Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Verwalter

BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 17 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

NvB

Zitat von: RArnold in Gestern um 14:4030 Jahre Teilzeit. Das sind zwei Drittel des Erwerbslebens. Wer wenig einzahlt, bekommt wenig.
Es gibt auch Beamte, die jahrzehntelang Teilzeit machen. Dann gibt es natürlich keine volle Pension.

Ich kann mir Abgaben auf Mieteinnahmen nicht vorstellen. Mieteinnahmen sind keine Gewinne!
Es gibt bereits jetzt das Problem, dass private Vermieter sich schwer tun mit Gewinn zu vermieten.

Auf Kapitalerträge kann es gehen. Die Freibeträge werden dann sicherlich einmalig angepasst. Somit wären weite Teile der Bevölkerung nicht betroffen.
Wie man bei diesem Vorschlag auf die Idee kommt, dass daraus eine Bürgerversicherung wird, habe ich noch nicht verstanden. Rückblick: Die Ökosteuer wurde eingeführt um die höheren Ausgaben der Rentenversicherung (also die Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt) zu finanzieren. Nur weil ein Ausländer in Deutschland tankt, hat er deswegen keinen Rentenanspruch bei uns.

Eine Erhöhung der Kapitalertragssteuer, um die Zuschüsse zu den gesetzlichen Krankenkassen zu finanzieren, ist ein legitimer Vorschlag.

Ich habe da noch ganz andere Vorschläge:

- Steueroptimierungsmodell mit Familienstiftungen verbieten
- Steuern allgemein endlich eintreiben (CumEx, etc)
- Erbschaften über 2 Millionen € massiv besteuern / Eingenheime zur Selbstnutzung nicht inbegriffen.
- Bargeldlosen Zahlverkehr zur Pflicht machen (wer diesen nicht anbietet wird pauschal mit 50% des Umsatzes on Top versteuert)
- Leistungsloses Vermögen / Einkommen von Milliardären muss massiv versteuert werden.

gio

Zitat von: Verwalter in Gestern um 15:19Wie Berlin mit den Widersprüchen umgeht ... Rundschreiben SenFin

Wurde in Berlin denn auf Widersprüche verzichtet wie beim Bund seit 2021? Sonst kann man die Situationen nicht wirklich vergleichen.

Herr Bernd

Zitat von: NvB in Gestern um 15:31Ich habe da noch ganz andere Vorschläge:

- Steueroptimierungsmodell mit Familienstiftungen verbieten
- Steuern allgemein endlich eintreiben (CumEx, etc)
- Erbschaften über 2 Millionen € massiv besteuern / Eingenheime zur Selbstnutzung nicht inbegriffen.
- Bargeldlosen Zahlverkehr zur Pflicht machen (wer diesen nicht anbietet wird pauschal mit 50% des Umsatzes on Top versteuert)
- Leistungsloses Vermögen / Einkommen von Milliardären muss massiv versteuert werden.


Oida ...

Mal ganz davon ab, dass Steuern an sich Raub sind willst Du tatsächlich versteuertes Geld nochmal versteuern? Kann man alles machen und sich dann wundern, dass alle Leistungsträger verschwinden und der Mittelstand sich komplett auflöst. Oooooder, ganz verwegener Vorschlag: einfach mal an die Ausgabenseite gehen. Das wäre der erste Schritt.
Ich wundere mich immer wieder, wie gern der Eine oder Andere Steuern zahlt oder noch lieber Anderen in die Tasche greift um kommunistischen Schwachsinn zu finanzieren.

DeltaR95

Zitat von: Verwalter in Gestern um 15:19Wie Berlin mit den Widersprüchen umgeht ... Rundschreiben SenFin

Ich mach' mir die Welt, wie sie mir gefällt:

ZitatSeparat befasst sich das Rundschreiben mit Widersprüchen gegen den Wegfall des Familienzuschlags der Stufe 1 (150,10 Euro) zum 1. November 2024. Nach Auffassung der Senatsverwaltung ist die Abschaffung des sogenannten ,,Ehegattenanteils" verfassungskonform: Der Betrag habe stets nur eine ergänzende Funktion gehabt und sei für eine amtsangemessene Lebensführung nicht existenziell gewesen. Der Gesetzgeber verfüge bei der Ausgestaltung familienbezogener Besoldungselemente über einen weiten Gestaltungsspielraum.

Also, nur damit ich das verstehe... das BVerfG urteilt Ende 2025, dass die gesamte Berliner Beamtenbesoldung faktisch "nicht amtsangemessen" ist und man hält dennoch an der Streichung des FamZ der Stufe 1 fest?  :o

Sollte dem so sein, hat die Beamtenbesoldung scheinbar mehr mit "Willkür" zu tun als mit Ableitung aus Recht und Gesetz.

Rheini


Finanzer

@NvB: volle Zustimmung.

@Herr Bernd: und von was werden Sie bezahlt?
Aber wenn die Ausgabenseite leiden muss,  dann gerne ein paar Subventionen streichen. Gerne anfangen mit den (bald verfassungswidrigen) Bevorzugungen von Betriebsvermögen bei der Schenkungssteuer.


Finanzer

Zitat von: Big T in Gestern um 16:39Torsten Schwan ist in Bayern als Referent dabei. ;D

https://www.bbb-bayern.de/bbb-hauptvorstand-befasst-sich-mit-der-beamtenalimentation-in-bayern/


Wenn er seinen Tenor in Zukunft ändert, dann haben sie ihn wohl mit einen hohen CSU Posten versorgt.... soll ja öfter vorkommen beim BBB.

InternetistNeuland

Zitat von: simon1979 in Gestern um 11:07Eine grundsätzliche Frage an diejenigen, die sich mit der Thematik des letzten Urteils etwas genauer beschäftigt haben wie ich / als ich?  ???

Zielsetzung, so wie ich es jetzt verstanden habe, ist das 1,84 fache des MÄE für den Beamten in der niedrigsten Besoldungsstufe. Oder?

Wie genau soll das bestimmt werden, wenn das MÄE immer nur rückwirkend festgestellt werden kann.

Aktuell ist das für 2024 bekannt, für 2025 hab ich irgendwo gelesen, dass es bereits bekannt sein könnte und für 2026 steht es noch in den Sternen.

Wie also soll die aA für 2026 bestimmt werden, wenn das MÄE für 2025 noch nicht mal bekannt ist.

Müsste man dann nicht fiktiv in die Zukunft rechnen oder regelmäßig Nachzahlungen erteilen.

Vielleicht kann mir das jemand in einfachen Worten erklären. Danke schon mal im Voraus.

Der Grund für meine Nachfrage ist übrigens, dass der BBB und Vertreter der Parteien aus dem Landtag morgen zusammensitzen und sich von Dr. Schwan zu dem Urteil aufklären lassen, während das LfF Bayern bereits im Dezember 2025 auf deren HP bekannt gab, dass die aA in Bayern auch 2026 dem Urteil entspricht.  Woher wissen die, wie das MÄE 2026 aussieht! (Die Frage kann ich mir selbst beantworten)

Mein pragmatischer Ansatz wäre 1,84 + 15%. Der Puffer stellt sicher, dass auch im laufenden Jahr die Grenze zum MÄE eingehalten wird (außer bei einer Hyperinflation). Sobald die Werte vom Vorjahr vorliegen wieder erhöhen bis eine Abstand von 15% erreicht ist.

AltStrG

Zitat von: Verwalter in Gestern um 15:19Wie Berlin mit den Widersprüchen umgeht ... Rundschreiben SenFin

Sehr viel Konjunktiv, Betrachtungszeitraum nur bis 2018, Fragwürdiger Umgang mit Familienzuschlag, etc. etc.

Dieses Rundschreiben verrät Ratlosigkeit. Und eines ist wichtig: Rundschreiben sind Verhaltensempfehlungen für die Verwaltung, keine verwaltungsrechtlichen Vorgaben für jeden einzelnen Adressaten und entfalten keine rechtliche Bindungskraft.

AltStrG

Zitat von: RArnold in Gestern um 14:4030 Jahre Teilzeit. Das sind zwei Drittel des Erwerbslebens. Wer wenig einzahlt, bekommt wenig.
Es gibt auch Beamte, die jahrzehntelang Teilzeit machen. Dann gibt es natürlich keine volle Pension.

Ich kann mir Abgaben auf Mieteinnahmen nicht vorstellen. Mieteinnahmen sind keine Gewinne!
Es gibt bereits jetzt das Problem, dass private Vermieter sich schwer tun mit Gewinn zu vermieten.

Auf Kapitalerträge kann es gehen. Die Freibeträge werden dann sicherlich einmalig angepasst. Somit wären weite Teile der Bevölkerung nicht betroffen.
Wie man bei diesem Vorschlag auf die Idee kommt, dass daraus eine Bürgerversicherung wird, habe ich noch nicht verstanden. Rückblick: Die Ökosteuer wurde eingeführt um die höheren Ausgaben der Rentenversicherung (also die Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt) zu finanzieren. Nur weil ein Ausländer in Deutschland tankt, hat er deswegen keinen Rentenanspruch bei uns.

Eine Erhöhung der Kapitalertragssteuer, um die Zuschüsse zu den gesetzlichen Krankenkassen zu finanzieren, ist ein legitimer Vorschlag.

Warum sollten "Einzahler" aka Vermögende aka Anleger, die nichts mit der GKV oder der Rente zu tun haben, Zahlungen leisten, ohne Ansprüche entwicklen zu können? Das wird verfassungsrechtlich nicht haltbar sein.

Und natürlich sind Mieteinnahmen grundsätzlich versteuerungspflichtige Gewinneinnahmen bzw. -umsätze.

NvB

Zitat von: Herr Bernd in Gestern um 15:44Oida ...

Mal ganz davon ab, dass Steuern an sich Raub sind willst Du tatsächlich versteuertes Geld nochmal versteuern? Kann man alles machen und sich dann wundern, dass alle Leistungsträger verschwinden und der Mittelstand sich komplett auflöst. Oooooder, ganz verwegener Vorschlag: einfach mal an die Ausgabenseite gehen. Das wäre der erste Schritt.
Ich wundere mich immer wieder, wie gern der Eine oder Andere Steuern zahlt oder noch lieber Anderen in die Tasche greift um kommunistischen Schwachsinn zu finanzieren.

1. Bitte die Tatbestände von Raub ordentlich subsumieren (Ein Blick ins Gesetz erspart dummes Geschwätz).
2. Was ist eigentlich mit MwSt, KFZ-Steuer, CO2-Steuer, Tabaksteuer, Grunderwerbsteuer, Luftverkehrsteuer, Grundsteuer, Alkoholsteuer...
Komisch, das wird mir alles vom Netto nochmal abgezogen...diese RÄUBER11111!!!elfeins!

Aber ich bin bei dir, die Lohnsteuer sollte mal angegangen werden:

Ab 1 Kind nur noch 85% Lohnsteuer
Ab 2 Kinder nur noch 50%
Ab 3 Kinder gar keine mehr

Für die Ehefrau selbstverständlich, vielleicht tut dem ein oder anderen männlichen Vertreter es mal ganz gut die Carearbeit zu übernehmen.

VierBundeslaender

Zitat von: AltStrG in Gestern um 17:48Dieses Rundschreiben verrät Ratlosigkeit.
Und das ist doch auch Unsinn: Ich lege doch nicht gegen den FamZ Widerspruch ein, sondern gegen die Besoldung als Ganzes. Nehmen wir an, in meinem Text steht dann irgendwas von "FamZ". Weist dann der DH nur den Part mit FamZ zurück  ;D Was ist denn das für ein Gegurke?! Was mache ich dann mit einer Teilzurückweisung? Klagen auf FamZ ist ja sowieso Blödsinn. Also das verstehe, wer kann.

matthew1312

Zitat von: VierBundeslaender in Gestern um 18:58Und das ist doch auch Unsinn: Ich lege doch nicht gegen den FamZ Widerspruch ein, sondern gegen die Besoldung als Ganzes. Nehmen wir an, in meinem Text steht dann irgendwas von "FamZ". Weist dann der DH nur den Part mit FamZ zurück  ;D Was ist denn das für ein Gegurke?! Was mache ich dann mit einer Teilzurückweisung? Klagen auf FamZ ist ja sowieso Blödsinn. Also das verstehe, wer kann.
In Berlin muss das Formular zur Ausgleichszulage ausgefüllt werden.

Nr. 717.

Die Ausgleichszulage wird dann in "begründeten" Fällen abgelehnt.

Der Berliner Gesetzgeber stellt dabei rückwirkend zum 01.11.2024 (!) begründete Ablehnungsfälle her, indem er Ende Dezember 2025 (!) eine rückwirkend in Kraft getretene Erweiterung von Versagungsgründen veröffentlicht hat.

Seine vollziehenden Sachbearbeiter hält das Land Berlin dabei für zu dumm, diesen eines Rechtsstaats unwürdigen Vorgang zu durchschauen. Dementsprechend ist von dieser Nordkorea-Methode aus dem Hause des Midwits Evers, bei dem es zu mehr als einem Staatsexamen nicht gereicht hat, nichts im Rundschreiben zu lesen.

Die CDU ist ein Laden mit zuweilen unappetitlichen Gestalten.

Details siehe hier:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,126915.msg438551.html#msg438551

Birne hat als ästhetische und intellektuelle Warnung nicht gereicht.