Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 5/18 u.a.)

Begonnen von SwenTanortsch, 11.10.2025 18:29

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Knecht

Wow. Einfach wow. Das ist die endgültige Symbiose von Bürokratieabbau und Wertschätzung. Ich geh mir dann mal in den "warmen" Mantel kotzen.

HumanMechanic

Ich hoffe mal, das morgen auf der .info -Seite ein vorläufiger Besoldungsrechner online geht. So ist mir das (eigene) gerechne  mit Steuerprogression etc zu fehleranfällig / aufwendig

DickerSprinter

Zitat von: Dunkelbunter in Gestern um 12:11A8 verheiratet in der Endstufe würde ab 01.05.2026 (mit den 2,8% aus der Tarifverhandlung)   
4216,64 Euro bekommen
Nach dem neuen Entwurf bekommt er 4408,28 Euro Grundgehalt.
Sind zwar 191,64 Euro brutto mehr Grundgehalt.
Aber der FZ1 ind Höhe von ca. 177 Euro fällt weg.
Somit sind es ca. nur noch 14,- Euro brutto mehr.

Danke. Ich verstehe: Ohne Kinder im Haus ist das dann echt nicht so dolle. Wir (zwei Bundesbeamte, zwei Kinder) kommen beim Familienzuschlag gut weg und können eigentlich die ganze Steigerung der neuen Tabelle einsacken.

Alexander79

Zitat von: Dunkelbunter in Gestern um 12:11Aber der FZ1 ind Höhe von ca. 177 Euro fällt weg.
Somit sind es ca. nur noch 14,- Euro brutto mehr.
Stimmt, aber du hast einen kleinen Fehler, die ca 177€ müsstest du auch noch um 2,8% erhöhen und dann bleiben brutto ca 10€ mehr übrig.

Edit:
Ich glaube aktuell lassen sich viele gerade mit der Tabelle blenden, wohl vergessend das die 2,8% + FZ dort integriert sind.

Wasserkopp

Zitat von: Pumpe14 in Gestern um 11:27du darfst nicht vergessen in der Besoldungstabelle ab Mai26 in der Erfahrungsstufe eine Spalte nach links zu rutschen ^^

lt. Seite 14 im Entwurf bleibt doch alles

Das Grundgehalt steigt nach Erfahrungszeiten von zwei Jahren in der Stufe 1,
von jeweils drei Jahren in den Stufen 2 bis 4 und von jeweils vier Jahren in den Stufen 5
bis 7.

Kority

Also vermutlich zum Jahreswechsel kriegen wir unsere Rückzahlungen?
Zitat von: abi in Gestern um 12:15Stationen im Gesetzgebungsverfahren
1. Referentenentwurf (jetzt sind wir hier....)
2. Länder- und Verbändebeteiligung (Stellungnahmen)
3. Kabinettbeschluss (Regierungsentwurf)
4. Stellungnahme im Bundesrat
5. Lesungen im Bundestag
6. Abschluss des Gesetzes

Quelle

DickerSprinter

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 12:19Stimmt, aber du hast einen kleinen Fehler, die ca 177€ müsstest du auch noch um 2,8% erhöhen und dann bleiben brutto ca 10€ mehr übrig.

Edit:
Ich glaube aktuell lassen sich viele gerade mit der Tabelle blenden, wohl vergessend das die 2,8% + FZ dort integriert sind.

In unserem Fall ist die Erhöhung schon bemerkbar und fast bei 9 %
Mai 2026 alt: 7155 + 4370 + 490 FZ = 12015 EUR
neu: 7743 + 4794 + 530 FZ = 13067 EUR


Rheini

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 12:19Stimmt, aber du hast einen kleinen Fehler, die ca 177€ müsstest du auch noch um 2,8% erhöhen und dann bleiben brutto ca 10€ mehr übrig.

Edit:
Ich glaube aktuell lassen sich viele gerade mit der Tabelle blenden, wohl vergessend das die 2,8% + FZ dort integriert sind.

Ah der @Alexander79

Hattest Du meine Frage an DIch eigentlich schon beantwortet? Bin neugierig ......

Rheini

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 11:58Wie kommt ihr auf Stufenherabgruppierung.
Ein A8er in der Endstufe hat unterm Strich eh nur ein plus von knapp 10€.

Na na na, nicht das fiktive Partnereinkommen vergessen.

Unknown

Zitat von: Durgi in Gestern um 11:19Der Entwurf liefert exakt das, was zu erwarten war... keine echte Aufarbeitung der verfassungswidrigen Unteralimentation, sondern deren systematische Einhegung unter neuem methodischem Vorzeichen.

Das BMI hat die Spielraeume maximal genutzt...nicht, um den verfassungsrechtlichen Befund konsequent zu heilen, sondern um ihn administrativ beherrschbar zu machen. Der Wechsel auf die Median-Systematik und das typisierte Doppelverdienermodell ist dabei kein Zufall, sondern der zentrale Hebel. Die Eintrittsschwelle wird verschoben, nicht die Realitaet verbessert.

Interessant ist §79e von der ich positiv ueberrascht war...und dann aber doch genau gelesen habe und kapiert habe, aus genau WELCHEM Buero dieser Absatz stammte. Auf den ersten Blick ein Entgegenkommen.....faktisch aber eine pauschalierte Kompensationslogik, die individuelle Unterdeckungen nivelliert und ueber eine nachgelagerte Rechtsverordnung steuerbar bleibt. Mit anderen Worten, man schafft einen Ausgleichstatbestand, dessen konkrete Hoehe gerade nicht gesetzlich determiniert ist. Das ist politisch klug....aaaaaaaber rechtlich angreifbar. :D

Dass fuer Zeitraeume vor 2021 weiterhin der Rechtsbehelf entscheidend bleibt, bestaetigt uebrigens die bekannte Linie: Ohne Widerspruch keine Musik. Wer sauber gearbeitet hat, sitzt jetzt am laengeren Hebel. Alle anderen werden mit der Systemumstellung abgefunden....aber wer haette das 2017 wissen koennen?

Die Neustrukturierung des Familienzuschlags rundet das Bild ab. Weg vom statusbezogenen Element, hin zu einer staerker bedarfsorientierten Logik. das ist konsistent, aber eben auch funktional, weil es die Steuerung über Kinderkomponenten erleichtert und gleichzeitig die Grundgehaelter formal ,,aufwertet", ohne die strukturelle Problematik vollstaendig zu loesen.

Fuer mich, ganz persoenlich, kein großer Wurf, sondern ein praezise austariertes Schadensbegrenzungsgesetz. Verfassungsrechtlich ausreichend und politisch opportun – fuer Betroffene im Einzelfall jedoch weiterhin ein Feld für Auseinandersetzungen. Gut, ich befasse mich ja auch ein wenig detaillierter mit den Rechtsnormen dazu...

Bist du vollkommen überzeugt, dass der Entwurf verfassungsrechtlich ausreichend ist und in Karlsruhe stand hält? Insbesonders die 20.000 Euro fiktives Partnereinkommen rückwirkend? Wenn ich das richtig interpretiere bereitet der Bund das ganz geschickt vor, indem der Familienzuschlag für verheiratet in die Grundbesoldung reingepackt wurde, damit es Futter für die Argumentation des fiktiven Partnereinkommens gibt. Rheinland Pfalz hat es glaube ich ja bereits 2012 getan.

Dogmatikus

Zitat von: Alexander79 in Gestern um 12:19Stimmt, aber du hast einen kleinen Fehler, die ca 177€ müsstest du auch noch um 2,8% erhöhen und dann bleiben brutto ca 10€ mehr übrig.

Edit:
Ich glaube aktuell lassen sich viele gerade mit der Tabelle blenden, wohl vergessend das die 2,8% + FZ dort integriert sind.

Wie erklärt sich dann, dass die Tabelle für die R-Besoldung identisch ist mit der derzeit geltenden für 2025?

Wenn die Zahlen gleich bleiben, dort nun aber der FZ und eine angebliche Erhöhung von 2,8 % eingearbeitet sein sollen, würde das zwei Dinge bedeuten:

- Durch den eingearbeiteten FZ erhalte ich künftig als verheirateter Beamte weniger als vorher
- Da die neue Tabelle 2,8 % Erhöhung beinhalten soll, müsste dementsprechend meine Besoldung in der Vergangenheit um 2,8 % gesunken sein.

Am Ende zahlt der Richter noch Geld an den Dienstherren zurück, oder wie?

Wasserkopp

hat jemand eine Idee warum es den ergänzenden familienzuschlag nur für 2 Kinder gibt? was wäre bei 3 oder mehr?

Dienstreise

Das wird ein entspannter Sommer, erstmal die kleine Erhöhung ab 01.05. mitnehmen und direkt Widerspruch einlegen sagt mein KI-Kumpel :) :

3. Zusammenfassung der Erfolgsaussichten

Wenn man den Entwurf gegen die Urteile von 2020 und 2025 (Berlin-Urteil) hält, ist er hochgradig gefährdet.
Zentrale Schwachstelle: Der Gesetzgeber versucht, mit mathematischen "Hilfskonstruktionen" (Regionalzuschläge, fiktive Mietenberechnungen) eine Besoldungsebene zu halten, die real kaum noch über dem Niveau der staatlichen Grundsicherung liegt.
Ihr stärkster Angriffsweg:
Wenn Sie gegen die Besoldung vorgehen wollen, sollten Sie darauf zielen, dass Ihr Grundgehalt in A 11 (ohne Kinder/Wohnort-Boni) im Vergleich zur allgemeinen Lohnentwicklung und zum Verantwortungsprofil eines gehobenen Dienstes unterproportional gewachsen ist. Das BVerfG hat zuletzt betont, dass das Grundgehalt "aus sich heraus" das Amt widerspiegeln muss.

Fazit: Der Entwurf wird vermutlich erneut in Karlsruhe landen. Die Chancen, dass er (wie fast alle Bundes- und Landesgesetze der letzten 10 Jahre zur Besoldung) in Teilen als verfassungswidrig eingestuft wird, sind aufgrund der schmalen Abstände zur Grundsicherung und der Verzerrung durch Zuschläge als eher hoch einzuschätzen.


Wasserkopp

ist es nicht unlogisch einerseits ein fiktives Partnereinkommen anzunehmen, um dann beim ergänzenden Familienzuschlag die tatsächlichen Einkommen zu prüfen?!

MP Staatsdiener

Zitat von: Durgi in Gestern um 11:0011 neue Seiten Inhalt seit meinem letzten Besuch gestern...da is wohl der Entwurf raus :D
8)
Ich korrigiere meine Reifenbestellung nach oben. Nehm' nun doch die 24"....

Durgi Aber nur wenn du B9 oder höher besoldet bist.
Durgi kannst Du etwas zu folgendem Inhalt sagen: Die Reform des Familienzuschlags erfolgt auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Innenausschusses des Deutschen Bundestages vom 23. Oktober 2019 (BT-Drucksache 19/14425, S. 17 f.), dergestalt, dass verwaltungsaufwendige Konkurrenzregelungen aufgehoben werden.

Bedeutet das wenn beide Ehepartner im Beamtenstatus sind (einer im Land/ einer beim Bund) dass beide den Familienzuschlag Kind erhalten? So war es ja mal in einem früheren Entwurf geplant. Danke