Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Pumpe14

völlig schizophren, jetzt bekommen alle die FMz1, also auch die Singles, auch wenn die keinen Partner haben, und danach wird dem fiktiven Partner, den man real mitbesoldet, noch n fiktives Einkommen angerechnet

Pumpe14

Zitat von: Badener1 in Gestern um 11:23Kann mir jemand erklären, was es mit dem Anhang 6 (zu Artikel 2 Nummer 21), Anlage IV, (Seite 78), gültig ab 1. Mai 2026, auf sich hat? Die darin enthaltenen Beträge gehen deutlich über die vorgesehenen 2,8% Besoldungserhöhung hinaus.   

du darfst nicht vergessen in der Besoldungstabelle ab Mai26 in der Erfahrungsstufe eine Spalte nach links zu rutschen ^^

Ndsftw

Darüber hinaus soll die Kürzung zur Versorgungsrücklage unbefristet fortgeführt werden?! Heißt das, ich hätte 2050 dann rund 20*0,2% weniger?

Johnny Blue

Zitat von: wieauchimmer in Gestern um 10:57Absolut Lächerlich, dass man die Prioritäten hier derart falsch gesetzt hat. Beim BVerfG ging es nie um Neuakquise im Personalbereich, sondern um eine gerechte Bezahlung insbesondere für kinderreiche Familien. Und jetzt profitieren am meisten Neueinsteiger Singles und Familien die sich einem 1-Verdiener-Modell (die Mutti macht den Haushalt und sorgt für einen höheren Ergänzungszuschlag) beugen wollen. Soll das ein Witz sein?

Ehrlicherweise, außer ich habe den Entwurf im ersten Überflug falsch gelesen, kann ich die Theorie, wonach auch das 1-Verdiener-Modell (die Mutti macht den Haushalt und sorgt für einen höheren Ergänzungszuschlag) zu den Gewinnern zählt, nicht teilen.
Der ergänzender Familienzuschlag, bspw. für Verheiratete nach dem neuen § 41, sollen ja nach den TBV des § 41 Abs. 1 gezahlt werden.
Nach den Nummer 2-5 muss entweder die andere Person, also die Mutti wie oben zitert, selbst so krank sein, dass sie vorübergehend oder ganz nicht mehr arbeiten kann, oder ein Angehöriger muss mindestens Pflegestufe 2 haben, was auch Arbeit bedeutet, nur halt gesellschaftlich und finanziell nicht anerkannt. Die Mutti will ich sehen, die nach der Care-Arbeit noch sagt: "Ich habe richtig Lust auf Teilzeitarbeit, damit ich nicht wie ein Hausmütterchen aussehe."
Und Nummer 1 gilt nur für Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch da hat eine Mutter mit einem neun Monate alten Kind, glaube ich, besseres zu tun als zu arbeiten, sondern es wäre schön, wenn es für das Kind da ist.

Sobald aber das Kinder 1 Jahr alt ist, hoffentlich gesund ist und das Kind noch kein Kitaplatz hat (auch hier sieht man die große Wertschätzung des Staates gegenüber vor allem Elternteilen), ist es vorbei mit dem ergänzender Familienzuschlag. Also aus meiner Sicht nichts mit, der 1-Verdiener-Haushalt, wo Mutti Vollzeit das 1-jährige Kind erzieht und nebenbei Haushalt macht, wird hier bevorzugt. Das Gegenteil ist eher der Fall, weil die Person schwierig das fiktive Partnereinkommen auch tatsächlich verdient.

Skywalker2000

Was ist der nächste Schritt eigentlich?

Kabinettssitzung und danach direkt Bundestag? Oder kann vorab eine Änderung geben?

Sabrina2610

In den Tarifverhandlungen wurde ja beschlossen, dass Tarifbeschäftigte des Bundes ab dem Jahr 2027 einen Tag Erholungsurlaub mehr erhalten. Hier wurde aber für die Beamten keine wirkungsgleiche Einigung beschlossen oder?

Julianx1

Entschuldigung, ist da auf Seite 42 ff ne Pensionskürzung???

Kority

Zitat von: Dunkelbunter in Gestern um 11:11minus ca. 175 Verheiratetenzuschlag FZ1
Grundbesoldung bitte mit der Tabelle verlgeichen, da wir ja die 2,8% sowieso bekommen hätten wegen der Tarfifverhandlung:
https://www.[Spam-URL entfernt]/beamte/besoldung/bund/4346-2026.html

bis 30.4.2026: 327,19 € + 150,77 € = 477,96 €
ab 1.5.2026: neues System = 265 € + 265 € = 530 €

heißt ich krieg durch den famileinzuschlag insg. fast 50 Euro mehr auch wenn der eine anteil in die grundbesoldung übernommen wird oder nicht?

Johnny75

In A12 Endstufe, ledig mit FZ Stufe 2 netto 6% (gute €300) mehr mit dem Entwurf im Vergleich zur bisher geplanten Besoldung ab Mai.

Weniger als erhofft, jedoch mehr als nach dem letzten Entwurf befürchtet...

WetterfroschETHA

Zitatdu darfst nicht vergessen in der Besoldungstabelle ab Mai26 in der Erfahrungsstufe eine Spalte nach links zu rutschen ^^

Wo genau geht das hervor?

Dunkelbunter

Zitat von: GeBeamter in Gestern um 11:12Das hatte bereits der erste Seehofer-Entwurf im Sinn. Das ist ja auch grundsätzlich gut.

Aber jetzt hat man - durch jahrelanges Zögern i.V.m mit dem Rundschreiben - deinen derart großen Batzen Nachzahlungen generiert, dass für eine vernünftige Regelung zu Gunsten des Personals in höheren Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen kein Geld mehr da ist. So kommt so ein Mist zustande.

Wo siehst du da einen riesen Batzen Nachzahlung ?
Für Beamte ohne Kinder einmalig: 138,- Euro
Für Beamte mit 2 Kinder: 2448,00 Euro + 138 Euro.

Für Beamte mit 3 oder mehr Kinder kann man das noch gar nicht berechnen.

Johnny75

Zitat von: Badener1 in Gestern um 11:23Kann mir jemand erklären, was es mit dem Anhang 6 (zu Artikel 2 Nummer 21), Anlage IV, (Seite 78), gültig ab 1. Mai 2026, auf sich hat? Die darin enthaltenen Beträge gehen deutlich über die vorgesehenen 2,8% Besoldungserhöhung hinaus. 

Das ist der Kern des ganzen Pamphlets, die neue 'amtsangemessene Besoldung'...habe ich zunächst auch übersehen bzw. bin anfangs bei der ersten Besoldungstabelle (ab April 2025) hängen geblieben.

Kority

Also die Erhöhung von den 300-600€ in meinem fall find ich super aber rückwirkend bekomm ich für 5 jahre nur 1338€ was echt irgendwie gering ist. geschweige das 2023/24 ausfällt was totaler schwachsinn ist

Dienstreise

Ist es richtig dass wir alle um eine Stufe herabgruppiert werden ab 01.05.26? Oder behalten wir die bisherige Stufe? Bitte mit Quellenangabe.

danbir

Ich bin zwiegespalten. Wenn ich keinen Fehler gemacht habe, komme ich auf eine Einmalzahlung in Höhe von 5.137,01€ und ein effektives (FZ Stufe 1 berücksichtigt) Mehr in Höhe von 664,17€ Brutto ab 01.05.2026. Das klingt gut.

Andererseits halte ich das fiktive Partnereinkommen und die Einebnung der Besoldungsgruppen für sehr fragwürdig. Daher: Vorsorglich weiterhin Widerspruch einlegen.