Ich persönlich gehe davon aus, dass der Anspruch auf Weihnachtsgeld verrechnet werden wird. Zuerst werden die Beschlüsse zur allgemeinen Alimentation erfolgen. Dann wird es den Beschluss zum "Weihnachtsgeld" geben, welcher aber wohl in die Richtung gehen wird, dass es eher auf die korrekte Höhe der gesamten Alimentation ankommt. Somit muss in SH zwar die gesamte Alimentation korrigiert werden, jedoch nicht speziell auf das Weihnachtsgeld. Damit ist dann auch der jahrelange "Freifahrtschein" vom Tisch und alle die keinen Widerspruch eingelegt oder geklagt haben gehen leer aus. Somit verwendet man dann einen Teil des Pensionsfonds um diesen wirklich keinen Anteil der Beamten zu befrieden und den Rest kann man dann für eigene Zwecke Ausgeben. Und ab der nächsten Tarifrunde werden dann wieder 0,2% abgezogen zum Aufbau eines neues Pensionsfonds.