Hallo zusammen,
ich wurde im gehobenen Alter von 47 Jahren erstmals verbeamtet (direkt auf Lebenszeit). Ich bin Landesbeamter und werde nach W2 bezahlt.
In meinem Bundesland gibt es auch die pauschale Beihilfe. In der GKV war (und wäre ich zukünftig) im Höchstsatz.
Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich in eine PKV eintreten soll. Aufgrund meiner medizinischen Vorgeschichte komme ich realistisch betrachtet nur über die Öffnungsaktion in die PKV.
Nun ist es jedoch so, dass ich bereits früher mal in einer PKV versichert war. Genauer:
- als Kind und junger Erwachsener bei meinem Vater mitversichert (Debeka) --> danach Anwartschaft
- als ich später selbst über der Beitragsbemessungsgrenze verdient habe, bin ich wieder in die Debeka eingetreten
- dann Arbeit verloren, damit Austritt aus Debeka und Abschluss von "Ruhen-Tarif" (kleine Anwartschaft für wenige Euro im Monat)
- später: Selbstständigkeit einige Jahre und noch später Anstellung, dabei jeweils freiwillig gesetzlich versichert; aufgrund dieser freiwilligen GKV-Versicherung den Anspruch auf Anwartschaft verloren; ich war zum Zeitpunkt der Selbstständigkeit davon ausgegangen, dass ich nie wieder in eine PKV eintreten würde (Verbeamtung war damals überhaupt nicht absehbar), zur Zeit der Selbstständigkeit kam wegen meiner geringen Einnahmen auch nur GKV in Frage (Versicherung in GKV war trotzdem freiwillig, da ich als Selbstständiger zumindest theoretisch auch in eine PKV hätte gehen können)
- die Anwartschaft habe ich daraufhin schlichtweg vergessen - die paar Euro im Monat habe ich bis heute bezahlt, aber die Anwartschaft besteht nur noch auf dem Papier und hat keine Gültigkeit mehr
Meine letzte Mitgliedschaft in der Debeka ist inzwischen 11 Jahre her. Wie gesagt, als ich wieder freiwillig in eine GKV bin, war ich davon ausgegangen, nie wieder in eine PKV einzutreten.
Meine Fragen:
- Kann ich jetzt die Öffnungsaktion (bei der Debeka oder einer anderen PKV) in Anspruch nehmen? Zwar steht bei den Bedingungen, dass man nicht früher in einer PKV versichert gewesen sein dürfe, allerdings gibt es auch die Ausnahme, dass man bei Verlassen der PKV ohne Abschluss einer Anwartschaft noch von der Öffnungsaktion Gebrauch machen kann, sofern man früher davon ausgegangen ist, nie wieder in eine PKV einzutreten.
- Kann ich bei Versicherungsgesellschaften (Debeka und Co.) bedenkenlos anfragen, ob sie mich im Rahmen der Öffnungsaktion aufnehmen würden, oder zählt eine Ablehnung einer solchen Anfrage schon als "erfolgloser Versicherungsantrag", der mir dann auch die Aufnahme bei anderen Versicherungsgesellschaften unmöglich macht?
Bin für alle Antworten dankbar! Bin gerade echt unschlüssig, was ich machen soll. Wie würdet ihr vorgehen?
Vielen Dank und viele Grüße!