Autor Thema: 300 ECTS für den höheren Dienst in NRW wirklich notwendig?  (Read 701 times)

HMAC

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Hallo zusammen,

ich beschäftige mich aktuell als Informatiker mit B.Sc. mit den Bedingungen für die Verbeamtung im höheren Dienst und der entsprechenden Planung eines Masters.

Beim Bund regelt die BLV inzwischen klar den Zugang ab einer Summe von mindestens 240 ECTS. Auch die viel zitierten KMK-Beschlüsse erwähnen eine Spanne von 240-300 ECTS für die Master-Ebene.

In NRW besagt die Regelung:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=61020160704140450650#det0
4. für die Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt,
a) ein mit einem Mastergrad abgeschlossenes, geeignetes Hochschulstudium oder
b) ein gleichwertiger Abschluss an einer Universität, einer technischen Hochschule oder einer anderen gleichstehenden Hochschule.

Somit sollte aus meiner Sicht als Laie jeder Master-Abschluss, unabhängig von der erbrachten ECTS-Summe, den Zugang eröffnen.

Nun ist es so, dass ich in diesem Forum und auch außerhalb mehrere Threads gefunden habe, welche explizit von einer 300 ECTS-Grenze sprechen. Diese ist für mich jedoch nirgendwo ersichtlich. Ist das in NRW noch aktuell oder gab es hier Änderungen?

Sofern das noch aktuell sein sollte:
Zählen Bachelor (180) + Master (90), wobei weitere 30 ECTS an Zulassungsauflagen für den Master erbracht werden müssen, als 300 ECTS?

Es handelt sich in beiden Fällen um akkreditierte Abschlüsse einer staatlichen FH, die 30 ECTS werden in Form von Modulen abgeleistet und auf einem Beiblatt aufgeführt, aber die Zeugnisse der jeweiligen Abschlüsse sprechen natürlich trotzdem nur von 180 und 90 ECTS.

Ein klassischer 120 ECTS Master wäre an meinem Standort nicht möglich, somit müsste andernfalls auf ein Fernstudium zurückgegriffen werden, was ich - sofern möglich - gerne vermeiden würde.

Vielen Dank für eure Hilfe.