Autor Thema: Verbeamtung in Hessen nach Einstellung im Tarif  (Read 464 times)

Fragenaccount

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Hallo zusammen,

ich habe eine Stelle im TVöD in Hessen angeboten bekommen (höherer Dienst Landesministerium) und in dem Rahmen auch nach der zukünftigen Möglichkeit einer Verbeamtung gefragt. Die Rückmeldung war, dass dies grundsätzlich möglich sei, ich vor einer Verbeamtung auf Probe allerdings erstmal 4 Jahre als Tarifangestellter arbeiten müsste. Kann mir jmd sagen, woher die Angabe mit den 4 Jahren kommt? Laut §22 Hessische Laufbahnverordnung muss die als Zugangsvoraussetzung notwendige hauptberufliche Tätigkeit 2 Jahre und 6 Monate betragen. Gibt es hier unterschiedliche Vorgaben bei den einzelnen Ministerien oder wie kann die Aussage mit 4 Jahren zustandekommen?
Ich erfülle die weiteren Voraussetzungen für eine Anerkennung der Befähigung für eine Laufbahn des höheren Dienstes und mir wurde gesagt, dass die Stelle als Beamtenstelle eingeplant ist.

Danke euch im Voraus

Organisator

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Antw:Verbeamtung in Hessen nach Einstellung im Tarif
« Antwort #1 am: 14.10.2025 07:44 »
Die rechtlichen Voraussetzungen sind für alle gleich und von dir zutreffend beschrieben. Allerdings kann jede Behörde darüberhinausgehende Voraussetzungen festlegen, so wie hier mit 4 Jahren Wartezeit geschehen.

Fragenaccount

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Antw:Verbeamtung in Hessen nach Einstellung im Tarif
« Antwort #2 am: 14.10.2025 07:59 »
Ich verstehe, vielen Dank dir.