Autor Thema: Abordnung so rechtens?  (Read 728 times)

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Abordnung so rechtens?
« am: 12.10.2025 02:21 »
Hallo,

ich bin Angestellter und benötige einmal euren guten Rat.

Mein Arbeitgeber plant, mich vorübergehend in eine andere Abteilung abzuordnen, und ich bin mir nicht sicher, ob dies so rechtens ist.

Es gibt derzeit einen personellen Notstand, wodurch eine Stelle unbesetzt ist.
Diese Stelle ist nicht nur in ihrer Eingruppierung der Entgeltgruppe um einige Stellen unter meiner jetzigen, sondern entspricht nicht einmal ansatzweise dem Berufsbild meiner aktuellen Tätigkeit.
Es ist ein vollkommen anderer Aufgabenbereich mit anderen beruflichen Schwerpunkten.
Käme es zu einer Abordnung, würde ich diese Aufgabe zu 100 % übernehmen müssen.
Es gibt eine vage zeitliche Eingrenzung, unterm Strich kann es sich aber auch um mehrere Monate handeln.
Eine Einbindung des Personalrates ist meines Wissens nach nicht angedacht.

Mir ist bewusst, dass der Arbeitgeber von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen kann, jedoch stellen sich mir folgende Fragen:

- Spielt die Entgeltgruppendifferenz gar keine Rolle, auch wenn es sich dabei um (z.B.) 4 Gruppen handelt?
- Darf man mich überhaupt in einen gänzlich anderen Beruf verordnen (auch wenn der AG ihn mir zutraut)?
- Ist das Mitspracherecht des Personalrats nicht essenziell?
- Kann ich mich gegen dieses Vorhaben wehren?


Ich danke euch


Behördeninventar

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Antw:Abordnung so rechtens?
« Antwort #1 am: 12.10.2025 11:18 »
Bei jeglichen personellen Vorgängen ist schon mal die FV und mit Sicherheit auch der PR zu beteiligen.
Wenn der Arbeitgeber für die Zeit weiterhin dein Gehalt aus deiner jetzigen Eingruppierung zahlen will kannst du das natürlich abwegen ob es für dich in Frage kommt. Sollten sie aber auf die Idee kommen dir die niedrigere Eingruppierung für den Zeitraum zu übertragen, würde ich da auf jeden Fall gegen vorgehen.

Also: erst ein mal zum PR und klären was da los ist.

clarion

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Antw:Abordnung so rechtens?
« Antwort #2 am: 13.10.2025 06:46 »
Einer bezüglich der Eingruppierung relevanten Tätigkeitsänderung musst Du zustimmen. Ein gewisser Prozentsatz unterwertiger Arbeit ist zumutbar, es darf nur nicht so hohe Zeitanteile ausmachen, dass die Eingruppierung nicht mehr stimmt. Unerheblich ist jedoch, dass Du für die neue Tätigkeit nicht ausgebildet bist. Wenn aufgrund dessen mehr Fehler auftreten, muss der Arbeitgeber damit klar kommen.

Ich würde den PR einschalten.

Organisator

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Antw:Abordnung so rechtens?
« Antwort #3 am: 13.10.2025 08:13 »
Hallo,

ich bin Angestellter und benötige einmal euren guten Rat.

Mein Arbeitgeber plant, mich vorübergehend in eine andere Abteilung abzuordnen, und ich bin mir nicht sicher, ob dies so rechtens ist.

Es gibt derzeit einen personellen Notstand, wodurch eine Stelle unbesetzt ist.
Diese Stelle ist nicht nur in ihrer Eingruppierung der Entgeltgruppe um einige Stellen unter meiner jetzigen, sondern entspricht nicht einmal ansatzweise dem Berufsbild meiner aktuellen Tätigkeit.
Es ist ein vollkommen anderer Aufgabenbereich mit anderen beruflichen Schwerpunkten.
Käme es zu einer Abordnung, würde ich diese Aufgabe zu 100 % übernehmen müssen.
Es gibt eine vage zeitliche Eingrenzung, unterm Strich kann es sich aber auch um mehrere Monate handeln.
Eine Einbindung des Personalrates ist meines Wissens nach nicht angedacht.

Mir ist bewusst, dass der Arbeitgeber von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen kann, jedoch stellen sich mir folgende Fragen:

- Spielt die Entgeltgruppendifferenz gar keine Rolle, auch wenn es sich dabei um (z.B.) 4 Gruppen handelt?
- Darf man mich überhaupt in einen gänzlich anderen Beruf verordnen (auch wenn der AG ihn mir zutraut)?
- Ist das Mitspracherecht des Personalrats nicht essenziell?
- Kann ich mich gegen dieses Vorhaben wehren?


Ich danke euch

Das Direktionsrecht deines Arbeitgebers beinhaltet auch, dich in einem anderen Bereich einzusetzen, solange das nicht eingruppierungsrelevant ist. Da du von "vorübergehend" schreibst, ergibt sich keine andere Eingruppierung.

Solange in deinem Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart ist, kann dich dein AG einsetzen, wo er möchte.

Der PR hat dabei kein Mitspracherecht.

Selbstverständlich kannst du dich dagegen wehren und die neuen Tätigkeiten ablehnen.

Rheini

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Antw:Abordnung so rechtens?
« Antwort #4 am: 13.10.2025 08:23 »
Sofern Du der Meinung bist die Tätigkeit nicht so ausführen zu können wie nötig, würde ich auf jeden Fall mit dem PR darüber sprechen. Auch wenn der AG dann an der Maßnahme festhält, hast Du deine Bedenken gegen die Übertragung kund getan und ein Dritter kann dies bestätigen.

Rowhin

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Antw:Abordnung so rechtens?
« Antwort #5 am: 13.10.2025 09:04 »
So oder so kann ein Gespräch mit dem PR nicht schaden. Danach kann man sich immer noch (ggfs. gemeinsam) überlegen, wie man weiter damit umgehen möchte.