Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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GeBeamter

Zitat von: export in 09.02.2026 15:53Der Gesetzentwurf aus Niedersachsen ist ja nachgerade absurd.

In den einschlägigen Urteilen wird immer auf eine "Mindestbesoldung" zur Alimentation verwiesen und als Prüfmaßstab 4K angesetzt. Auch Niedersachsen bezieht sich zur Berechnung auf 4K, zaubert aber eine neue Prüfkategorie aus dem Hut, einen "Familienverdienst", den es rechtlich eigentlich so gar nicht gibt.
Aus der "Mindestbesoldung" des BVerfG wird der "Mindestverdienst", der offiziell in der Begründung vorgerechnet von der Nettoalimentation nicht erreicht, mit dem "Hinzuverdienst" in den "Familienverdienst" verwandelt und dann zum Beweis der "ausreichenden Besoldung" wird.

Ich bin kein Jurist, aber was auch ich weiß ist, dass es in der Juristerei zentral auf klar definierte, abgegrenzte Begriffe ankommt und davon kann hier keine Rede mehr sein. Ich kann mir kaum vorstellen, dass die mit dieser dünnen Suppe durchkommen ...

Im Übrigen ist diese Art begriffliche Kulissenschieberei nichts anderes als Zynismus!

Wenn der niedersächsische Entwurf das Parlament in Hannover passiert und dort ein Familieneinkommen erst die Schwelle zur Mindestbesoldung herstellt, dann ist das ein offener Affront gegenüber der Verfassung und dem zu ihrer Wahrung beauftragen, höchsten Gericht in Deutschland.

Das BVerfG hat vor drei Monaten ein Urteil veröffentlicht, in dem klar geäußert wurde, dass der Beamte zur Vermeidung eines ihn und seine Familie betreffenden, reelen Armutsrisikos nicht auf weitere Einkünfte, auch nicht des Ehepartners verwiesen werden darf. Ein reeles Armutsrisiko besteht nicht, wenn die Besoldung des niedrigsten Beamten 80% des MÄE beträgt (Prekaritätsschwelle).
Unfassbar wie man Monate später mit einem Gesetzentwurf, der das bewusst ignoriert, in ein parlamentarisches Verfahren gehen kann.
Das zeigt leider aber auch, wie zahnlos die Sanktionierung von Verfassungsbrüchen durch die Legislative (und die Exekutive) ist.

Ryan

Zitat von: DeltaR95 in 04.02.2026 20:10Meine Frage an die Experten hier wäre jetzt, wie belastbar die Argumente des VG Hamburg sind? Dies ist doch viel gewichtiger, als die Meinung eines Klägers.

Ich bin zwar nicht angesprochen, habe aber trotzdem eine Meinung dazu. Wenn ich es richtig sehe hat noch niemand geantwortet. Auch im vorherigen Forum dürfte dazu etwas zu finden sein.

Die Begründung des Hamburger VGs hinsichtlich der der Einrechnung des Partnereinkommens ist m.E. kurios. Interessanterweise legt das VG die Entscheidungsgrundlagen sehr detailliert auf den Tisch, nur um dann rätselhafte Schlüsse daraus zu ziehen.

Eigentlich sieht alles danach aus, dass es falsch ist Partnereinkommen zu berücksichtigen (Rn. 147 bis 151). Der kritische Punkte findet sich Rn. 152 Satz 1 -> Die Ausnahme vom Verbot der Einkommensanrechnung wird damit begründet, dass zusätzliches Einkommen die Unabhängigkeit stärkt. Bei dieser Aussage muss man sich die Frage stellen, warum es überhaupt ein Verbot gibt. Eine Ausnahme vom Verbot kann so aber nicht begründet werden.  Beim zweiten Argumentationspunkt vermischt/verwechselt das VG die Besoldungsgestaltung mit der Kontrolle (vgl. dazu meinen vorherigen Beitrag).

Auch wenn die Begründung nicht greift, so sind die Ausführungen gleichwohl "nicht ohne", wenn es etwa darum ginge den Ehepartner "herauszurechnen" und wie ein Kind zu behandeln (was Hamburg explizit nicht gemacht hat, vgl. Rn. 140). Das wäre dann aber eine andere Baustelle.


Auch die Ausführungen zur Rückwirkung sind umfangreich, das Ergebnis ist aber ebenfalls nicht zufriedenstellend. Das VG hangelt sich hier rigoros an einem Schema-F entlang. Diese Aussagen sind zwar schlüssig, aber nur solange man annimmt, dass die (in der Vergangenheit erfolgte) Entscheidung der Beamtenfamilie für oder gegen einen Zweitverdienst unabhängig von der tatsächlich gewährten Besoldung war. Und das genau ist nicht der Fall. Das heißt, man hat sich damals womöglich für einen Zweitverdienst entschieden, weil die Alimentation nicht ausreichend war. In Anbetracht der Verletzung des Mindestabstandsgebots kann man m.E. nicht die Annahme treffen, die Zweitverdienstentscheidung sei unabhängig von der tatsächlichen Situation.

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/NJRE001601938

matzeso

Zitat von: Knecht in 09.02.2026 19:41Nun, fiktiv.
Dann werde ich erklären das mein Frau fiktiv dreimal mehr ausgibt als Sie verdient😎🤣

AltStrG

Zitat von: GeBeamter in 09.02.2026 20:50Wenn der niedersächsische Entwurf das Parlament in Hannover passiert und dort ein Familieneinkommen erst die Schwelle zur Mindestbesoldung herstellt, dann ist das ein offener Affront gegenüber der Verfassung und dem zu ihrer Wahrung beauftragen, höchsten Gericht in Deutschland.

Das BVerfG hat vor drei Monaten ein Urteil veröffentlicht, in dem klar geäußert wurde, dass der Beamte zur Vermeidung eines ihn und seine Familie betreffenden, reelen Armutsrisikos nicht auf weitere Einkünfte, auch nicht des Ehepartners verwiesen werden darf. Ein reeles Armutsrisiko besteht nicht, wenn die Besoldung des niedrigsten Beamten 80% des MÄE beträgt (Prekaritätsschwelle).
Unfassbar wie man Monate später mit einem Gesetzentwurf, der das bewusst ignoriert, in ein parlamentarisches Verfahren gehen kann.
Das zeigt leider aber auch, wie zahnlos die Sanktionierung von Verfassungsbrüchen durch die Legislative (und die Exekutive) ist.

Abwarten, was wirklich im Entwurf steht. Wenn der so kommt, wie hier behauptet: Widerspruch einlegen und Klagen.

Aber an dem Punkt ist man ja noch nicht.

AltStrG

Zitat von: Ryan in 09.02.2026 21:17Ich bin zwar nicht angesprochen, habe aber trotzdem eine Meinung dazu. Wenn ich es richtig sehe hat noch niemand geantwortet. Auch im vorherigen Forum dürfte dazu etwas zu finden sein.

Die Begründung des Hamburger VGs hinsichtlich der der Einrechnung des Partnereinkommens ist m.E. kurios. Interessanterweise legt das VG die Entscheidungsgrundlagen sehr detailliert auf den Tisch, nur um dann rätselhafte Schlüsse daraus zu ziehen.

Eigentlich sieht alles danach aus, dass es falsch ist Partnereinkommen zu berücksichtigen (Rn. 147 bis 151). Der kritische Punkte findet sich Rn. 152 Satz 1 -> Die Ausnahme vom Verbot der Einkommensanrechnung wird damit begründet, dass zusätzliches Einkommen die Unabhängigkeit stärkt. Bei dieser Aussage muss man sich die Frage stellen, warum es überhaupt ein Verbot gibt. Eine Ausnahme vom Verbot kann so aber nicht begründet werden.  Beim zweiten Argumentationspunkt vermischt/verwechselt das VG die Besoldungsgestaltung mit der Kontrolle (vgl. dazu meinen vorherigen Beitrag).

Auch wenn die Begründung nicht greift, so sind die Ausführungen gleichwohl "nicht ohne", wenn es etwa darum ginge den Ehepartner "herauszurechnen" und wie ein Kind zu behandeln (was Hamburg explizit nicht gemacht hat, vgl. Rn. 140). Das wäre dann aber eine andere Baustelle.


Auch die Ausführungen zur Rückwirkung sind umfangreich, das Ergebnis ist aber ebenfalls nicht zufriedenstellend. Das VG hangelt sich hier rigoros an einem Schema-F entlang. Diese Aussagen sind zwar schlüssig, aber nur solange man annimmt, dass die (in der Vergangenheit erfolgte) Entscheidung der Beamtenfamilie für oder gegen einen Zweitverdienst unabhängig von der tatsächlich gewährten Besoldung war. Und das genau ist nicht der Fall. Das heißt, man hat sich damals womöglich für einen Zweitverdienst entschieden, weil die Alimentation nicht ausreichend war. In Anbetracht der Verletzung des Mindestabstandsgebots kann man m.E. nicht die Annahme treffen, die Zweitverdienstentscheidung sei unabhängig von der tatsächlichen Situation.

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/NJRE001601938


Das Urteil ist aus 2024?!

AltStrG

Politische Innenansichten und die Problematik(en) der Bürgerversicherung(en) (und warum das für "Bestands"-Beamte nicht kommen wird)

https://www.wiwo.de/finanzen/vorsorge/spd-will-sozialabgaben-auf-kapitalertraege-dieser-vorschlag-wirft-die-systemfrage-auf/100198648.html

Rheini

Zitat von: matzeso in 09.02.2026 21:46Dann werde ich erklären das mein Frau fiktiv dreimal mehr ausgibt als Sie verdient😎🤣

Nope. Das gibt Sie real aus.

netzguru


matzeso

Zitat von: Rheini in 09.02.2026 23:11Nope. Das gibt Sie real aus.
Zitat von: netzguru in Gestern um 00:04Und die Kinder nicht vergessen
Ok dann erkläre ich an das meine Frau real dreimal mehr ausgibt wie sie verdient meine drei Kinder fressen mir die letzten Haare vom Kopf weil sie die Gene der Mutter haben und ich Klimmzüge am Brotschrank machen muss um noch irgendwo Brotkrümel zu finden. 🤣

matzeso

Habe ich gerade gelesen:
Am 19.02.2026 tagt der Finanzausschuss (öffentlich Sitzung) des Landtages von Sachsen-Anhalt. Zentrales Thema an diesem Tage wird sein  die amtsangemssene Alimentation der Beamten und Beamtinnen.
Na mal sehen was die im Zuge des Urteils zur aA vom letzten Jahr dazu sagen werden.

Beamtix

Und Niedersachsen und Schleswig Holstein liegen direkt nebeneinander....

Da bleibt es den B3ern nur übrig, Versetzungsanträge zu stellen.

Besoldungswiderspruch

Zitat von: PolareuD in 09.02.2026 20:25Gibt's da noch freie Plätze, Swen?

https://www.bbb-bayern.de/bbb-hauptvorstand-befasst-sich-mit-der-beamtenalimentation-in-bayern/

,,Der BBB-Hauptvorstand tritt bereits ab morgen zu seiner jährlichen Klausurtagung im Tagungszentrum Schloss Hohenkammer zusammen. Am Mittwoch ist Dr. Torsten Schwan, der bereits zahlreiche Veröffentlichungen zum Thema erstellt hat, als Referent vor Ort, um die Details der Entscheidung und mögliche Schlussfolgerungen für Bayern darzulegen. Zudem sind die Sprecher für den öffentlichen Dienst der Landtagsfraktionen geladen, um auch diese frühzeitig mit dem Thema zu befassen."


Das hätte ich mir gerne angeschaut  :D

Ich habe die Befürchtung, dass die Anwesenden den Ausführungen von Swen zwar folgen können und dem ganzen grundsätzlich ja zustimmen würden.. allein es ist politisch nicht opportun aufgrund der öffentlich Meinung usw. :-X

Und überhaupt hat das Gericht ja nicht über Partnereinkommen geurteilt, zumindest für die Zukunft.
Fraglich ist nur wie sie die Vergangenheit ausklammen wollen (wenn mann an die erste Stellungnahme denkt es hätte keinerlei Auswirkungen auf Bayern..)

Rheini

Evtl. gibt es ja ein Hand-Out und findet den Weg hierhin.

RArnold

Zitat von: matzeso in Gestern um 05:29Habe ich gerade gelesen:
Am 19.02.2026 tagt der Finanzausschuss (öffentlich Sitzung) des Landtages von Sachsen-Anhalt. Zentrales Thema an diesem Tage wird sein  die amtsangemssene Alimentation der Beamten und Beamtinnen.
Na mal sehen was die im Zuge des Urteils zur aA vom letzten Jahr dazu sagen werden.

Danke für den Hinweis!