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Minusstunden
MoinMoin:
--- Zitat von: Fitch am 16.10.2025 17:31 ---Minusstunden die der AG verschuldet müssen nicht nachgearbeitet werden.
--- End quote ---
Korrekt, aber wenn man Saison- , Schicht- etc. arbeit hat, dann weiß man erst am Ende des Ausgleichszeitraumes, ob welche vorliegen.
Das bedeutet, das der TE mutmasslich erst im August 2026 feststellen kann ob er Minusstunden hat!
Alien1973:
Der AG kann doch aber nicht her gehen und 60 oder mehr Minusstunden aufbauen lassen um dann diese nacharbeiten zu lassen.
Wenn er das macht, dann muss er das klar VORHER kommunizieren. Einfach so laufen lassen ohne was zu sagen und ohne darzulegen wie man die Minusstunden wieder rein bekommen soll, ist doch ehrlich gesagt ein Schmarrn....
MoinMoin:
--- Zitat von: Alien1973 am 17.10.2025 08:45 ---Der AG kann doch aber nicht her gehen und 60 oder mehr Minusstunden aufbauen lassen um dann diese nacharbeiten zu lassen.
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Natürlich kann er das, was meinst du was die Leute im Schwimmbad für Stunden auf und ab bauen. Oder meinst du die arbeiten im Winter 40h?
--- Zitat ---Wenn er das macht, dann muss er das klar VORHER kommunizieren. Einfach so laufen lassen ohne was zu sagen und ohne darzulegen wie man die Minusstunden wieder rein bekommen soll, ist doch ehrlich gesagt ein Schmarrn....
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Das nennt sich Dienstplan, was du als klar kommunizieren forderst.
Und klar wäre es nett aber nicht zwingend notwendig, wenn der Ag dem An einen groben Jahresplan vorstellt.
Und wenn der AG sich am Ende verrechnet, dann ist es sein Problem, auch korrekt.
TVOEDAnwender:
--- Zitat von: Alien1973 am 17.10.2025 08:45 ---Der AG kann doch aber nicht her gehen und 60 oder mehr Minusstunden aufbauen lassen um dann diese nacharbeiten zu lassen.
Wenn er das macht, dann muss er das klar VORHER kommunizieren. Einfach so laufen lassen ohne was zu sagen und ohne darzulegen wie man die Minusstunden wieder rein bekommen soll, ist doch ehrlich gesagt ein Schmarrn....
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Doch, das geht. Es ist am Ende des Tages sein Arbeitgeberrisiko, ob er das Minus im Ausgleichszeitraum wieder (durch dann "Überplanung") reinbekommt oder nicht. Auch ist es sein Risiko, selbst wenn er es vorher klar kommuniziert (z.B. durch einen Jahresdienstplan). Mal angenommen der TE wird (angenommen es liegt ein komplett durchgeplanter/konkretisierter Jahresdienstplan vor, beginnend vom 1.1. bis 31.12. d.J.) in der ersten Jahreshälfte auf Minus 60 Stunden geplant und der Plan sieht in der zweiten Jahreshälfte ins Plus geplant. Jetzt wird der AN aber traurigerweise in der zweiten Jahreshälfte länger arbeitsunfähig krank = Pech für den Arbeitgeber!
Alien1973:
Klar, der Bademeister arbeitet im Sommer mehr.
Der Bauhofmitarbeiter mit Winterdienst wird im Winter mehr arbeiten.
Das sind saisonelle Geschichten, da ist das ja auch klar. Aber ein Pförtner wird wohl über das Jahr hin gleich benötigt, da gibt es eher keine saisonellen Schwankungen und Arbeitsspitzen. Und um genau das geht's doch hier und nicht um die beiden oben genannten Extrembeispiele.
Der Mauerer arbeitet auch im Sommer mehr und geht dann im Winter zum Stempeln (früher zumindest). Aber das weis er VORHER auch ohne Dienstplan. Als weiteres Beispiel ausserhalb des ÖD.
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