Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Julianx1

Ich war 12 Jahre Soldat. Ich bin seit 20 Jahren Beamter. Zusammen habe ich über 32 ruhegehaltsfähige Dienstjahre im öD absolviert. Ich bin privat kommunalpolitisch aktiv. Aber ich habe es auch immer geschafft politische Ideologien in meiner dienstlichen Ausübung und Gestaltung meines Dienstes förmlich zu ignorieren.

Mir ist jeder Dienstherr mein Dienstherr und egal aus welcher Couleur er kommt, so kam er sich meiner dienstlichen Loyalität sicher sein. Allein deshalb, da sein Handeln wie auch mein Handeln auf grundrechtlichen Regelungen und gesetzlichen Ausgestaltungen beruht.

Und eben deshalb gehört dieses Thema, welche  Behörde hier notwendig ist um die FDGO am Leben zu erhalten nicht hier hin.

Ja ich gestehe ein, dass auch die Juristerei am Hochreck bei der Selektierung der einzelnen RdNr'n für einen Beamten im GD sehr anstrengend erscheint. Aber das war mir bei weitem lieber als die politischen Philosophischen Schwurbeleien, die hier seit ein paar Tagen Einzug genommen haben.

Natürlich kann ma Querverbindungen zur aA ziehen. Muss man aber nicht zwingend. Und natürlich ist das ganze Thema sehr frustrierend. Insbesondere dann wenn man eine große Familie hat und vielleicht mehrfach betroffen ist.

Aber die große Masse hier möchte sich doch nur einfach informieren was für Ansprüche gewachsen sind und wie es weitergeht.

Das politische Interessen darauf auswirken ist doch gar keine Frage. Aber dann bitte macht nen neues Thema auf wo ihr euch über das System austauschen könnt oder es in Frage stellt. Ansonsten würde ich mich freuen wenn wir uns einfach über das komplexe Thema der Bezüge hier austauschen können.

Ich finde es sehr bezeichnend das Kommentatoren, Insider, und Admins hier auch komplett zurückziehen, die eigentlich dieses  Thema so ausgiebig und informativ aufgebaut haben. Und das seit mehreren Jahren. Bitte bleibt hier! Und eure Versuche zum Kernthema zurückzukommen werden wahrgenommen und sind auch gern gesehen.

Und an alle systemkritiker, Ideologen und changer. Ja, die Diskussionen muss es auch geben. Aber bitte nimmt ne andere Rubrik. Danke !

Pumpe14

Zitat von: TheBr4in in Gestern um 23:43Also euer bilateraler AFD-Clinch ist gesichert nervtötend.

Und gesichert Off topic

Pumpkin76

Ich ziehe die Glaubwürdigkeit eines Admins/Moderators durchaus und trotz deiner Empörung berechtigt in Zweifel, wenn er sich erst inhaltlich an der Diskussion beteiligt um sie dann an dieser Stelle beenden zu wollen. Entweder hat die Diskussion an dieser Stelle nichts verloren (dem stimme ich zu), dann greift die Moderation ein - oder die Moderation äußert sich als Diskutant inhaltlich, dann ist der Verweis auf den falschen Ort der Debatte aber (Ja, auch wenn dem Admin das nicht schmeckt) unglaubwürdig.

Die konkrete Kritik an einer konkreten Handlung ist auch keine Diskussionsverfehlung, wer öffentlich als Admin agiert, muss sich daran messen lassen.

SonicBoom

Zitat von: Pumpkin76 in Gestern um 14:04Ich ziehe die Glaubwürdigkeit eines Admins/Moderators durchaus und trotz deiner Empörung berechtigt in Zweifel, wenn er sich erst inhaltlich an der Diskussion beteiligt um sie dann an dieser Stelle beenden zu wollen. Entweder hat die Diskussion an dieser Stelle nichts verloren (dem stimme ich zu), dann greift die Moderation ein - oder die Moderation äußert sich als Diskutant inhaltlich, dann ist der Verweis auf den falschen Ort der Debatte aber (Ja, auch wenn dem Admin das nicht schmeckt) unglaubwürdig.

Die konkrete Kritik an einer konkreten Handlung ist auch keine Diskussionsverfehlung, wer öffentlich als Admin agiert, muss sich daran messen lassen.

Ich habe die off topic Kritik akzeptiert und jeder der möchte kann im neuen thread mitdiskutieren. Ich möchte deine Kritik ebenso wiederholen was die Moderation angeht. Das ist die gleiche Verfehlung die sich ,,Moderatoren" im öffentlich rechtlichen auch erlauben was ihre kredibilität als Leitung oder Schiedsrichter nicht nur untergräbt sondern pulverisiert.

SwenTanortsch

Zitat von: Pumpkin76 in Gestern um 14:04Ich ziehe die Glaubwürdigkeit eines Admins/Moderators durchaus und trotz deiner Empörung berechtigt in Zweifel, wenn er sich erst inhaltlich an der Diskussion beteiligt um sie dann an dieser Stelle beenden zu wollen. Entweder hat die Diskussion an dieser Stelle nichts verloren (dem stimme ich zu), dann greift die Moderation ein - oder die Moderation äußert sich als Diskutant inhaltlich, dann ist der Verweis auf den falschen Ort der Debatte aber (Ja, auch wenn dem Admin das nicht schmeckt) unglaubwürdig.

Die konkrete Kritik an einer konkreten Handlung ist auch keine Diskussionsverfehlung, wer öffentlich als Admin agiert, muss sich daran messen lassen.

Das könnte ich ggf. ebenfalls so empfinden, wenn ich die Diskussion beendet hätte. Das ist aber nicht der Fall. Ich verweise nur darauf, dass sie im Rahmen eines eigenen Threads zu erfolgen hat, da sie hier off topic erfolgt, was auch von Dir offensichtlich nicht in Zweifel gezogen wird und was sowohl im Thread selbst zunehmend bemängelt worden ist als auch eine Bemängelung als Meldung im Moderatorenportal nach sich gezogen hat. Was stört Dich daran, die Diskussion auf Grundlage nicht zuletzt der bspw. von mir zitierten und Dich und mich bindenden Rechtsprechung des Senats an anderer Stelle fortzuführen, die dort also fortgeführt werden kann? Die Möglichkeit bleibt Dir doch und auch jedem anderen ebenfalls unbenommen, so wie Dich im Forum keiner daran hindert, Deine Kritik zu äußern.

Du kannst also Deine Kritik hier auch weiterhin frei äußern, solange Du nicht zukünftig anfangen wolltest, die an anderer Stelle jederzeit fortführbare Diskussion hier erneut fortzuführen (ich gehe nicht davon aus, dass Du das wolltest). Denn dann würde ich den Beitrag hier wie angekündigt löschen, und zwar auch, wenn die Deines Erachtens notwendige Kritik in eine Diskussion über das an anderer Stelle führbare Off Topic-Thema überginge oder mit ihr vermischt werden würde.

Meinen Meinungsbeitrag hatte ich darüber hinaus deshalb geschrieben, um die in den letzten Tagen wiederkehrend in Vorwürfen steckenbleibende Diskussion insbesondere über das die Sachlage klarstellende Zitat zu versachlichen - genau deshalb habe ich die Rechtsprechung ausführlich zitiert und mit einer verlinkten Fundstelle versehen, die ein weiteres Nachlesen ermöglicht -, um also zu verhindern, dass die möglichweise an anderer Stelle fortgeführt Diskussion von Beginn an erneut vor allem oder insbesondere auf Vorwurfbasis fortgeführt werden würde. Denn solche Diskussionen sind für die Moderatoren mit Aufwand verbunden. Entsprechend ist jeder der Moderatoren hier froh über jede Diskussion, die sachlich verläuft, weil das den eigenen Aufwand verringert.

Das also war meine eigentliche Motivation, auch wenn das für Dich ggf. weiterhin unglaubwürdig klingen mag: Ich habe mich als Moderator veranlasst gesehen, nachdem man mich auf die Diskussion aufmerksam gemacht hat, sie als Moderator erst einmal zurück- und sie dann seitdem weiterzuverfolgen, obwohl sie mich tatsächlich nicht die Bohne interessiert und am Ende Zeit gekostet hat, da in ihr also nach meinem Empfinden offensichtlich das Potenzial einer der Diskussionen gegeben war(und ggf. auch weiterhin gegeben ist), in die wir ggf. irgendwann eingreifen müssen, auch wenn wir das regelmäßig nicht wollen, da wir uns über jede Diskussion freuen, die ohne uns auskommt - und sei es auch nur, weil wir uns dann mit unserem Kram beschäftigen können.

Entsprechend darf jetzt auch Sonic seine Meinung hier kundtun, wie er das gerade getan hat.

despaired

Eine Diskussion für eine gewisse Zeit zu dulden finde ich noch in Ordnung; nur wenn es eben überhand nimmt dann wird es purer off topic.

Nun sind wir schon bei Ende März - damit wohl auf jeden Fall klar, dass vor ausscheiden aus dem Verfassungsgericht keine weiteren Urteile mehr gefällt wurden.

Ein wenig müssten die Richter ja auch ein eigeninteresse haben; nicht nur wegen der Anzahl der Vorlagen die sie zu dem Thema bekommen.

Atzinator

Kurz zurück zum Thema - nicht beirren lassen:

Ich denke Schleswig-Holstein, als eines der auch ärmeren Bundesländer, geht in die richtige Richtung. Hier erhöht man im Endeffekt um ca. 7,2% + Tariferhöhung 2,8%; also ziemlich genau 10% Erhöhung inklusive Rückzahlungen. Ich denke (und hoffe) daran kann man sich mindestens orientieren.

NvB

Zitat von: Atzinator in Gestern um 20:16Kurz zurück zum Thema - nicht beirren lassen:

Ich denke Schleswig-Holstein, als eines der auch ärmeren Bundesländer, geht in die richtige Richtung. Hier erhöht man im Endeffekt um ca. 7,2% + Tariferhöhung 2,8%; also ziemlich genau 10% Erhöhung inklusive Rückzahlungen. Ich denke (und hoffe) daran kann man sich mindestens orientieren.

"Das geht in die richtige Richtung"

Ist das nun unser Anspruch? Die sollen verfassungskonform besolden. Ich möchte eine richtige verfassungskonforme Besoldung, die den Ansprüchen des BVerfG vollumfänglich erfüllt.

Und keine Besoldung, die in die richtige Richtung geht. Denn Abzweige mit 180° Wendungen können Gesamtheitlich auch erstmal in die richtige Richtung gehen.

RArnold

Zitat von: NvB in Gestern um 20:45"Das geht in die richtige Richtung"

Ist das nun unser Anspruch? Die sollen verfassungskonform besolden. Ich möchte eine richtige verfassungskonforme Besoldung, die den Ansprüchen des BVerfG vollumfänglich erfüllt.

Und keine Besoldung, die in die richtige Richtung geht. Denn Abzweige mit 180° Wendungen können Gesamtheitlich auch erstmal in die richtige Richtung gehen.

Mit Ausnahme des Partnereinkommens passt das wohl. SH sucht die Zahlen zusammen und akzeptiert die neue Rechtsprechung.

Das Partnereinkommen wurde bisher nicht verboten, deswegen wird es angewendet.
Das heißt: Anpassung der Bezüge mitnehmen und weiterhin Einspruch einlegen, bis dieses Thema geklärt ist.

Nicht perfekt, aber vorübergehend nötig zu akzeptieren. Ich wünschte, es würde überall so "geschmeidig" laufen.

Verwalter

Zitat von: Grisupoli in 27.03.2026 15:16Ich sehe inzwischen ROT – und das ist gut so!      (Bitte lesen – Wichtig!)

Liebe bayerische Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

wie einige von Euch hier im Forum vielleicht mitbekommen haben, bin ich einer der -nach meinem Wissensstand- aktuell vier Musterkläger gegen die bayerische Alimentation.  Hiervon war ich der erste Klagende.

Nun überschlagen sich aktuell die Nachrichten vonseiten verschiedenster Gewerkschaften, die nun die erste Initiative für sich beanspruchen. Dies kann und möchte ich so nicht stehen lassen.

Bis Mai 2023 war ich Angehöriger einer Polizeigewerkschaft unter dem Dach des Bayerischen Beamtenbundes (BBB). Mit dieser Gewerkschaft, bzw. einem Gewerkschaftsfunktionär, führte ich ab Ende 2022 bereits diverse Gespräche und wurde von demselben animiert als Kläger zu fungieren. Hiernach kam es auch bereits zu Gesprächen mit anderen Klagewilligen anderer Gewerkschaften, welche ebenso unter dem Dach des BBB beheimatet sind.

Anfang 2023 wurde mir ein erster Antrag auf Rechtsschutz gewährt und mir wurde die volle Unterstützung versprochen, sodass ich diverse Fachanwälte kontaktierte. Einige der Anwälte wurden mir auch von der Gewerkschaft als mögliche Kontakte empfohlen. Leider wollte keiner der Anwälte die Sache zu den von der Gewerkschaft angebotenen Kosten übernehmen, da laut deren Ansicht die Angelegenheit nicht mit Standardsätzen abrechenbar sei. Sodann wurde mir vom zuvor genannten Gewerkschaftsfunktionär dazu geraten einen Kostenübernahmeantrag für die Zusatzkosten bei meiner Gewerkschaft zu stellen. Dies wäre reine Formsache und ich würde diese Zusage sicher erhalten.

Es kam wie es kommen musste – die Rechtsschutzkommission der Gewerkschaft lehnte meinen Antrag ab. Auf telefonische Nachfrage wurde mir vom Vorsitzenden mitgeteilt, dass man mir lediglich Rechtschutz im Rahmen des normalen Satzes gewähren würde. Dies müsse reichen. Zudem wurde mir mitgeteilt, dass der BBB nicht hinter mir stehe und man sich auch als Polizeigewerkschaft nicht gegen diesen stellen werde. Der BBB gehe davon aus, dass die Alimentation verfassungskonform sei.

Aus diesem Grund setzte ich mich sofort mit dem BDK – Bund Deutscher Kriminalbeamter – in Verbindung. Hier wurde mir bei einem Wechsel sofortiger vollumfänglicher Rechtsschutz zugesagt. Man hielt hier auch Wort. Ich kündigte meine bisherige Gewerkschaft und wechselte zum BDK. Bereits eine Woche später lag mir die Rechtschutzzusage der Roland Rechtsschutzversicherung vor. Mithilfe des BDK wurde innerhalb kürzester Zeit eine Fachanwältin gefunden und beauftragt, sodass am 18.04.2024 die Klage eingereicht wurde, nachdem natürlich vorher das Widerspruchsverfahren durchlaufen wurde.
Seither läuft die ganze Sache reibungslos.

Warum schreibe ich das alles?

Aktuell hört man von allen Gewerkschaften wie aktiv man bereits in der Sache sei – jetzt plötzlich – nachdem sich eine Vielzahl der Gewerkschaftsmitglieder aufbäumen und ihr Recht einfordern. Allerdings sieht dieser Aktionismus eher mau aus. Man bekommt Musterschreiben vorgesetzt und muss sich um alles selbst kümmern, da von keiner Gewerkschaft hier mehr Rechtsschutz gewährt wird. Auch die nicht unerheblichen pauschalen Verfahrenskosten der Klage von 500€ muss man selbst tragen.

Auch dem BDK ist es aufgrund des großen Kostenumfangs nicht mehr möglich weiteren Mitgliedern Rechtsschutz zu gewähren, jedoch hat sich der BDK als EINZIGE Gewerkschaft etwas einfallen lassen.

Jedes BDK-Mitglied, welches gegen seine Alimentation klagen möchte, wird bei den ersten Verfahrenskosten mit einem 50%-Anteil (ca. 250€) unterstützt. Auch bekommt man sofort Musterwidersprüche und bei Bedarf eine Klagevorlage. Hier ist es nicht mehr der Gewerkschaftsrechtsschutz der greift, sondern es werden eigens hierfür vom BDK bereitgestellte Gelder sinnvoll investiert. Man hat verstanden, dass einige Kläger nicht die finanziellen Mittel zur Verfügung haben, um dies alleine zu stemmen.

Nach heutiger Rücksprache mit dem BDK – Landesverband Bayern kann nach einem Wechsel zum BDK  nach Rücksprache auch ein Neumitglied hiervon profitieren und hat die Möglichkeit diese Verfahrenskostenhilfe zu erhalten, da es unabhängig vom gewerkschaftlichen Rechtsschutz ist. Voraussetzung ist jedoch, dass ein nahtloser Wechsel von einer Vorgewerkschaft zum BDK erfolgt. Bei Neumitgliedern, welche zuvor nicht Mitglied einer Gewerkschaft waren, wird aktuell die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung geprüft (Ergebnis noch ausstehend).

Natürlich gibt es hier einen kleinen Haken. Ein Eintritt in den BDK ist satzungsgemäß leider nur Angehörigen von Behörden der Kriminalitätsbekämpfung (Polizei, Zoll, Steuerfahndung, Staatsanwaltschaft, Justiz, etc.) möglich. Dies wird jedoch großzügig ausgelegt, sodass sich zumindest eine Anfrage beim BDK Bayern lohnt, wenn ihr zumindest im Entferntesten mit der Kriminalitätsbekämpfung zu tun habt (z.B. Allgemeine Verwaltung, etc.)

Bei Fragen könnt ihr Euch gerne an mich wenden. Ich versuche auch schnellstmöglich zu antworten.

Für die, die sich jetzt fragen was ich hiervon habe: NIX. Ich erhalte hier keine Werbeprämie oder Ähnliches. Ich bin nur der Meinung, dass jeder die Chance haben sollte sein Recht einzufordern - auch die ohne ausreichende finanzielle Mittel.

Kleiner weiterer Hinweis:

Der BDK hat momentan eine Mitgliederwerbeaktion. Jedes Neumitglied erhält ein Begrüßungspaket im Wert von 100 Euro und 100€ cash.

https://www.bdk.de/der-bdk/landesverbaende/bayern

Liebe Grüße

Euer Grisupoli

Ähnliches habe ich 2008 mit der GdP erlebt. Lediglich eine Musterklage wurde finanziert, ansonsten wurde man in Stich gelassen. Meine Lehre daraus: Eine gute Rechtsschutzversicherung ist tausend mal besser als eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft. Macht eh wenig Sinn als Beamter mit Streikverbot sich in einer Gewerkschaft zu organisieren!
BVerfG bestätigt, dass ich seit mehr als 17 Jahre verfassungswidrig unteralimentiert werde ... "ich bin arm aber sexy"

BeamterNRW

Hallo zusammen,

ich habe das inhaltlich nicht geprüft, da mich SH nicht so sehr tangiert. Der Finanzminister NRW wurde m.W. in einem Hintergrundgespräch zur Staatsmodernisierung (gab eine "große" Ankündigung in NRW bzw. Lebensarbeitszeitkonto, Altersgeld, etc.) auf SH und dessen Umsetzung des Beschlusses angesprochen. Hierzu sagte er (sinngemäß, nicht wörtlich), dass SH hier keinen großen Wurf gelandet haben soll. Vielmehr soll es einfach nur gut kommuniziert worden sein.  Lt. dessen Aussage wurde wohl aA mit (gerichtlich geurteilten) Weihnachts-/Urlaubsgeldansprüchen verrechnet, oder so ähnlich. Wie gesagt, hab es nicht verfolgt, könnte in SH daher auch mehr Schein als Sein sein.