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Minusstunden

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TVOEDAnwender:

--- Zitat von: Bubi11 am 14.10.2025 15:21 ---Das Problem wird sein das sich die Minusstunden weiter aufbauen und bei einer Kündigung durch dich musst du diese zurückzahlen.

--- End quote ---

Nein, eine Rückzahlungspflicht besteht nur, wenn die Minusstunden vom Arbeitnehmer selbst verursacht wurden, etwa im Rahmen einer Gleitzeitregelung mit eigenverantwortlicher Arbeitszeitgestaltung (Auf- und Abbau von Zeitguthaben).
Nach der Schilderung des TE erfolgt hier jedoch eine Dienstplanung durch den Arbeitgeber, auf die der Beschäftigte keinen Einfluss hat. In diesem Fall trägt der Arbeitgeber das Risiko einer Minderplanung, eine Verrechnung oder Rückforderung der Minusstunden bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist daher nicht zulässig.

jasperuwe:
Zunächst einmal vielen Dank an alle, die zu diesem Thema beigetragen haben. :) 8)

MoinMoin:
Wenn ihr einen Dienstplan habt, dann kann der Ag nach meinem Verständnis dich einige Monate mit Minusstunden verplanen und einige andere mit plus.
Der Ausgleichszeitraum dürfte bei einem Jahr liegen.

TVOEDAnwender:

--- Zitat von: MoinMoin am 15.10.2025 11:45 ---Wenn ihr einen Dienstplan habt, dann kann der Ag nach meinem Verständnis dich einige Monate mit Minusstunden verplanen und einige andere mit plus.
Der Ausgleichszeitraum dürfte bei einem Jahr liegen.

--- End quote ---
Genauso ist es - bei ständiger Wechselschicht oder Schichtarbeit kann der Ausgleichszeitraum sogar noch länger sein. (§ 6 Abs. 2 Satz 2 TVöD).

Fitch:
Minusstunden die der AG verschuldet müssen nicht nachgearbeitet werden.

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