Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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BVerfGBeliever

Zitat von: Maximus in Heute um 15:51Einmal steht dort Besoldung und einmal steht dort Einkommen. Der Bayrische Besoldungsgesetzgeber wird diesen Leitsatz (absichtlich) missverstehen und sagen: Das Einkommen, also das Familieneinkommen, muss 80% des Median-Äquivalenzeinkommens erreichen.
Das war ja genau mein Punkt: Im Gegensatz zu anderen Bundesländern gibt es in Bayern nach meinem Verständnis keinerlei etwaige Ergänzungszuschläge. Wenn es also (aus welchen Gründen auch immer) kein Partnereinkommen gibt, dann kann auch das gesamte tatsächliche Familieneinkommen einer 4K-Beamtenfamilie weit unterhalb der Prekaritätsschwelle liegen.

Trotzdem ist laut Herrn Herrmann grundsätzlich alles "tippi-toppi". Außerdem hat er ja anscheinend hellseherische Fähigkeiten und kennt bereits die MÄE-Werte für 2025 und sogar für 2026..

PolareuD

Auch wenn wir alle davon ausgehen, dass die aktuellen Regelungen zu den Mehrverdienermodellen nicht vereinbar sind mit Art. 33 (5) GG, u.a., werden alle Dienstherrn weiterhin daran festhalten, bis das BVerfG diese Regelungen für unzulässig erklärt.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

BVerfGBeliever

Zitat von: PolareuD in Heute um 16:28Auch wenn wir alle davon ausgehen, dass die aktuellen Regelungen zu den Mehrverdienermodellen nicht vereinbar sind mit Art. 33 (5) GG, u.a., werden alle Dienstherrn weiterhin daran festhalten, bis das BVerfG diese Regelungen für unzulässig erklärt.
Wie gesagt, in meinen Augen hat das BVerfG hier mit Leitsatz 7 (umrahmt durch Leitsatz 2) eigentlich bereits einen sehr stattlichen Pflock in die Erde gerammt.

Aber du hast vermutlich Recht, es wird wohl trotzdem erst noch einer weiteren höchstrichterlichen Entscheidung bedürfen, um dem besoldungsgesetzgeberischen Unsinn einen endgültigen Riegel vorschieben zu können..

Pumpkin76

Zitat von: BVerfGBeliever in Heute um 16:41Wie gesagt, in meinen Augen hat das BVerfG hier mit Leitsatz 7 (umrahmt durch Leitsatz 2) eigentlich bereits einen sehr stattlichen Pflock in die Erde gerammt.

Aber du hast vermutlich Recht, es wird wohl trotzdem erst noch einer weiteren höchstrichterlichen Entscheidung bedürfen, um dem besoldungsgesetzgeberischen Unsinn einen endgültigen Riegel vorschieben zu können..

Bevor das BVerfG nicht urteilt, dass das Partnerschaftseinkommen nie Teil der Besoldung sein kann, wird sich jeder Dienstherr dummstellen. Und dieses Urteil wird vom BVerfG nicht in dieser Deutlichkeit kommen. Also wäre dein Nickname nichts mehr für mich.

War mal anders..

AltStrG

Zitat von: Skywalker2000 in Heute um 07:52Wieso die ganze Diskussion ohne Entwurf? Bald sind 500 Seiten erreicht und keiner ist schlauer!

Darüberhinaus finde ich es Schwachsinnig wenn hier Landesbeamte hier ihren Senf beitragen weil keine entsprechende Threads für sie vorhanden ist...

Hier geht es um den Bund. Was die Länder machen müssen oder sollen bringt den Bundesbeamten auch keinen Cent mehr

Ich möchte nur kurz daran erinnern, dass der Beschluss des BVerfG sich mit der Berliner Besoldung der Landesbeamten beschäftigt hat. Warum und über was diskutieren die Bundesbeamten dann hier eigentlich? Aha....

Und da ich als Nicht-Beamter hier deiner Meinung nach überhaupt nicht diskutieren dürfte, trotz rechtlich umfassender Vorbildung möchte ich nur nur anmerken: "Schwachsinnig" ist eine Vokabel, ein Wort, eine Floskel, die hier überhaupt nicht passt

PolareuD

Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 16:48Bevor das BVerfG nicht urteilt, dass das Partnerschaftseinkommen nie Teil der Besoldung sein kann, wird sich jeder Dienstherr dummstellen. Und dieses Urteil wird vom BVerfG nicht in dieser Deutlichkeit kommen. Also wäre dein Nickname nichts mehr für mich.

War mal anders..

Ganz so pessimistisch sehe ich das nicht. Das BVerfG kann die Unvereinbarkeit der Norm mit den GG erklären. Ich vermute aber mal, dasss das BVerfG ggf. auch Lösungswege aufzeigen wird unter welchen Umständen die Betrachtung eines Partnereinkommens zulässig wäre. Als Bsp. sei noch mal die Ruhensregelung bei eigenem Einkommen in der Hinterbliebenenversorgung genannt. Der Verwaltungsaufwand könnte aber erheblich sein.
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

AndyB

Moin in die Runde, auch ich lese seit Jahren hier (fast) nur im Stillen mit, muss aber hier mal meinen Senf dazu geben.
Aus Ingenieurstechnischer Sicht setze ich das MÄE einer Leistung gleich. Diese Leistung ergibt sich aus folgender Formel: Leistung ist Arbeit pro Zeit. Dieses bedeutet also wenn man von MÄE redet, steht dahinter der exakte Zeitaufwand der im Median von allen arbeitenden Personen des betrachteten Bereiches dafür aufgebracht wurde. Hier gibt es keinen Spielraum für Spekulationen zur Anpassung der Arbeitszeit. Dieser Wert ist eine Normierung auf eine bestimmte Zeiteinheit. Erhöht man die Arbeitszeit z.B. um 10%, dann sinkt auf der anderen Seite der Formel der Wert um 10%, entspricht somit nicht mehr dem MÄE. Wenn ich jetzt noch einen drauf lege, würde ich behaupten, dass der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes somit indirekt auch eine Anpassung der Arbeitszeit fordert. Kurz gegoogled --> 39 h 24 min Wochenarbeitszeit für Berlin z.B. .

Verwalter

Also ich habe eine regelmäßige Arbeitszeit von 41,5 h die Woche, wer bietet mehr? Denke nach oben ist Luft und mir wurde immer beigebracht, dass die Alimentation auch mittels Naturalien erfolgen kann. Der Spielraum ist also groß ;)
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 17 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

Verwalter

Zitat von: Hordor in Heute um 10:17Hallo,

nach dem Urteil wäre ich persönlich seit 2008 durchgehend Unteralimentiert. Für 2025 habe ich aktiv widersprochen. Ist es denn Möglich, aufgrund des Urteiles meine Ansprüche zurück bis 2008 gerichtlich durchzusetzen? Da ich nicht wissen kann, wie das BVerfG in den folgenden 17 Jahren entscheidet, müsste ich ja aus reinem Selbstschutz jedes Jahr widersprechen und bei erfolgter Bescheidung auch jedes Jahr erneut Klagen. Oder verstehe ich da was falsch?

Also mE wären bei vorsätzlichen und nachweisbarem Verfassungsbruch - so wie in Berlin- auch Amtshaftungs- und Schadensersatzansprüche möglich. Hat nur noch niemand versucht.
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 17 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

Zealord

Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 15:49Kann jetzt nur die Arbeitszeitverordnung von 1960 bieten mit 45 Stunden, müsste länger wühlen. Bilde mir aber ein, dass es bis 1958 noch 48 Stunden waren, mit Samstagsarbeit.

https://ibb.co/LD7Q9Rzk

Also nach kursorischer Prüfung muss man wohl festhalten, dass die Entwicklung ab den 1960ern recht angenehm war für Beamte. 1965 war die tägliche Dienstzeit schon bei 44h. Es scheint sich also schrittweise auf die 40h bewegt zu haben. Gleichzeitig, wenn man dieser Liste trauen darf, fanden in dieser Zeit nur lineare Gehaltssprünge nach oben statt. Eine irgendwie geartete Verrechnung mit der verringerten täglichen Dienstzeit gab es offenbar nicht. Ich habe das jetzt aber auch nicht tiefer geprüft. Die Feststellungen sind natürlich alle noch recht kontextlos. Erfolgte die Einführung der 40h-Woche in der Industrie schneller und ebenfalls im Lohnausgleich? Wie war das Besoldungsniveau überhaupt im Vergleich zur Wirtschaft in den 1950er und 1960ern? Gab es evtl. Aufholbedarf?

Interessant fand ich noch den Randaspekt, dass bereits die Arbeitszeitverordnung von 1974 bereits Regelungen zur Gleitzeit enthielt. Wenn man mich bei Wer Wird Millionär gefragt hätte, hätte ich auf deutlich spätere Jahrzehnte getippt.

NordWest

Leider bleibt das ganze ein Tappen im Nebel.

Das BVerfG hat klugerweise die 1,15-Regelungen und die 15-Jahres-Betrachtung abgeschafft, da sie erheblich problembehaftet waren. Die neue MÄE-Regel und der feste 1996-Bezug sind da erhebliche Vereinfachungen. Insofern war das BVerfG klug.

Gleichzeitig aber blieb es bei der 4KF-Betrachtung und blieb völlig unklar in den Ausgestaltungsmöglichkeiten der Familienanteile (insb. Grenzen für Zuschläge und Anrechnungen). Weder die Mindestbesoldung von Alleinstehenden, noch von kinderlosen Verheirateten, noch von Familien mit einem Kind, noch von Pensionären kann aus dem Urteil auch nur halbwegs abgeleitet werden. Und genau das ist ein Riesenproblem, denn es führt zu den aufwendigen Variantenprüfungen - und es ist schon heute klar, dass mindestens all diese Gruppen erneut Widerspruch einlegen werden müssen und noch viel länger Rechtsunsicherheit bestehen bleibt.

Es war aus meiner Sicht tatsächlich geradezu töricht, die Urteilsserie ab etwa 2010 mit Familien mit mehr als 2 Kindern zu beginnen, um jetzt über die 4KF von groß nach klein vorzustoßen, um dann in 20 (?) Jahren vielleicht mal beim alleinstehenden Pensionär angekommen zu sein, der dann nicht mehr lebt. Man hätte vielmehr das System vom Kopf auf die Füße stellen sollen und eine Mindestgrundbesoldung ermitteln. Davon hätten ausnahmslos alle Gruppen etwas gehabt, und man hätte das gesamte weitere System relativ klar darauf aufbauen können. So aber begann man am falschen Ende und alle zerbrechen sich schier endlos den Kopf darüber, wie die Besoldung nun zusammengerechnet werden darf oder nicht darf.

Ozymandias

Das wäre in der Tat logisch gewesen.
Bis heute ist es unklar, was einem Single oder pensioniertem Single zusteht. Jemand mit 1, 2 oder 3 Kinder muss dann natürlich mehr haben.

Stattdessen gibt es jetzt endlose Diskussionen über den fiktiven Verdienst von Ehepartnern. Klasse!

Selbst ein A14 pensionierter Single bekommt aber weniger als die 4-köpfige Bürgergeld-Familie. Das ist nun mal Fakt. Ist halt die Gleichmacherei in Deutschland, die wirtschaftliche Misere und schlechte Steuerung durch "Krisen" hilft da nicht da nicht wirklich weiter.

InternetistNeuland

Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 15:49Kann jetzt nur die Arbeitszeitverordnung von 1960 bieten mit 45 Stunden, müsste länger wühlen. Bilde mir aber ein, dass es bis 1958 noch 48 Stunden waren, mit Samstagsarbeit.

https://ibb.co/LD7Q9Rzk



Wie viele Stunden davon waren Bereitschaftsdienst?


Zealord

Zitat von: Pumpkin76 in Heute um 19:41Seite 304
Interessant, dass die Ortszuschläge damals mit der Besoldungsgruppe zusammen angestiegen sind. Das Gegenteil von den abschmelzenden Varianten der beiden gescheiterten Entwürfe.