Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Pensionär007

Ja und als Begründung für Ablehnungen bei Wohnungen wurden mir immer die gleichen 2 Gründe gesagt:

Leider zu wenig Besoldung für alleinerziehend und 2 Kinder

Und man sagte mir ganz direkt

Wir suchen uns lieber Ukrainer. Da bekommen wir mehr Geld und vor allem sicher.

Meine Freude war dementsprechend groß.

Es ist ein Trauerspiel in diesem Land. Da habe ich kaum Hoffnung auf Besserung.

lotsch

Zitat von: Camouflage62 in Gestern um 08:56Versprochen wird viel, am Ende gehts auch mit der Pension nicht mehr so gut wie früher, wenn man es gesund bis 67 schafft..,.


Das ist die berühmte Karotte, die der Esel einfach nie erreicht, auch wenn er sich noch so sehr bemüht.

SwenTanortsch

Zitat von: Dogmatikus in Gestern um 09:07Swen, wie schätzt du auf dieser Grundlage die Wahrscheinlichkeit ein, dass ein Bundesland in absehbarer Zeit eine Vollstreckungsanordnung trifft?

Denn der worst case für uns alle hier wäre ja:

  • DH regelt irgendwas verfasungswidriges (bspw. Partnereinkommen)
  • BVerfG sagt ausführlich, dass das so nicht geht
  • DH ändert ein paar Zahlen, denkt sich eine andere Begründung aus, es gibt 10€ mehr für jeden, die Regelung ist aber weiterhin verfassungswidrig
  • BVerfG sagt ausführlich, dass das so nicht geht
  • DH ändert ein paar Zahlen, denkt sich eine andere Begründung aus, es gibt 10€ mehr für jeden, die Regelung ist aber weiterhin verfassungswidrig
  • BVerfG sagt ausführlich, dass das so nicht geht
  • DH ändert ein paar Zahlen, denkt sich eine andere Begründung aus, es gibt 10€ mehr für jeden, die Regelung ist aber weiterhin verfassungswidrig
  • BVerfG ....


Die Wahrscheinlichkeit, dass es einen Besoldungsgesetzgeber trifft, sollte neben Sachsen insbesondere in Berlin am Größten sein. Zugleich hat der Senat nun Berlin, obgleich es in Gestalt des Finanzsenators wiederholt zugegeben hat, gezielt verfassungswidrige Gesetze zu erlassen - auch darauf dürfte sich die Tatsachenfeststellung des Senats beziehen, dass es Versuche gibt, seine Rechtsprechung zu umgehen (Rn. 79) -, eine weitere Möglichkeit gegeben, zu einer in allen Besoldungsordnungen amtsangemessenen Besoldung und Alimentation zurückzukehren. Entsprechend hat er sich hier zunächst einmal bislang genauso verhalten wie in der Vergangenheit hinsichtlich des alimentationsrechtlichen Mehrbedarfs, da den Bund erst 1998 die Vollstreckungsanordnung ereilt hat, nachdem 1977 (im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde) und 1990 die betreffenden Regelungen jeweils als verfassungswidrig betrachtet worden waren. Insofern dürfte Berlin nun die letzte Patrone haben, sollte man vermuten.

Im Umkehrschluss sollte das aber bedeuten, dass die Situation ggf. für Sachsen - hier ist 2015 die A-Besoldung im Rahmen einer konkreten Normenkontrolle und 2017 im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde die jeweilige gesetzliche Regelung als verfassungswidrig betrachtet worden - ähnlich sein sollte. Denn im Lichte der aktuellen Entscheidung muss in beiden Fällen - in Berlin wie in Sachsen - nach 2015/20 bislang ein Handeln zu konstatieren sein, das nur einer Untätigkeit gleichkommt.

Für alle anderen Rechtskreise liegen bislang keine zwei Entscheidungen vor, die jeweils eine verfassungswidrige besoldungsrechtliche Rechtslage betrachtet hätten. Insofern bin ich 2023 davon ausgegangen, dass der Senat damals zunächst offensichtlich geplant hat, durch eine Art von Zurückhaltung eines Verfahrens eine Art "verfassungsrechtliches Faustpfand" zu schaffen. Ob das so war und wie der Senat heute zur Sachlage steht, da er nun in einen grundlegenden Wandel seiner Rechtsprechung eingetreten ist, wird sich erst noch zeigen müssen.

De facto dürfte Berlin nun vor grundlegenden Entscheidungen stehen, was vom Senat offensichtlich auch schlüssig ausgewählt sein sollte, weil hier die Dichte von Bundes- und Landesbeamten mit Abstand am Größten sein dürfte, auch wenn der Senat gerade festgestellt hat, dass es verfassungsrechtlich kaum eine Handhabe geben sollte, eine durchaus starke Auseinanderentwicklung der Besoldungshöhe zwischen verschiedenen Rechtskreisen als verfassungswidrig zu betrachten. Hier dürfte es eine Schranke geben, da es nur das eine Berufsbeamtentum gibt. Sie dürfte de facto aber recht hoch sein, was nicht bedeutet, dass es der Senat sicherlich ebenfalls als sachlich sinnvoll ansehen dürfte, dass sich die Besoldungshöhen zwischen den Rechtskreisen nicht unendlich auseinanderentwickelt.

Der langen Rede kurzer Sinn: Eine Vollstreckungsanordnung sollte in den nächsten ein, zwei Jahren kaum auf der Tagesordnung stehen (können). Je nachdem, wie sich Berlin nun im Verlauf der nächsten zwölf Monate verhalten wird, könnte sich ab dem April 2027 die Sachlage dann noch einmal anders darstellen, das nur umso mehr, weil hier nun eine - verfassungsrechtlich betrachtet - gewaltige Problematik für einen recht langen Zeitraum offenbar geworden ist.

PolareuD

Da die geplanten Entscheidung des BVerfG in 2026 nur den schon betrachteten Zeitraum bis 2020 umfassen, gehe ich mal davon aus, dass die Beschlüsse nur wenig neues enthalten werden, oder sehe ich das ggf. falsch?
Marcus Tullius Cicero (106-43 v. Chr.), röm. Redner u. Schriftsteller:
,,Jeder Mensch kann irren, aber Dummköpfe verharren im Irrtum!"

SwenTanortsch

Zitat von: PolareuD in Gestern um 10:17Da die geplanten Entscheidung des BVerfG in 2026 nur den schon betrachteten Zeitraum bis 2020 umfassen, gehe ich mal davon aus, dass die Beschlüsse nur wenig neues enthalten werden, oder sehe ich das ggf. falsch?

Wir werden mindestens weitere Konkretisierungen der gewandelten Rechtsprechung erfahren. Zugleich dürfte sich zeigen, ob es der Senat beim jeweiligen Prüfungsgegenstand und Prüfungszeitraum belässt oder ob auch hier ggf. eine Ausweitung erfolgte.

Unabhängig davon fasst der Jahresbericht 2025, der nun in der Mediathek eingestellt ist, den Blick auf die aktuelle Entscheidung noch einmal zusammen. Auch hier zeigen sich also Details der Anwendung.

HansGeorg

Zitat von: SwenTanortsch in Gestern um 10:27Wir werden mindestens weitere Konkretisierungen der gewandelten Rechtsprechung erfahren. Zugleich dürfte sich zeigen, ob es der Senat beim jeweiligen Prüfungsgegenstand und Prüfungszeitraum belässt oder ob auch hier ggf. eine Ausweitung erfolgte.

Unabhängig davon fasst der Jahresbericht 2025, der nun in der Mediathek eingestellt ist, den Blick auf die aktuelle Entscheidung noch einmal zusammen. Auch hier zeigen sich also Details der Anwendung.

Das Land SH (Im Innenausschuss des Landtags behandelt) wurde ja bereits zur Stellungnahme (geheim) zu dem Verfahren aufgefordert (was es dann aktiv nicht tat) und eine Woche später sagt die Finanzministerin öffentlich, dass sie davon ausgeht, dass das BVerfG in dem zu erwartendem Urteil "Tabula Rasa" macht und was die Jahre betrifft einen Rundumschlag macht. Zufall oder ein Ausblick?

NvB

Zitat von: PolareuD in Gestern um 10:17Da die geplanten Entscheidung des BVerfG in 2026 nur den schon betrachteten Zeitraum bis 2020 umfassen, gehe ich mal davon aus, dass die Beschlüsse nur wenig neues enthalten werden, oder sehe ich das ggf. falsch?

Ich könnte mir vorstellen, dass man ggf. noch die Schwellen des Familienzuschlages konkretisiert und dann ein paar mehr Rechtskreise hat, die das Urteil ähnlich Berlin dann umsetzen müssen bis März 2027.

Im März 2027 werden wir dann auch sehen, dass alle Rechtskreise das fiktive Partnereinkommen etabliert haben, sodass es dann hoffentlich einen Vorlagebeschluss gibt, mit Partnereinkommen, der 2027 dann kassiert wird.

Bis dahin heißt es Widerspruch einlegen und Rechte sichern.


Finanzer

Sollte eigentlich nicht langsam mal Niedersachsen entschieden werden?

Malkav

Zitat von: HansGeorg in Gestern um 10:31Das Land SH (Im Innenausschuss des Landtags behandelt) wurde ja bereits zur Stellungnahme (geheim) zu dem Verfahren aufgefordert (was es dann aktiv nicht tat) und eine Woche später sagt die Finanzministerin öffentlich, dass sie davon ausgeht, dass das BVerfG in dem zu erwartendem Urteil "Tabula Rasa" macht und was die Jahre betrifft einen Rundumschlag macht. Zufall oder ein Ausblick?

Da wirfst du zwei Organe in einen Topf.

Der Landtag hat entschieden als Legislative keine eigene Stellungnahme abzugeben. Parallel ist davon auszugehen, dass die Landesregierung (v.d.d. FiMi) seitens des BVerfG parallel ebenfalls um Stellugnnahme gebeten wurde. Hier ist davon auszugehen, dass die Regierung diese Möglichkeit sehr wohl wahrgenommen hat. Alles andere wäre schon eine offene Missachtung des Gerichts und für den Ausgang des Verfahrens aus Perspektive der Regierung nicht zielführend.

Das wird gemacht, damit die Stellungnahme der Landesregierung rechtlich eine Verschlussache sein/bleiben kann. Bei einer eigenen Stellungnahme des Landtages müsste diese natürlich öffentlich sein. Von daher ist das auf jeden Fall "Absicht".

ToniHassla

Sind die angekündigten ,,einigen Wochen" ein Politiker-Codewort für einige Jahre? Oder wollte unser Dobrindt sich einfach nur über die Gewerkschaften lustig machen und die Besoldungsempfänger an der Nase herum führen? Ich frag für nen Freund  :)

waynetology

Zitat von: ToniHassla in Gestern um 11:21Sind die angekündigten ,,einigen Wochen" ein Politiker-Codewort für einige Jahre? Oder wollte unser Dobrindt sich einfach nur über die Gewerkschaften lustig machen und die Besoldungsempfänger an der Nase herum führen? Ich frag für nen Freund  :)

Dann lies mal die Antworten dazu hier. Da haben schon andere für deinen Freund gefragt. ;)

Arwen

Wo bleibt Niedersachsen - im Zweifel immer hinten und zuletzt

ToniHassla

Zitat von: waynetology in Gestern um 11:26Dann lies mal die Antworten dazu hier. Da haben schon andere für deinen Freund gefragt. ;)
Habe ich alles gelesen, schlauer sind wir aber alle nicht 

HansGeorg

Zitat von: Malkav in Gestern um 11:06Da wirfst du zwei Organe in einen Topf.



Das war mir grundsätzlich klar, jedoch habe ich von der Landesregierung nichts dergleichen vernommen. Deswegen habe ich einfach mal die Vermutung aufgestellt (aber nicht explizit geäußert), dass die Landesregierung auch bereits bescheid weiß (weil diese ebenso eine Stellungnahme verfassen musste, wie du es gesagt hast) und die Äußerung der FM deswegen mehr Substanz hat als es scheint.

infabi

Zitat von: KAR in Gestern um 09:45Die neue Jahresvorschau des BVerfG ist erschienen, BVR Dr. Frank will über Bremen (2 BvL 2/16, 2 BvL 3/16, 2 BvL 4/16, 2 BvL 5/16, 2 BvL 6/16), Saarland (2 BvL 11/18, 2 BvL 12/18, 2 BvL 14/18) und Schleswig-Holstein (2 BvL 13/18, 2 BvL 4/21) entscheiden.
Langsam habe ich auch Zweifel am Rechtsstaat, wenn ich mir die Jahresvorschau des BVerfG anschaue. Da wird für Brandenburg eine Verzögerungsbeschwerde abgelehnt, der Kläger vertröstet und nichts passiert. Unfassbar ist das alles.