Autor Thema: Stufenmitnahme im öffentlichen Dienst  (Read 602 times)

Harastd

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Stufenmitnahme im öffentlichen Dienst
« am: 16.10.2025 13:24 »
Hallo,

ich habe die letzten 8 Jahre im öffentlichen Dienst gearbeitet.
Die letzten 2 Stellen waren kurz befristet und es war bei beiden Stellen möglich, meine Stufe mitzunehmen.
Ich habe bald beim Finanzamt Vorstellungsgespräch, die Dame meinte, sie könne mir nichts versprechen wegen der Stufe und es könnte im schlimmsten Fall Stufe 1 sein  :o.
Sogar bei meiner ersten Stelle damals im ÖD wurde ich in 3 eingestuft, obwohl ich keine Berufserfahrung und nur meine Ausbildung hatte.
Wie kann das sein?

cyrix42

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Antw:Stufenmitnahme im öffentlichen Dienst
« Antwort #1 am: 16.10.2025 13:38 »
Moin, §16 Absasz (2) TV-L regelt die Stufe bei Einstellung:

Zitat
(2) 1Bei der Einstellung werden die Beschäftigten der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. 2Verfügen Beschäftigte über eine einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr aus einem vorherigen befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis zum selben Arbeitgeber, erfolgt die Stufenzuordnung unter Anrechnung der Zeiten der einschlägigen Berufserfahrung aus diesem vorherigen Arbeitsverhältnis. 3Ist die einschlägige Berufserfahrung von mindestens einem Jahr in einem Arbeitsverhältnis zu einem anderen Arbeitgeber erworben worden, erfolgt die Einstellung in die Stufe 2, beziehungsweise - bei Einstellung nach dem 31. Januar 2010 und Vorliegen einer einschlägigen Berufserfahrung von mindestens drei Jahren - in Stufe 3. 4Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.

Entsprechend besteht nur Anspruch auf Stufe 1, es sei denn, es liegt einschlägige Berufserfahrung vor. Einschlägig ist sie dann, wenn die bisherige Tätigkeit ohne größere Einarbeitung fortgesetzt werden kann. Wurde diese beim gleichen Arbeitgeber (zumeist das Land) erworben, wird sie vollständig anerkannt; ansonsten bis maximal Stufe 3.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit vor Vertragsschluss -- zum Zwecke der Personalgewinnung -- auch weitere Berufserfahrung als förderlich anerkannt werden.

Eine Einstufung in Stufe 3 ohne jegliche Berufserfahrung ist dagegen im Tarif nicht möglich und führte also zu einer übertariflichen Bezahlung.

Organisator

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Antw:Stufenmitnahme im öffentlichen Dienst
« Antwort #2 am: 16.10.2025 13:39 »
Hallo,

ich habe die letzten 8 Jahre im öffentlichen Dienst gearbeitet.
Die letzten 2 Stellen waren kurz befristet und es war bei beiden Stellen möglich, meine Stufe mitzunehmen.
Ich habe bald beim Finanzamt Vorstellungsgespräch, die Dame meinte, sie könne mir nichts versprechen wegen der Stufe und es könnte im schlimmsten Fall Stufe 1 sein  :o.
Sogar bei meiner ersten Stelle damals im ÖD wurde ich in 3 eingestuft, obwohl ich keine Berufserfahrung und nur meine Ausbildung hatte.
Wie kann das sein?

Weil kein tariflicher Anspruch besteht, wenn es eine andere Aufgabe ist oder sie unterbrochen war.
Verhandelbar ist es aber schon.

Harastd

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Antw:Stufenmitnahme im öffentlichen Dienst
« Antwort #3 am: 16.10.2025 13:42 »
Ok. Ich versteh halt dann immer noch nicht, warum es bei den anderen beiden Behörden kein Problem war, aber gut ;)

cyrix42

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Antw:Stufenmitnahme im öffentlichen Dienst
« Antwort #4 am: 16.10.2025 13:43 »
Ok. Ich versteh halt dann immer noch nicht, warum es bei den anderen beiden Behörden kein Problem war, aber gut ;)

Niemand sagt, dass dir die Behörden nicht auch mehr zahlen dürften als sie minimal müssten. Vielleicht schätzen sie deine Arbeitskraft entsprechend wert. Das heißt aber nicht, dass automatisch auch die nächste Stelle diese Meinung teilen müsste...

Harastd

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Antw:Stufenmitnahme im öffentlichen Dienst
« Antwort #5 am: 16.10.2025 13:44 »
Ok, ja dann kommt es wohl stark auf die behörde an....

Organisator

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Antw:Stufenmitnahme im öffentlichen Dienst
« Antwort #6 am: 16.10.2025 13:47 »
Ok, ja dann kommt es wohl stark auf die behörde an....

Manche nutzen tarifliche Kann-Regelungen, manche nicht. Wichtig ist nur, dass der Bewerber klar macht, dass er ohne die Anwendung der Kann-Regelung (also Fordern einer Stufe) nicht zur Verfügung steht.

Harastd

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Antw:Stufenmitnahme im öffentlichen Dienst
« Antwort #7 am: 16.10.2025 13:50 »
Ich verstehe schon. Das werde ich auf jeden Fall klarmachen, von Stufe 4 auf 1 wäre zu heftig...


Ok, ja dann kommt es wohl stark auf die behörde an....

Manche nutzen tarifliche Kann-Regelungen, manche nicht. Wichtig ist nur, dass der Bewerber klar macht, dass er ohne die Anwendung der Kann-Regelung (also Fordern einer Stufe) nicht zur Verfügung steht.