteuern? Das könnte nämlich Einfluss auf meine Lebensplanung haben.

abi

Zitat von: tinytoon in Heute um 14:11Damit dürfte NRW das zweite Bundesland sein, welches offen kommuniziert hat, dass kein Handlungsbedarf besteht. Gut, dass ich noch deutlich über 20 Jahre arbeiten muss, da besteht zumindest minimal Hoffnung auf eine irgendwann noch erlebbare aA.

Wie ist das eigentlich mit den Nachzahlungen, werden die steuerlich wie Bezüge gewertet? Pensionen müssen ja nach meinem Kenntnisstand in Deutschland versteuert werden, auch wenn man dort nicht mehr seinen Lebensmittelpunkt hat. Wenn ich nun in vielleicht 15 Jahren eine hohe Nachzalung bekäme, wäre diese in bspw. Abu Dhabi steuerfrei oder müsste ich ebenfalls hier versteuern? Das könnte nämlich Einfluss auf meine Lebensplanung haben.

Sobald die Bezahlung aus (deutschen) öffentlichen Kassen getätigt wird, ist man automatisch in Deutschland steuerpflichtig. Somit auch für evtl. Nachzahlungen....

ZitatBeschränkte Steuerpflicht

Zu den inländischen Einkünften im Sinne der beschränkten Einkommensteuerpflicht gehören unter anderem Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit,

    die aus inländischen öffentlichen Kassen (einschließlich der Kassen des Bundeseisenbahnvermögens und der Deutschen Bundesbank) stammen,
    mit Rücksicht auf ein gegenwärtiges oder früheres Dienstverhältnis gewährt werden und
    bei denen nicht zwingend ein Zahlungsanspruch gegenüber der inländischen öffentlichen Kasse bestehen muss (§ 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b EStG).

Hinweis: Die Erfassung dieser Einkünfte folgt dem sog. Kassenstaatsprinzip: Bezüge, die im Inland den Haushalt belasten, sollen auch im Inland besteuert werden. Dies gilt unabhängig vom Ort der Tätigkeitsausübung.

Blick in die BFH-Rechtsprechung

Der BFH hat bereits mit Urteil vom 28.03.2018 - I R 42/16 entschieden, dass der für die Erfassung dieser Einkünfte erforderliche Inlandsbezug durch den Zahlungsvorgang zulasten der inländischen Volkswirtschaft hergestellt wird.

Eine inländische öffentliche Kasse ist demnach auch jede Kasse einer Institution, die der Dienstaufsicht und Prüfung ihres Finanzgebarens durch die öffentliche Hand unterliegt. Eine Besteuerung scheidet nach dem Urteil aus, soweit das Projekt und damit die Arbeitsvergütung anteilig aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird.

Das Merkmal "mit Rücksicht auf ein gegenwärtiges oder früheres Dienstverhältnis" wird nach dem Urteil nur dann erfüllt, wenn die öffentlichen Mittel wirtschaftlich für die dienstvertragliche Vergütung gezahlt werden. Hierfür ist ein "konkreter Bezug" erforderlich, die Zahlung muss also durch das Dienstverhältnis als auslösendes Moment veranlasst sein. Der BFH bejahte einen entsprechenden Zusammenhang (insbesondere) dann, "wenn die öffentliche Kasse die an den konkreten Arbeitnehmer gezahlte Vergütung nachträglich erstattet oder die entsprechenden Mittel im Vorhinein gewährt, um es dem Arbeitgeber zu ermöglichen, die Arbeitsvergütung zu bezahlen".

Daneben bestätigte der BFH seine Auslegung der sog. Entwicklungshilfeklauseln in den mit Entwicklungs- und Schwellenländern geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die den Anwendungsbereich des Kassenstaatsprinzips modifizieren.

Quelle

Rheini



MasterOf

Zitat von: Böswilliger Dienstherr II in Heute um 14:30


Er sagt (ca. die letzten 12 Minuten), dass der Entwurf des Bundes im Februar vorgelegt werden soll, dieser soll ähnlich wie der von Frau Faeser aussehen.
1-2 Minuten später sagt er, er kenne den Entwurf des BMI aber nicht? Wie passt das zusammen? 

Einigung2023

Zitat von: Böswilliger Dienstherr II in Heute um 14:30


Ab Minute 42, wie kommt er darauf, dass der Entwurf von Herr Dobrindt dem von Frau Feaser im Grunde entspricht, er den Inhalt jedoch nicht kennt.

Sauerlaender2

Ab 40:21 geht er auf die Thematik "Gesetzentwurf Bund" langsam ein - ab ca. 42:15 kommt dann die Stelle, die ich mit dem "Faeser"-Entwurf angesprochen habe.