Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Pumpkin76

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 14:59Bei der Bundeswehr sagte man früher: "Denken, drücken, sprechen!"

In unserer modernen Gesellschaft sollen beide Partner gleichberechtigt arbeiten können, damit der Wohlstand der Familie vermehrt wird.

Der Sinn dahinter war nicht, dass beide Ehepartner arbeiten müssen, damit die Familie insgesamt die Grenze zur Armutsgefährdung überschreitet.

Genau jenes hat man mit der bayrischen 20.000 € BRUTTO Fiktion aber herbeigeführt und inzwischen auch rechnerisch belegt.

Aus der Idee, der Wohlstandsvermehrung ist als Ergebnis des Systemwechsels geworden, dass beide arbeiten müssen, weil die Familie sonst unter die Armutsschwelle fällt.

Wenn die zitierte Damen möchte, dass beide Arbeiten gehen, dann hätte sie in nächster Konsequenz mal durchrechnen müssen, wieviel es kostet, dass der Staat den Familien die entsprechenden Rahmenbedingungen bietet - z.B. die Anzahl der KiTa und Kindergartenplätze aufzustocken, Ganztagesbetreuung einzuführen und so weiter und so fort. Dass all jenes jedoch die Personalkosten von Bund, Ländern und Kommunen weiter erhöht, weil viel mehr Personal eingestellt werden muss, relativiert dann die Ersparnis bei der Beamtenbesoldung von so ziemlich komplett.


Den Grünen gehts aber schon lang nicht mehr um Gleichberechtigung sondern um Gleichstellung.

MOGA

Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 14:49Gibt ja noch Wochenenden. Ich bin vermutlich (vor allem hier im Forum) nicht die Norm, mir ist mehr Geld lieber als mehr Freizeit, weil ich mir mit meiner Familie JETZT etwas aufbauen will.
Bin ich bei Dir, und wir wuerden ja nicht alle vor dem Morgengrauen anfangen muessen und erst puenktlich zur Geisterstunde wieder zu Hause eintrudeln wie die Titanic im Ghostbusterfilm...
Make Oeffentlicher-Dienst Great Again

Pumpkin76

Zitat von: Zealord in Heute um 15:04Hab bisher nur immer still mitgelesen, aber irgendwie hat mich der spezifische Punkt gerade angeregt, zu antworten. Ich bin da nämlich vollkommen dabei. Zumal, sollte es überhaupt so kommen (was allerdings zumindest in der Tendenz zum TVöD Ergebnis und der dortigen Arbeitszeit-Flexibilisierung passen würde), wir von ~10% bis maximal ~20% mehr Dienstzeit sprechen. Geht man davon aus, dass der zusätzliche Dienstzeit-Anfall proportional zur Besoldungssteigerung erfolgt, dann wäre das ein verdammt guter Deal. Statt darüber nachzudenken, meine ständigen Gleittage mit einer nebendienstlichen Dozententätigkeit zu verbinden, könnte ich einfach 4h Dienst in der Woche mehr leisten und so problemlos die Lücke von A15 zu A16 schließen. Bei 20% (wäre schon grenzwertig über längere Zeit) würde man sogar über eine Lücke von A15 zu B3 sprechen.

Das wäre insgesamt zwar auch ein nicht ganz sauberer Trick des Dienstherrn, aber speziell für mich, wäre das immerhin eine erträgliche zweitbeste Lösung (Ich werde nicht so tun, als wenn mir mehr Sold ohne zusätzliche Bedingungen nicht lieber wäre. Da bin ich auch nur Mensch).

Bei IG Metall Bayern gab es die Möglichkeit zu wählen: Mehr Freizeit oder mehr Geld. Je nachdem konnten die Beschäftigten das wählen, was ihren Bedürfnissen eher entspricht.

Als zweitschlechteste Lösung, wie du sehr schön schreibst, fände ich so ein Wahlmodul gut: Ich arbeite 44 Stunden pro Woche für 10% mehr Besoldung, bis maximal 48 Stunden für 20% mehr. Gabs in den 50ern ja auch schon und war verfassungsrechtlich in Ordnung.

DeltaR95

Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 15:04Den Grünen gehts aber schon lang nicht mehr um Gleichberechtigung sondern um Gleichstellung.

Selbst dann ist dies der falsche Weg.

Solche Zeiten, in denen alle Familienmitglieder arbeiten mussten, damit man nicht verarmte, hatten wir schon mal - z.B. im Mittelalter.

Wenn man dahin zurück will, bitte...

Im Kontext der Beamtenbesoldung scheint es mir geboten, wenn man seitens der Politik erstmal das Gesellschaftsbild von morgen "definiert", bevor auf Treibsand das System von morgen aufbaut.

Zealord

Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 15:15Gabs in den 50ern ja auch schon und war verfassungsrechtlich in Ordnung.
Tatsächlich? Bei Beamten? Hast Du zufällig einen Link oder vielleicht den damals passenden Fachausdruck dafür parat? Wenn ich jetzt anfange, mit begriffen wie "Mehrarbeit" und ähnliches zu googlen, dürften nur unsinnige Ergebnisse dabei rauskommen.

Dunkelbunter

Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 15:15Bei IG Metall Bayern gab es die Möglichkeit zu wählen: Mehr Freizeit oder mehr Geld. Je nachdem konnten die Beschäftigten das wählen, was ihren Bedürfnissen eher entspricht.

Als zweitschlechteste Lösung, wie du sehr schön schreibst, fände ich so ein Wahlmodul gut: Ich arbeite 44 Stunden pro Woche für 10% mehr Besoldung, bis maximal 48 Stunden für 20% mehr. Gabs in den 50ern ja auch schon und war verfassungsrechtlich in Ordnung.

Bei IG Metall reden wir aber über eine 35h Woche.

Sorry aber es kann nicht sein, dass Entscheidungen vom BVerfG auf Beamte beziehen, welche 41h Woche haben und man dann rumtrickst und das Geld zwar erhöht, aber auch dann die Dienstzeit auf 44h oder 48h je Woche erhöht.
Ich habe 3 kleine Kinder, die würde ich gerne nicht nur zum Abendessen oder zum schlafen gehen vielleicht noch sehen.
Und nein nur Wochenende reicht mir eben nicht. Ich bin mit einer 38,5h Woche damals Beamter geworden und finde es an sich schon eine Frechheit, dass wir kurzfristig ja nur 41h arbeiten sollten und dann wurde es nie wieder rückgängig gemacht.
Leider ist im Median-Äquivalenzeinkommen in der Berechnung keine Stunden pro Woche oder Monat vorgesehen, aber ggf. sollte dies eben das BVerfG in den zukünftigen  Urteilen ggf. mit berücksichtigen.
Der Faktor Arbeitszeit wird meines Erachtens viel zu wenig berücksichtigt in den Urteilen.

Rheini

Auf ARDalpha läuft gerade "Wir waren mal Mittelschicht".


PolareuD

Zitat von: Zealord in Heute um 15:22Tatsächlich? Bei Beamten? Hast Du zufällig einen Link oder vielleicht den damals passenden Fachausdruck dafür parat? Wenn ich jetzt anfange, mit begriffen wie "Mehrarbeit" und ähnliches zu googlen, dürften nur unsinnige Ergebnisse dabei rauskommen.

In den 50igern lag die regelmäßige Arbeitszeit von Beamten bei 48h bei einer 6-Tage-Woche (s.S. 149).

https://www.google.com/url?sa=i&source=web&rct=j&url=https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1954/bgbl1_1954_17.pdf&ved=2ahUKEwjhpfPUr_eSAxUvBNsEHQfOKUsQqYcPegQIBRAI&opi=89978449&cd&psig=AOvVaw09W05s-zwt7NoJGEySdvrw&ust=1772202700845000
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

BVerfGBeliever

Zitat von: simon1979 in Heute um 11:21Herrmann hat sich ja auch schon hingestellt und behauptet, dass das bayerische Besoldungsgesetz den Rahmen des Urteils für 2025 und 2026 einhält.
Woher er diese Kenntnis hat, steht in den Sternen.
Ich kann nur immer wieder auf den aktuellen BVerfG-Beschluss verweisen. Und zwar nicht auf irgendeine randständige Randnummer, sondern auf den Leit(!)satz Nummer 7:

"Eine die Unabhängigkeit des Beamten sichernde Freiheit von existenziellen finanziellen Sorgen setzt voraus, dass seine Besoldung mindestens so bemessen ist, dass sie einen hinreichenden Abstand zu einem ihn und seine Familie treffenden realen Armutsrisiko sicherstellt. Dies ist nur der Fall, wenn das Einkommen die Prekaritätsschwelle von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens erreicht (Gebot der Mindestbesoldung)."

Ungeachtet dessen wurde jedoch seitens des bayerischen Gesetzgebers im Kalenderjahr 2024 bei allen 4K-Beamten ein "regelmäßig vom anderen Elternteil zu erwartender Beitrag zum Familieneinkommen" von 20.878 € unterstellt. Und zwar völlig losgelöst von der Frage, ob es überhaupt einen solchen Beitrag gab und falls ja, wie hoch dieser tatsächlich war.

Wäre ich bayerischer Beamter, würde ich also gegebenenfalls mal kurz bei Herrn Herrmann anrufen und ihn freundlich auf die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung hinweisen (angesichts seiner beispielhaften Aussagen)..

Zealord

Zitat von: PolareuD in Heute um 15:37In den 50igern lag die regelmäßige Arbeitszeit von Beamten bei 48h bei einer 6-Tage-Woche (s.S. 149).

https://www.google.com/url?sa=i&source=web&rct=j&url=https://media.offenegesetze.de/bgbl1/1954/bgbl1_1954_17.pdf&ved=2ahUKEwjhpfPUr_eSAxUvBNsEHQfOKUsQqYcPegQIBRAI&opi=89978449&cd&psig=AOvVaw09W05s-zwt7NoJGEySdvrw&ust=1772202700845000
Ah, Danke! Wobei das ja kein Flexibilisierungsmodell im oben diskutierten Sinne ist, sondern einfach die damalige Realität. "Samstags gehört Vati mir" kam ja erst zwei Jahre später. Jetzt müsste man rechtshistorisch einmal recherchieren, ob die Absenkung der wöchentlichen Dienstzeit mit einer proportionalen Kürzung der Bezüge einherging oder ob der berühmte "volle Lohnausgleich" zum Tragen kam.

DeltaR95

Zitat von: Dunkelbunter in Heute um 15:31Und nein nur Wochenende reicht mir eben nicht. Ich bin mit einer 38,5h Woche damals Beamter geworden und finde es an sich schon eine Frechheit, dass wir kurzfristig ja nur 41h arbeiten sollten und dann wurde es nie wieder rückgängig gemacht.

Genau jenes geht aber mit der amtsangemessenen Besoldung einher - der Dienstherr verpflichtet sich, die Familie (4K) des Beamten ausreichend zu alimentieren. Der Beamte steht dafür zu 100 % seinem Dienstherrn zur Verfügung und der Ehepartner führt den Haushalt.

Wenn der Dienstherr jetzt natürlich den Systemwechsel durchführt, wäre die Einführung einer festen wöchentlichen Arbeitszeit, die mit der gesellschaftlichen Realität der Mehrverdienerfamilie einhergeht (35 h Woche), zwingend geboten - sonst bleibt es Rosinenpickerei.

simon1979

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 15:43Ich kann nur immer wieder auf den aktuellen BVerfG-Beschluss verweisen. Und zwar nicht auf irgendeine randständige Randnummer, sondern auf den Leit(!)satz Nummer 7:

"Eine die Unabhängigkeit des Beamten sichernde Freiheit von existenziellen finanziellen Sorgen setzt voraus, dass seine Besoldung mindestens so bemessen ist, dass sie einen hinreichenden Abstand zu einem ihn und seine Familie treffenden realen Armutsrisiko sicherstellt. Dies ist nur der Fall, wenn das Einkommen die Prekaritätsschwelle von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens erreicht (Gebot der Mindestbesoldung)."

Ungeachtet dessen wurde jedoch seitens des bayerischen Gesetzgebers im Kalenderjahr 2024 bei allen 4K-Beamten ein "regelmäßig vom anderen Elternteil zu erwartender Beitrag zum Familieneinkommen" von 20.878 € unterstellt. Und zwar völlig losgelöst von der Frage, ob es überhaupt einen solchen Beitrag gab und falls ja, wie hoch dieser tatsächlich war.

Wäre ich bayerischer Beamter, würde ich also gegebenenfalls mal kurz bei Herrn Herrmann anrufen und ihn freundlich auf die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung hinweisen (angesichts seiner beispielhaften Aussagen)..

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/joachim-herrmann/fragen-antworten/wie-lange-wird-trotz-dem-urteil-vom-19112025-des-bverfg-noch-an-der-aktuellen-beamtenbesoldungsbrechnung

Das war am 09.02.2026.

Pumpkin76

Zitat von: Zealord in Heute um 15:22Tatsächlich? Bei Beamten? Hast Du zufällig einen Link oder vielleicht den damals passenden Fachausdruck dafür parat? Wenn ich jetzt anfange, mit begriffen wie "Mehrarbeit" und ähnliches zu googlen, dürften nur unsinnige Ergebnisse dabei rauskommen.

Kann jetzt nur die Arbeitszeitverordnung von 1960 bieten mit 45 Stunden, müsste länger wühlen. Bilde mir aber ein, dass es bis 1958 noch 48 Stunden waren, mit Samstagsarbeit.

https://ibb.co/LD7Q9Rzk


Maximus

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 15:43"Eine die Unabhängigkeit des Beamten sichernde Freiheit von existenziellen finanziellen Sorgen setzt voraus, dass seine Besoldung mindestens so bemessen ist, dass sie einen hinreichenden Abstand zu einem ihn und seine Familie treffenden realen Armutsrisiko sicherstellt. Dies ist nur der Fall, wenn das Einkommen die Prekaritätsschwelle von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens erreicht (Gebot der Mindestbesoldung)."

Einmal steht dort Besoldung und einmal steht dort Einkommen. Der Bayrische Besoldungsgesetzgeber wird diesen Leitsatz (absichtlich) missverstehen und sagen: Das Einkommen, also das Familieneinkommen, muss 80% des Median-Äquivalenzeinkommens erreichen.

Rheini

Zitat von: DeltaR95 in Heute um 15:47Genau jenes geht aber mit der amtsangemessenen Besoldung einher - der Dienstherr verpflichtet sich, die Familie (4K) des Beamten ausreichend zu alimentieren. Der Beamte steht dafür zu 100 % seinem Dienstherrn zur Verfügung und der Ehepartner führt den Haushalt.

Wenn der Dienstherr jetzt natürlich den Systemwechsel durchführt, wäre die Einführung einer festen wöchentlichen Arbeitszeit, die mit der gesellschaftlichen Realität der Mehrverdienerfamilie einhergeht (35 h Woche), zwingend geboten - sonst bleibt es Rosinenpickerei.

Hatten wir uns nicht geeinigt, Witze kenntlich zu machen?

Ich erinnere mich in NRW noch an einen MP Namens Steinbrück der mal gesagt hat, dass es nicht angehen kann das die Angestellten 39,5 Std./Wo und die Beamten 41 Std./Wo Dienst verrichten.

Ratet mal wie derzeit die Regelungen zur Arbeitszeit in NRW sind ....