Beamte und Soldaten > Beamten-Krankenversicherungen
Voraussetzungen für Aufnahme in die PKV mit Öffnungsaktion
Quaruk:
@Glockner: Vielen Dank für die Antwort! Ich habe versucht, Informationen über die 9/10-Regelung zu bekommen, habe aber ehrlich gesagt nicht so ganz verstanden, worum es da genau geht. Könntest du das noch in ein paar Worten erklären?
clarion:
Als freiwillige Versicherter kommt man nicht in die Krankenversicherung der Rentner. GKV versicherte Beamte sind immer freiwillig versichert. Das wird auf den diversen Webseiten auch falsch dargestellt.
Saxum:
So ist das, das wird tatsächlich fast immer falsch dargestellt dass das möglich wäre. Aber nein, Beamte sind von der KVdR ausgeschlossen, solange ein Beamtenverhältnis besteht. Ein Beamter im Ruhestand ist auch immer noch in einem Beamtenverhältnis und somit von der Versicherungsfreiheit erfasst. Daher sind Überlegungen zur 9/10 Regelung obsolet, zumindest wenn man davon ausgeht das Beamtenverhältnis aufrecht zu halten.
Dass die Anwartschaft in diesem Fall verfallen ist ist ärgerlich aber leider tatsächlich korrekt. Die Versicherungsbedingungen knüpfen das in den meisten fällen an die "Pflichtversicherung" an. Hintergrund ist, wenn man nicht mehr Pflichtversichert ist hat man ja die Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV und man will halt ein Hopping zwischen den Versicherungen unterbinden, indem man mit einer Anwartschaft dann immer wieder "hüpfen" könnte. Es kann aber auch wenige Anwartschaften geben die das ermöglichen oder zumindest Options-Tarife die es für z.B. 5 Jahre mit einem Festen Enddatum es noch ermöglichen. Dieser Zug ist hier aber ja eh abgefahren.
Die entscheidende Klausel ist meistens erstmal immer: "Erstmalige Verbeamtung" und dass man früher bei einem Elternteil versichert war sollte nicht schädlich sein, da "die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Öffnungsaktionen aufgrund veränderter Lebensumstände" vorliegen sollte. Laut der Broschüre "gilt dies beispielsweise bei Personen, die als Kinder über die Eltern privat versichert waren und nach der Ausbildung verbeamtet werden". Darüber hinaus steht auch hier: "Eine bereits vorhandene Anwartschaftsversicherung schließt eine Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktionen bei dem selben Versicherer nicht aus."
Aber... das einzige "Hindernis" konnte ja eben die bewusste Entscheidung sein, sich GKV zu Versichern obwohl andere Wege offen stünden. Hier macht "Versuch Klug".
Es empfiehlt sich aber grundsätzlich, wie immer, erstmal bei allen für sich in Frage kommende Krankenversicherungen eine anonyme Risikovorabfrage zu stellen, um so ein komplettes Lagebild zu erhalten.
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