Hallo,
zum Antrag bzgl. der Gesundheitsfragen, das betrifft jetzt konkret die Mehrleistungen die im Vergleich zwischen dem alten und dem neuen Tarif sich ergeben. Rein fiktives Beispiel, da mir die Tarife jetzt nicht vorliegen, im alten Tarif war ein Implantat drin und im neuen Tarif 4. Die 3 zusätzlichen Zahnimplatate bilden eben die besagten Mehrleistungen ab oder auch ggf. andere Bereiche wie z.B. Kuren etc.
Da bietet man dann entweder für die Mehrleistungen einen Risikozuschlag an oder man schließt diese vom (neuen) Vertrag aus.
Letzteres bedeutet hier also, dass die gleichartigen Leistungen des alten Tarifs weiter gelten sollten. Falls der Gesundheitszustand sich gebessert hat im Vergleich zum Tarifabschluss, kann man ja auch ggf. zugleich eine Überprüfung nach § 41 VVG veranlassen zur Minderung oder dem Wegfall des Risikozuschlags.
"Ob" sich das lohnt, kann man dir hier vermutlich nicht so pauschal beantworten ohne zu wissen, was Konkret ggf. für Leistungsausschlüsse oder Mehrbeiträge hier mit einher gehen würden. Der beste Weg wäre hier vermutlich die Gesundheitsfragen unzuverbindlich zu beantworten, ohne Unterschrift und sich ein Angebot geben zu lassen. Hier wird dann i.d.R. tabellarisch die alten und die neuen Leistungen gegenübergestellt und mitgeteilt welche Ausschlüsse oder Zuschläge drin wären.
Soweit mir als Laie bekannt, Fachmenschen wissen da sicherlich konkreteres.