Autor Thema: Voraussetzungen für Aufnahme in die PKV mit Öffnungsaktion  (Read 930 times)

Quaruk

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Hallo zusammen,

ich wurde im gehobenen Alter von 47 Jahren erstmals verbeamtet (direkt auf Lebenszeit). Ich bin Landesbeamter und werde nach W2 bezahlt.

In meinem Bundesland gibt es auch die pauschale Beihilfe. In der GKV war (und wäre ich zukünftig) im Höchstsatz.

Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich in eine PKV eintreten soll. Aufgrund meiner medizinischen Vorgeschichte komme ich realistisch betrachtet nur über die Öffnungsaktion in die PKV.

Nun ist es jedoch so, dass ich bereits früher mal in einer PKV versichert war. Genauer:

- als Kind und junger Erwachsener bei meinem Vater mitversichert (Debeka) --> danach Anwartschaft

- als ich später selbst über der Beitragsbemessungsgrenze verdient habe, bin ich wieder in die Debeka eingetreten

- dann Arbeit verloren, damit Austritt aus Debeka und Abschluss von "Ruhen-Tarif" (kleine Anwartschaft für wenige Euro im Monat)

- später: Selbstständigkeit einige Jahre und noch später Anstellung, dabei jeweils freiwillig gesetzlich versichert; aufgrund dieser freiwilligen GKV-Versicherung den Anspruch auf Anwartschaft verloren; ich war zum Zeitpunkt der Selbstständigkeit davon ausgegangen, dass ich nie wieder in eine PKV eintreten würde (Verbeamtung war damals überhaupt nicht absehbar), zur Zeit der Selbstständigkeit kam wegen meiner geringen Einnahmen auch nur GKV in Frage (Versicherung in GKV war trotzdem freiwillig, da ich als Selbstständiger zumindest theoretisch auch in eine PKV hätte gehen können)
 
- die Anwartschaft habe ich daraufhin schlichtweg vergessen - die paar Euro im Monat habe ich bis heute bezahlt, aber die Anwartschaft besteht nur noch auf dem Papier und hat keine Gültigkeit mehr

Meine letzte Mitgliedschaft in der Debeka ist inzwischen 11 Jahre her. Wie gesagt, als ich wieder freiwillig in eine GKV bin, war ich davon ausgegangen, nie wieder in eine PKV einzutreten.


Meine Fragen:

- Kann ich jetzt die Öffnungsaktion (bei der Debeka oder einer anderen PKV) in Anspruch nehmen? Zwar steht bei den Bedingungen, dass man nicht früher in einer PKV versichert gewesen sein dürfe, allerdings gibt es auch die Ausnahme, dass man bei Verlassen der PKV ohne Abschluss einer Anwartschaft noch von der Öffnungsaktion Gebrauch machen kann, sofern man früher davon ausgegangen ist, nie wieder in eine PKV einzutreten.

- Kann ich bei Versicherungsgesellschaften (Debeka und Co.) bedenkenlos anfragen, ob sie mich im Rahmen der Öffnungsaktion aufnehmen würden, oder zählt eine Ablehnung einer solchen Anfrage schon als "erfolgloser Versicherungsantrag", der mir dann auch die Aufnahme bei anderen Versicherungsgesellschaften unmöglich macht?

Bin für alle Antworten dankbar! Bin gerade echt unschlüssig, was ich machen soll. Wie würdet ihr vorgehen?

Vielen Dank und viele Grüße!
« Last Edit: 16.10.2025 21:35 von Quaruk »

Roderick85

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Warum sollte die Anwartschaft, auch wenn sie nur auf dem Papier besteht, keine Gültigkeit mehr haben? An deiner Stelle würde ich sofort bei der Debeka anfragen, ob du sie reaktivieren kannst. Desweiteren würde ich prüfen welchen Tarif du bei ihnen hattest / hast, ob Tarif P oder den neueren B.
Außerdem hat die Debeka eine recht laxe Aufnahmepolitik. Ich würde also daher erstmal versuchen bei denen über einen normalen Antrag in die PKV zu kommen bzw. einen Honorarberater aufsuchen und es mit allen möglichen Unternehmen versuchen. Denn jedes Unternehmen legt seine Prioritäten anders und vielleicht findest du sogar eins, dass dich einfach so aufnimmt. Falls nicht, kannst du noch immer über die Öffnungsaktion gehen. Vielleicht hast du dann die Möglichkeit einen Ergänzungstarif zu bekommen. Den du über die Öffnungsaktion selber nicht unbedingt angeboten bekommst.

Selbst über die Öffnungsaktion bist du wahrscheinlich besser aufgestellt als jemand in der GKV.
1. Es wird günstiger für einen Beamten.
2. Du hast die bessere medizinische Versorgung.

clarion

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Mit 47 und Öffnungsaktion ist die PKV vermutlich nicht viel billiger als die pauschale Beihilfe.

Quaruk

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@Roderick85: Die Anwartschaft bei der Debeka gilt nur so lange, wie man in der GKV pflichtversichert ist (zumindest die, die ich habe - ob es bei der Debeka noch andere gibt, weiß ich nicht). Da ich aber sowohl während meiner Selbstständigkeit, als auch im vergangenen Jahr meiner Anstellung freiwillig in der GKV war (keine Versicherungspflicht mehr), verfällt die Anwartschaft. Das steht klar in den Versicherungsbedingungen. Bei der Debeka war ich diesbezüglich bereits - auch dort wurde mir gesagt, dass die Anwartschaft damit keine Gültigkeit mehr besitzt.
Ich hatte dort den Tarif "P20L, R+", laut Unterlagen.


@clarion: Das mag sein, aber das würde ich ja gerne herausfinden (ohne dabei einen Fehler zu machen und meine Chancen kaputtzumachen). Immerhin hätte ich in einer PKV eben auch die besseren Leistungen einer privaten Krankenversicherung.

Glockner

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Neben der aktuellen Versicherungssituation vielleicht auch die zukünftige Situation in der Rente / Pension betrachten, denn bis dahin sind es ja nur noch 20 Jahre. :-)
Hier wäre eventuell die sogenannte 9/10-Regelung interessant, um in die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu gelangen.

Quaruk

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@Glockner: Vielen Dank für die Antwort! Ich habe versucht, Informationen über die 9/10-Regelung zu bekommen, habe aber ehrlich gesagt nicht so ganz verstanden, worum es da genau geht. Könntest du das noch in ein paar Worten erklären?

clarion

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Als freiwillige Versicherter kommt man nicht in die Krankenversicherung der Rentner. GKV versicherte Beamte sind immer freiwillig versichert. Das wird auf den diversen Webseiten auch falsch dargestellt.

Saxum

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So ist das, das wird tatsächlich fast immer falsch dargestellt dass das möglich wäre. Aber nein, Beamte sind von der KVdR ausgeschlossen, solange ein Beamtenverhältnis besteht. Ein Beamter im Ruhestand ist auch immer noch in einem Beamtenverhältnis und somit von der Versicherungsfreiheit erfasst. Daher sind Überlegungen zur 9/10 Regelung obsolet, zumindest wenn man davon ausgeht das Beamtenverhältnis aufrecht zu halten.

Dass die Anwartschaft in diesem Fall verfallen ist ist ärgerlich aber leider tatsächlich korrekt. Die Versicherungsbedingungen knüpfen das in den meisten fällen an die "Pflichtversicherung" an. Hintergrund ist, wenn man nicht mehr Pflichtversichert ist hat man ja die Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV und man will halt ein Hopping zwischen den Versicherungen unterbinden, indem man mit einer Anwartschaft dann immer wieder "hüpfen" könnte. Es kann aber auch wenige Anwartschaften geben die das ermöglichen oder zumindest Options-Tarife die es für z.B. 5 Jahre mit einem Festen Enddatum es noch ermöglichen. Dieser Zug ist hier aber ja eh abgefahren.

Die entscheidende Klausel ist meistens erstmal immer: "Erstmalige Verbeamtung" und dass man früher bei einem Elternteil versichert war sollte nicht schädlich sein, da "die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Öffnungsaktionen aufgrund veränderter Lebensumstände" vorliegen sollte. Laut der Broschüre "gilt dies beispielsweise bei Personen, die als Kinder über die Eltern privat versichert waren und nach der Ausbildung verbeamtet werden". Darüber hinaus steht auch hier: "Eine bereits vorhandene Anwartschaftsversicherung schließt eine Aufnahme im Rahmen der Öffnungsaktionen bei dem selben Versicherer nicht aus."

Aber... das einzige "Hindernis" konnte ja eben die bewusste Entscheidung sein, sich GKV zu Versichern obwohl andere Wege offen stünden. Hier macht "Versuch Klug".

Es empfiehlt sich aber grundsätzlich, wie immer, erstmal bei allen für sich in Frage kommende Krankenversicherungen eine anonyme Risikovorabfrage zu stellen, um so ein komplettes Lagebild zu erhalten.